Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tauglichkeitsuntersuchung für Wehrübung/ Reservedienstleistung

Begonnen von Interesse 1977, 11. November 2015, 10:05:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Interesse 1977

Zitat von: F_K am 11. November 2015, 15:11:02
Also:
- G Akte beschaffen (lassen)
- baldmöglichst Untersuchung im KC vereinbaren
- Dinge wie BZR Auszug klären
- enge Abstimmung mit ÜbTrT und KC

zu 1. die G-Akte wurde vom KC bereits Anfang November in (Überraschung) Andernach angefordert
zu 2. soll, nach Auskunft KC, kurzfristig nach Erhalt der G-Akte terminiert werden
zu 3. BZR-Auszug habe ich von Anfang 2014 (ist der noch gültig?)
zu 4. läuft...

jetzt heißt es wohl abwarten, oder gibt es noch etwas, was ich tun kann, um das Ganze zu beschleunigen??
FW d.R.

ulli76

Zum Hausarzt zur Vorsorge- dann gibt es weniger böse Überraschungen bei der Musterung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: Interesse 1977 am 16. November 2015, 16:43:36... zu 3. BZR-Auszug habe ich von Anfang 2014 (ist der noch gültig?)

Mal ganz abgesehen, dass seit Anfang 2014 schon sehr viel Wasser den ... (hier beliebigen Fluss einsetzen ;) !) ... hinunter geflossen ist, holt sich diesen aktuellen BZR-Auszug das KWEA schon bei Anforderung einer RDL!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Interesse 1977

Zitat von: ulli76 am 16. November 2015, 16:50:51
Zum Hausarzt zur Vorsorge- dann gibt es weniger böse Überraschungen bei der Musterung.

Böse Überraschungen im Sinne meiner Gesundheit oder im Sinne der Tauglichkeit?
FW d.R.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Interesse 1977 am 16. November 2015, 16:43:36... zu 3. BZR-Auszug habe ich von Anfang 2014 (ist der noch gültig?)

Ich habe jetzt auch noch die Vorschriften-Quelle für eine fundierte Aussage gefunden! Zentralrichtline A2-1300/0-0-2, Kapitel 3.2.3.6 Führungszeugnis, Ziffer 3022 ff.:

Zitat"3022. In folgenden Fällen ist für die Bearbeitung das Vorliegen eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei den Behörden nach dem Bundeszentralregistergesetz erforderlich:
• vor einer Beorderung,
• vor der Verleihung eines höheren Dienstgrades (auch vorläufige oder zeitweilige Dienstgrade),
vor einer Dienstleistung (außer DVag) oder
• vor einer Beförderung (einschließlich der endgültigen Verleihung eines bisher vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades) zu einem Dienstgrad der Reserve.

3023. Liegt kein oder ein mehr als ein Jahr altes Führungszeugnis vor, ist durch das zuständige KarrC Bw ein Führungszeugnis gemäß der B-1335/21 ,,Erteilung von Führungszeugnissen" anzufordern (Aufzählung 1 und 3 der Nr. 3022 in diesem Abschnitt). Beabsichtigt das BAPersBw eine Beförderung einzuleiten (Aufzählung 2 und 4 der Nr. 3022 in diesem Abschnitt), ist vorab zu prüfen, ob ein gültiges Führungszeugnis vorliegt. Ansonsten fordert BAPersBw das zuständige KarrC Bw auf, ein Führungszeugnis anzufordern. Nach Auswertung des Führungszeugnisses teilt das KarrC Bw dem BAPersBw das Ergebnis dazu unaufgefordert mit. Für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr sind keine Führungszeugnisse anzufordern."

Die für den Fragesteller interessanten Punkte habe ich in Fettdruck dargestellt!

Interesse 1977

FW d.R.

Interesse 1977

Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 11:17:40
... die RDL ist der Arbeitsagentur mitzuteilen und während dieser Zeit erfolgt kein Bezug von Leistungen, daher wird die GKV in dieser Zeit abgemeldet von der Arbeitsagentur! ...

Nach Auskunft meines Beraters bei der Agentur vor ein paar Tagen sieht die Sache so aus, dass ich den Status "arbeitslos" behalten soll/werde und die Einkünfte aus der RDL als Zuverdienst angerechnet werden. Soll heißen, dass ich € 400,- dazu "verdienen" darf und alles, was darüber liegt, wiederum vom Regelsatz ALG I abgezogen wird. Das hängt damit zusammen, dass ich die RDL als Praktikum für meine Umschulung als Fachinformatiker nutzen will und es schien, dass das Ganze sich zu einem bürokratischen Monster entwickelt. Ich hätte quasi die Maßnahme zweimal "abbrechen" müssen (2 Praktika) und dementsprechend auch zweimal den Bildungsgutschein neu beantragen müssen sowie auch das ALG I. Des Weiteren wäre dem Dienstleister in dieser Zeit auch kein Geld gezahlt worden vom Träger und so weiter und so fort...

Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 15:27:44
Die Beschaffung der G-Akte könnte sich als zentrales Problem herausstellen!

So sieht´s mittlerweile leider aus. Bis jetzt noch keine positiven Nachrichten aus dem KC.
Sie warten auf Andernach..  :-[

Über die Möglichkeit einer Untersuchung am Standort wurde kurz diskutiert, nur hab ich keine Ahnung, ob dies möglich ist...
FW d.R.

MarcB

Zur G-Akte, dieses Problem hatte ich auch schon zweimal. Jedesmal wurde die G-Akte nach der vorhergehenden WÜ/RDL nach Andernach statt an das zuständige KC geschickt. Beim ersten Mal kurzer Anruf S1 beim StOSanZ, Lage geschildert, Untersuchung durch TrArzt trotz fehlender G-Akte kein Problem. Bei dieser RDL gleiches Problem, Antrag S1 per Fax an das zuständige SanZ, da dieser Standort kein SanZ vor Ort hat. Im ersten Anlauf weigerte sich die zivile Vertragsärztin die Eingangsuntersuchung ohne G-Akte durchzuführen, zweiter Versuch zwei Tage später, die TrÄrztin führte die Eingangsuntersuchung auch ohne G-Akte durch - natürlich unter dem Hinweis "große Ausnahme".

ich würde sagen, einen Versuch bzw. Anfrage beim TrArzt am Standort ist es wert.

F_K

@ MarcB:

Schöne Geschichte, nur am Thema vorbei ...

Der TE ist bereits so lange "Abstinent", dass die "Musterung" beim KC stattzufinden hat.

Kein "vernünftiger" Arzt wird im Falle einer so lange zurückliegenden Musterung ohne G Akte entscheiden.

@ Interesse 1977:

Du und Dein Berater, Ihr scheint da echt "krumme Dinger" machen zu wollen.

Eine Wehrübung / RDL ist ohne jeden Zweifel eine "Vollzeitbeschäftigung" - wer Vollzeit arbeitet / dient, steht aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Die Gesetze sind da eindeutig und da gibt es keinen Spielraum - da stehen ggf. Straftaten im Raum ...

Dazu kämen dann die ganzen rechtlichen Probleme mit Krankenkasse / Rente usw.

Aber mach mal, Du machst das schon ....

Interesse 1977

Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 10:51:44
Du und Dein Berater, Ihr scheint da echt "krumme Dinger" machen zu wollen.

Um Gottes Willen... Nein.
Ich geb nur wieder, was (hoffentlich) fachkundige Stellen mir sagen.

FW d.R.

F_K

@ Interesse:

Dann lies doch Deinen eigenen Text:

ZitatDes Weiteren wäre dem Dienstleister in dieser Zeit auch kein Geld gezahlt worden vom Träger

Natürlich DARF dem Dienstleister auch kein Geld gezahlt werden in der  Zeit der WÜ / RDL, weil er da ja auch nichts leistet - Du stehst während dieser Zeit in einem Dienstverhältnis.

Und in Deinem Text sind noch einige solcher Tatbestände "drin" ...

Interesse 1977

Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 11:07:19
Natürlich DARF dem Dienstleister auch kein Geld gezahlt werden in der  Zeit der WÜ / RDL, weil er da ja auch nichts leistet - Du stehst während dieser Zeit in einem Dienstverhältnis.

Leuchtet ein..

Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 10:51:44
Dazu kämen dann die ganzen rechtlichen Probleme mit Krankenkasse / Rente usw.

Stimmt.. Kommt noch dazu..
Es gibt auch bis jetzt niemanden, der sowas schon mal gemacht hat.
Scheint sich um ein Unikum zu handeln.
FW d.R.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau