Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Bundeswehr: Neue Arbeitszeitverordnung für Soldaten

Begonnen von ajsasas, 07. Dezember 2015, 18:04:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ralf

Als Mitfahrer werden doch die Stunden nicht angerechnet. Somit keine Anrechnung am Donnerstag. §11 (2).

Warum stellst du denn die Frage nicht in dem extra eingerichteten SAZV Forum, wo du valide Antworten bekommen kannst?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Jens79

Zitatvolle 7 Tage Woche

Du darfst maximal an 6 zusammenhängenden Tagen Dienst machen. Ansonsten sehe ich das so wie Ralf. Das Forum dort wird dir all deine Fragen beantworten.
 

Gast1070

Habt vielen Dank für eure Infos. Werde den anderen Weg der Beantwortung mal versuchen.
Allerdings keine Stunden am Donnerstag als Mitfahrer kann ich mir nicht vorstellen.
Muss doch aus dstl. Gründen mitfahren.
MfG

Ralf

Ist aber so. Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit, es sei denn, man ist Fahrer eines DienstKfz.
Die Quelle hatte ich dir ja genannt:
ZitatReisezeiten und Wartezeiten sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Sie werden jedoch insbesondere insoweit als Arbeitszeit berücksichtigt, als sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen. Reisezeiten werden darüber hinaus als Arbeitszeit berücksichtigt, soweit
1.die Arbeitszeit innerhalb eines Tages durch Dienstreisen unterbrochen wird oder
2.sie als Selbstfahrerzeiten bei Benutzung eines Dienstfahrzeugs entstehen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Jens79

Dieses AZV Tool ist auch die Pest. Ich hoffe das wird noch überarbeitet....
 

LwPersFw

Das von Ralf bzgl. der Reisezeiten genannte ist auch keine neue Regelung
der Bundeswehr in der SAZV... denn so war es auch schon im DZAE geregelt...

...weil geltendes Arbeitsrecht...

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu mehrfach entschieden...
Ergebnis: 
Es kommt darauf an, was der Arbeitnehmer während der Dienstreise im Wortsinn macht.

Sitzt er beispielsweise nur in der Bahn, im Auto als Mitfahrer, oder im Flieger, liest eine private Zeitschrift, isst oder döst, so gilt die Reisezeit als Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Eine Ruhezeit ist jener Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss.

Also eben auch dann, wenn der Chef zwar die Nutzung solch öffentlicher oder dienstlicher Verkehrsmittel anordnet, nicht aber auch noch, welche Aufgaben während der Fahrt erledigt werden müssen.

Wer also seine Zeit im Verkehrsmittel nach Belieben gestalten kann, solange er unterwegs ist, der verbringt dort keine Arbeitszeit und kann dafür auch keine Vergütung verlangen.

Deshalb gilt die Reisezeit nur für den Fahrer als Arbeitszeit...
...ggf. max. für den erforderlichen, nach Vorschriften (z.B. Lenkzeiten)
zwingend erforderlichen, Beifahrer.

Der auf dem Rücksitz "dösende" Mitfahrer hat nur Anspruch
auf sein Gehalt bis zur täglichen Regelarbeitszeit.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

ZitatBei einer angeordneten Dienstreise an einem Tag mit Ende um 01:00 Uhr des folge Tages und darauffolgender Ruhezeit von 11 Stunden beginnt der Dienst am folge Tag ab 12:00 Uhr.

Wenn die Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeiten nicht als Dienst zählen, brauchst du auch keine 11 Stunden Ruhezeit einhalten......



 

Daze1988

Hallo an alle Mitstreiter,
wie im Betreff schon zu erkennen beschäftigt mich das Thema EUAZR.
Die Kompanie plant eine 72-Stunden-Übung (durchgehend versteht sich). Da die neue Richtlinie allerdings nach 13 Stunden Dienst 11 Stunden Pause vorsieht und die Übung weder einsatzvorbereitend ist, noch zum Erwerb einer ATN o.ä. dient erschließt sich für mich auch kein Grund, weshalb man die Richtlinie getrost ignorieren können sollte.
Belehrt mich bitte eines Besseren falls ich mit meinem Gedankengang unrecht habe.
Beste Grüße

Jens79

Gut. Machen wir hier weiter. Hier gehört es ja auch her.

Der Chef kann getrost auf die 13/11 Stunden Regel verzichten. Wenn er es für nötig hält länger als 13 Stunden Dienst zu machen um ein Ausbildungsziel zu erreichen darf er dieses anordnen.

Zum Glück ist es noch nicht soweit, dass sich das dem einzelnen Soldaten erschließen muss.
 

Merowig

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kritik-an-41-stunden-woche-bei-der-bundeswehr-14170430.html
Zitat
41-Stunden-Woche
Manöver ohne Deutsche – wegen Überstundengefahr
Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels (SPD) kritisiert die neuen Arbeitszeitregeln bei der Bundeswehr. Es könne nicht sein, dass die Soldaten Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen könnten.
(...)
So kann eine Einheit an einer für vier Wochen geplanten internationalen Übung in Norwegen nur zwölf Tage teilnehmen, da sonst zu viele Überstunden anfallen würden. Bei Nato-Partnern stößt das auf Unverständnis.
(...)

War ja abzusehen.... ::)

Fortuna audaces iuvat

CIRK

Ohne die genauen Umstände zu kennen, klingt dies aber eher danach, dass hier schlecht geplant wurde (wenn dass alles überhaupt so stimmt).

Merowig

Orginalzitat vom Wehrbeuaftragten
http://www.bild.de/politik/inland/bundeswehr/nur-bedingt-einsatzfaehig-45290354.bild.html
,,Es kann nicht sein, dass wir Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können."
Fortuna audaces iuvat

CIRK

Zitat von: Merowig am 10. April 2016, 11:20:54
Orginalzitat vom Wehrbeuaftragten
,,Es kann nicht sein, dass wir Nato-Verpflichtungen wegen drohender Überstunden nicht nachkommen können."

Genau das meine ich. "Drohende Überstunden" sind wohl kaum der Grund, sondern vermutlich schlechte Planung oder Unkenntnis der Möglichkeiten, die die SAZV bietet.


Jens79

Davon mal ab das die SAZV mir persönlich sehr gut zuspielt, sehe ich hier das Problem nicht.

Entweder ist die NATO Übung so wichtig das sie in die Ausnahmen fällt, oder dann eben nicht.
Wäre das Problem rechtzeitig erkannt worden, hätte man sicherlich treu deutsch von unten nach oben gemeldet "Geht nicht" .

Mal gespannt was da noch so bei rumkommt.
 

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau