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Verweigerung der Kündigung als Saz

Begonnen von Joel, 02. November 2015, 18:20:33

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Lidius

Zitat von: Joel am 02. November 2015, 19:00:32
Ja der Begriff ist mir bekannt. Dee Spieß meinte, wenn ich nicht zum Saz ernannt worden wäre, dann gebe es keine Probleme bei der Kündigung. Im Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben. Der Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.

Wärst du noch nicht zum SaZ ernannt worden hättest du einfach den Eid verweigern können. Das hätte dann die Entlassung zur Folge gehabt. Das meinte dein Spieß wohl.

Von der Verpflichtungserklärung müsstest du eigentlich auch ein Exemplar haben, davon unterschreibt man im KC eigentlich mehrere und bekommt selber auch ein Exemplar.

justice005

Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit der Entlassung, wenn er stattdessen zum Beamten ernannt wird? Da war doch irgendwas, oder verwechsle ich jetzt was?

KlausP

ZitatDer Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand.

Wieso haben Sie keine? Haben Sie beim Einplaner keine Ausfertigung bekommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Zitat von: Joel am 02. November 2015, 18:42:05
Habe ja ein neues Arbeitsverhältnis und neuen Vertrag. Was soll ich denn nun machen?

Mit größter Wahrscheinlichkeit haben Sie bei der Polizei weder ein "Arbeitsverhältnis" noch haben Sie einen Vertrag, sondern üblicherweise würde man dort ein Beamtenverhältnis mit Ihnen begründen, was durch Übergabe einer Ernennungsurkunde geschieht.

Fällt aber jetzt wohl aus. Wobei mich schon erstaunt, dass Kandidaten, die augenscheinlich bereits damit überfordert sind, zu lesen und zu verstehen, bevor sie etwas unterschreiben, eine Eignung bekommen.

Getulio

Zitat von: justice005 am 02. November 2015, 19:09:15
Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit der Entlassung, wenn er stattdessen zum Beamten ernannt wird? Da war doch irgendwas, oder verwechsle ich jetzt was?

Als - mehr oder minder - Automatismus gilt das nur für BS. Für SaZ ist das insoweit rigoroser, als da regelmäßig nur was geht, wenn es im Interesse der Bundeswehr liegt. Wann das der Fall ist, ist geregelt, hier würde ich das für ziemlich unwahrscheinlich halten.

KlausP

Er wird gar nicht in des Beamtenverhältnis eingestellt, wenn er Soldat ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lidius

Zitat von: KlausP am 02. November 2015, 19:28:19
Er wird gar nicht in des Beamtenverhältnis eingestellt, wenn er Soldat ist.

Und selbst wenn er es aus irgendeinem Grund verschweigen sollte bringt ihm das nichts. Soldaten auf Zeit sind explizit in so einem Fall nicht zu entlassen (§ 55 (1) SG).

Andi

Zitat von: justice005 am 02. November 2015, 19:09:15
Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit der Entlassung, wenn er stattdessen zum Beamten ernannt wird? Da war doch irgendwas, oder verwechsle ich jetzt was?

Der Dienstherrenwechsel ist nur bei Berufssoldaten möglich.
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Flexscan

Zitat von: Joel am 02. November 2015, 19:00:32
Ja der Begriff ist mir bekannt. Dee Spieß meinte, wenn ich nicht zum Saz ernannt worden wäre, dann gebe es keine Probleme bei der Kündigung. Im Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben. Der Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.

Ja es gibt Möglichkeiten, rauszukommen. Nach abgelaufener Dienstzeit.
Da wird dann auch ein Anwalt oder eine Beschwerde nicht weiterhelfen.

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PersFw Güz

Stelle einen Antrag auf KDV. Oder unterschreibe einfach die nächste Dienstzeitverlängerung nicht. So kommt man mit ein paar Umwegen raus .

ulli76

Es gibt keine Dienstzeitverlängerung zu unterschreiben. Also höchstens der eigene Antrag auf Dienstzeitverlängerung am Ende der 4 Jahre.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Elvis22

ZitatIm Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben.
Das kann ich mir sogar vorstellen bei den "Experten" im Karrierecenter. Ändert nichts daran, dass man lesen sollte was man unterschreibt. Wird dir wohl nicht nochmal passieren...

ZitatDer Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand.
Halte ich schlicht für ein Gerücht, da es grundsätzlich mehrere Ausführungen gibt, von denen du MINDESTENS eine bekommen hast - unter Garantie!

ZitatEs gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen.
Sicherlich...

ZitatSonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.
Viel Spaß, aber da kannste dein Geld auch verbrennen. Und was die Beschwerde angeht: Über was willst du dich beschweren? Dass du (sorry) zu blöd warst und man dich nicht vor dir selbst geschützt hat?

Zitat von: PersFw Güz am 02. November 2015, 22:29:03
Stelle einen Antrag auf KDV. Oder unterschreibe einfach die nächste Dienstzeitverlängerung nicht. So kommt man mit ein paar Umwegen raus .
Einfach nicht unterschreiben wird nicht funktionieren, da es sich um eine EINSEITIGE Angelegenheit handelt. Und zwar nicht zu Gunsten des TE.
Und was den KDV angeht... Verantwortung für das eigene Handeln wird ja heutzutage nicht mehr groß geschrieben. Könnte mir vorstellen, dass sich sowas auch bei einer möglichen Einstellung bei der Polizei hervorragend macht. Ganz unabhängig, dass der KDV bei einem Wiedereinsteller erstmal begründet und positiv entschieden werden möchte..

Elvis22

Zitat von: ulli76 am 02. November 2015, 22:40:12
Es gibt keine Dienstzeitverlängerung zu unterschreiben. Also höchstens der eigene Antrag auf Dienstzeitverlängerung am Ende der 4 Jahre.
Was er meint wird wohl die Eröffnung der "neuen" Dienstzeitfestsetzung und der damit verbundene Wisch zum unterschreiben sein. Dass ein Verweigern dieser Kenntnisnahme zu rein garnichts führt und der Eröffnende sich im Zweifel einfach einen Zeugen ins Büro holt wird dabei gerne ignoriert  ;)

Getulio

Zitat von: PersFw Güz am 02. November 2015, 22:29:03
Stelle einen Antrag auf KDV.

Ehrlich gesagt k***en mich solche Aussagen an, zumal wenn sie von jemandem kommen, der seinem Nick nach vorgibt, ein Soldat zu sein.

Es ist gut, dass es in D das Recht auf KDV gibt, auch dafür kämpft man ggf. als Soldat.

Aber es heißt eben aus Gewissensgründen, nicht aus Gründen, dass man eben vorher zu blöd (sorry) war, zu lesen, was man unterschreibt. Ich bezweifle, dass Ihr zweifelhafter Tipp dem TE am Ende entscheidend weiterhilft. In jedem Fall aber ist er in meinen Augen ehrlos, eines Soldaten unwürdig und vor allem stellt er mitunter diejenigen in schlechte Gesellschaft, bei denen echte Gewissensgründe vorliegen.

Ist sicher naiv in der heutigen Zeit, aber so sehe ich das.

Andi8111

Wenn er herausfindet, wieviel mehr man noch überlegen muss, wenn man als Polizist im gehobenen Dienst dem Staate dienen muss, dann wird er vielleicht dort nochmal straucheln ;)
Aber im Ernst: Es ist ja kein Geheimnis, dass man bei der Wiedereinstellung keine Probezeit mehr hat. Das steht so auch in den GAIP und auf der Verpflichtungserklärung, die man unterschrieben hat..
Aber bleibt Ihm da nicht noch §55.3 Soldatengesetz?