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Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten

Begonnen von ajsasas, 07. Dezember 2015, 18:04:39

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F_K

@ Dunstig:

Soldaten haben Dienstpläne, das sind Befehle.

Der DDO wird sich entsprechende Gedanken zu gemacht haben - da wird niemand "im Dunkeln" sitzen.

LwPersFw

Zitat von: dunstig am 11. Januar 2016, 12:43:33
Das ist schon klar, beantwortet aber nicht die Frage des Fragestellers, welcher wissen wollte, wie es sich verhält wenn man zu Gast in einer fremden Dienststelle (befreundeter Streitkräfte oder ziviles Unternehmen) ist und dort in der Regel weniger als 41h gearbeitet wird und somit nach z.B. 37h einfach die Lichter ausgehen.

Dann gilt das von mir zitierte:

"Bei Abstellungen in andere Ressorts gelten die dortigen Arbeitszeitbestimmungen.
Bei Teilnahme an Ausbildungsabschnitten im Ausland oder Verwendungen in multinationalen Dienststellen
sind die Vereinbarungen im Hinblick auf die Vorgaben der SAZV zukünftig (SOP, MoU, SOFA, TA) zu prüfen.
Bei Abstellungen in die zivile Wirtschaft sind die Verträge zu prüfen.
Liegen keine abweichenden Regelungen vor, so gelten die Bestimmungen der SAZV."


D.h. zukünftig sind entsprechende Vereinbarungen mit dem Gastland möglichst so zu treffen,
dass die Regelungen der SAZV weitestgehend eingehalten werden...

Wenn jetzt jemand in einer ausländischen (nicht rein deutschen ) Dienststelle ist ...
... wo die "Lichter nach 37 h ausgehen"... dann ist dies eben so und der Soldat geht nach Hause...




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

@F_K: Das ist schon klar. War halt nur die Frage, ob es da schon Bestimmungen gibt oder entsprechend zu noch prüfen ist. Das hat LwPersFw ja netterweise nochmal zitiert. :)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Thomas Pfau

@LwPersFw: Danke für die Infos. Es wäre dann mal interessant zu wissen, wie die Dienststellen im Ausland das dann nun umgesetzt haben.

FoxtrotUniform

Insgesamt verstehe ich die Aufregung um die Verordnung nicht. Man wird sich insgesamt gut arrangieren und auch die geforderte Flexibilität bewahren können. Im Gegenteil, die 41 h ( + Pausen = Anwesenheitszeit) sind schon deutlich mehr als viele große Unternehmen von Ihren Mitarbeitern verlangen; und gegen diese sollen wir doch im Kampf um die besten Bewerber bestehen, auch wenn die Arbeitszeitverordnung ihren Ursprung in der EU-Gesetzgebung findet.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

xXRuDoLfXx

Guten Tag!

kann mir jemand eine klare Aussage zu dem Thema Wachdienst geben?
Laut SAZV muss nach einem 24h diente eine Ruhepause von 11h gewährleistet werden, korrekt?
Muss das unmittelbar nach dem Dienst sein oder wie ist das gemeint?

MkG

Unverbesserlich

Ich denke, dass du diese Ruhepause bekommst...außer es ist aus dienstlichen Gründen nicht möglich...Wenn es aber so in Stein gemeißelt sein sollte, ist in manchen Kasernen in denen Ausbildung betrieben wird kaum noch wer anzutreffen...bei uns sind wir nicht viel Stammpersonal und müssen täglich einen UvD stellen um auf die Rekruten "aufzupassen"...des weiteren fällt jedes 4. WE ein BvW an...für ein UvD gibt es 15h Mehrarbeit aufs Zeitkonto und für ein BvW sogar 67h die als Zeitausgleich genommen werden können...wenn das mit den 11h stimmt geh ich jeden Dienstag UvD
Dann muss ich 11h ruhen und kann mir Donnerstag und Freitag gleich wieder Frei nehmen...super...wir kommen da hin wo viele Pendler schon immer hin wollten...3 Tage arbeiten und 5 Tage zu Hause...


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Jens79

Welche aktuellen Vorschriften, Erlasse usw sind denn nun gültig?

Die Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten ist ja sehr oberflächlich.

Was gibt es noch?
 

Ralf

Zentralerlasse geben auch immer nur den Rahmen vor (wobei da auch oftmals Beispiele drin sind). In vielen Fällen gibt es dazu Durchführungsbestimmungen, Bereichsvorschriften o.ä.
Zur SAZV gibts doch eine Arbeitshilfe oder wie das Ding heißt.
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Jens79

Ich kenne diesen Entwurf, in dem Stand einiges drin. Vielleicht kann ja einer der Beauftragten mehr dazu sagen.
 

DeltaEcho

Was ist denn deine korrekte Frage zum SAZV?

Davon abgesehen hat es das Heer bis heute nicht geschafft, die Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Also darf man als mit den Durchführungsbestimmungen aus Dezember arbeiten, also dem Entwurf. Da dies aber ein nur ein Entwurf ist, hat dieser keinerlei Vorschriftencharakter.

Jens79

#71
Also wenn ich mir die "Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenarbeitszeitverordnung - SAZV)" durchlese, dann finde ich den

§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
(2) § 17 tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Also haben wir diese gültige Verordnung hier, und die Vorschrift "Die Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten"
 

Ralf

ZitatDavon abgesehen hat es das Heer bis heute nicht geschafft, die Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Das Heer (das wäre ja dann Kdo H) wird da wohl auch keine eigene Durchführungsbestimmungen herausgeben. Und die würden dann nur im MilOrgBer angewandt werden? Eine eigene Arbeitszeitregelungen für die verschiedenen OrgBer?
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DeltaEcho

Ja mit dem Heer, war das Kdo Heer gemeint. Jede TSK/mil Org Bereich hat eigene Durchführungsbestimmungen. Der Anwendungsbereich beschränkt sich hierbei auf die jeweilige TSK bzw. Org Bereich.

Alleine die Entwurfsfassung aus dem Kdo Heer hatte über 80 Seiten, wo  Besonderheiten des Heeres  behandelt wurden u.a. Anwendung auf TruppenÜbungsPlätzen, Definition weiterer Abweichungen von der max 13. Stunden Regelung usw. Aber bisher nur Entwurf, alle warten gespannt auf die endgültige Fassung. Schon jetzt gibt es eine Vielzahl von Fragen, die niemand beantworten kann. Dies gilt im besonderen für die Kampftruppe, Bsp. wie führt man eine 48 oder 72 Stunden Übung durch.



Jens79

In der Tat, das wird spannend.

Bei uns läufts einigermaßen reibungslos. Es ist zwar mehr Planungsaufwand die zeitlichen Begrenzungen einzuhalten, aber dafür belastet es den einzelnen Soldaten deutlich weniger.
 

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