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Mindestalter Führerschein CE

Begonnen von Festfahrmeister, 05. Dezember 2015, 11:07:31

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

1. Hast du die vorhergehenden Posts gelesen?
2. Quelle der Ausnahme für Feuerwehr, Polizei und THW?
 

Jay-C

Wieso Unsinn?
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Quelle für die Ausnahmen:
Ebenfalls die FeV, §10, Absatz 1, erster Satz unter der Tabelle.


Lidius

Zitat von: Lidius am 08. Dezember 2015, 19:58:30
Zitat von: Jay-C am 08. Dezember 2015, 19:56:38
Quelle für die Ausnahmen:
Ebenfalls die FeV, §10, Absatz 1, erster Satz unter der Tabelle.

Dazu auch noch ein Artikel:
http://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/feuerwehr-fuehrerschein-klasse-c-42589

Kurzer Nachtrag: Das soll nur als zusätzlicher Nachweis für die Feuerwehr/THW etc. Behauptung dienen. Das bei der Bundeswehr ab 18 gefahren werden darf weiß ich auch.

@Jay-C
Bundeswehr regelt sich über §§ 26, 27 FeV. Nicht über § 10 FeV

Jens79

Na endlich. Denn wer nur den §10 FeV liest, kommt nicht zum Ergebnis.

 

Jay-C

Natürlich habe ich auch die §§ gelesen. §10 wird dort aber nicht ausgegrenzt. Oder seit wann werden ohne Hinweise andere §§ einfach nichtig?!

Somit gelten meiner Meinung nach die §§ 26 und 27 nur in Verbindung mit §10...

Die einzige Lücke für die Bundeswehr könnte §74 (2) sein.

Jens79

 

Jay-C

Will ich nicht behaupten, aber auch nicht ausschließen...

Vielleicht gibt es ja besagte Ausnahme nach §74.
Wäre schön, wenn jemand dazu mehr weiß.

MMG-2.0

Die Bundeswehr bildet ab 18 Jahren (mit wenigen Ausnahmen in den Führerscheinklassen auch schon ab 16 Jahren) aus,
das war schon immer so, und das steht so auch in der Vorschrift.

Jay-C

Zitat von: MMG-2.0 am 08. Dezember 2015, 21:24:20
Die Bundeswehr bildet ab 18 Jahren (mit wenigen Ausnahmen in den Führerscheinklassen auch schon ab 16 Jahren) aus,
das war schon immer so, und das steht so auch in der Vorschrift.

"Das war schon immer so"?! Der Spruch überhaupt bei solchen Sachen :D

Und um welche Vorschrift handelt es sich?

MMG-2.0

ZDV 43/1 Kraftfahrvorschrift für die Streitkräfte

Diese dürfte in eine neue Vorschrift portiert worden sein.

Tommie

Tja, MMG-2.0, knapp daneben ist auch vorbei ;) ! Die für das Alter der Fahrschüler relevante Vorschrift war nie die ZDv 43/1 gewesen, sondern die ZDv 43/2 ;) ! Beide Vorschriften sind jetzt in "Regelungen Online" überführt und die jetzt zuständige Regelung heißt "Zentralerlass B-1050/3" und ist der Nachfolger der ZDv 43/2!

Ich zitiere mal den wichtigen Teil hieraus ;) :

Zitat"3.2.3.4 Mindestalter
311. Das Mindestalter für die Bewerber bzw. Bewerberinnen um die DFE beträgt für die Klassen L, AM und T 16 Jahre, für die übrigen Klassen 18 Jahre.
Das Mindestalter von 18 Jahren gilt auch für Bewerber bzw. Bewerberinnen, die die DFE der Bw der Klasse A
• im direkten Zugang oder
• vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 FeV erwerben sollen.

312. Disziplinarvorgesetzte oder vergleichbare Dienststellenleiter bzw. Dienststellenleiterinnen können für Bewerber bzw. Bewerberinnen, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb der DFE der Klassen A und B bei LogKdoBw Abt KfW/ZMK Dez 2 beantragen.
Eine Ausnahme vom Mindestalter wird nur erteilt, wenn
• die zwingende dienstliche Notwendigkeit dargelegt wird und
• der Bewerber bzw. die Bewerberin das 17. Lebensjahr vollendet hat.
Ergänzend hierzu ordnet LogKdoBw Abt KfW/ZMK die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung an."

Somit ist die Aussage von "MMG-2.0" richtig! Ab 16 Jahren für die Klassen L, AM und T, ab 17 Jahren mit Sondergenehmigung bei dienstlichem Interesse und ab 18 Jahren regulär!

Festfahrmeister


MMG-2.0

Zitat
"Tja, MMG-2.0, knapp daneben ist auch vorbei ;) ! Die für das Alter der Fahrschüler relevante Vorschrift war nie die ZDv 43/1 gewesen, sondern die ZDv 43/2 ;) !

Geh bitte noch mal in den Keller und lies bitte laut was auf den beiden Vorschriften steht. Berichte und korrigiere dich selbst. ;)

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