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Handzettel für Ausbildung "Erste Hilfe"

Begonnen von Sarah304, 09. Dezember 2015, 17:36:31

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Sarah304

Guten Abend liebe Gemeinde,

ich bin auf der Suche nach Handzetteln die solche Themen wie ( Wiederbelebung, Bodycheck und blood sweep) beinhalten.
Rein aus Interesse würde es mich interessieren wie tief man in das Thema eingeht.
Würde mich freuen wenn sich jemand meldet, der mit der Ausbildung vertraut ist und mir Unterlagen zur Verfügung stellen könnte.
Vielen lieben Dank im voraus.. freue mich auf Antworten.

LG Sarah

dunstig

Das kann man pauschal doch gar nicht so beantworten ohne zu wissen, um was für eine Ausbildung es sich handelt, wer ausgebildet wird (Vorbildung, etc.), wie lange die Ausbildung gehen soll, usw...

Was nützt Ihnen ein Handzettel eines Ausbilders, der Einsatzersthelfer B ausbildet, wenn man selber nur im Rahmen einer Lehrprobe erste Fähigkeiten vermitteln soll.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

@ Sarah304:

Für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte aus dem EEH-A sollte man ein "paar medizinische Kenntnisse" haben ;) ! Was ist denn Ihre Qualifikation?

In unserem Bereich wird der EEH-A und die jährlichen Auffrischungen von einer SanStff Einsatz ausgebildet. Die Ausbilder sind alles SanFw/RettAss oder Lehr-RettAss, die Hilfsausbilder sind EinsSanBw! Haben Sie eine solche Qualifikation, dann wissen Sie auch, woher Sie die Ausbildungsunterlagen bekommen. Haben Sie die nicht, sollten Sie die Finger davon lassen, Erste Hilfe auszubilden, weil Sie das nicht dürfen! Und wenn Ihnen jemand diesen Befehl gegeben hat, dann sollten Sie diesen jemand schnell darüber aufklären, dass man dazu eine Erlaubnis benötigt, die Sie wohl anscheinend nicht haben!

KlausP

Tommie, zu deiner Information:

Zitat von: Sarah304 am 23. September 2015, 11:34:43
Hallo liebe Gemeine,
ich habe ein Anliegen und weiß nicht so ganz an wen ich mich wenden soll.
Kurz zu mir.. ich bin 2012 in die BW eingetreten als NschUffz SK / SAZ8 und bin eingesetzt im Versorgungsbataillon/ Zelle Dispo. Da ich (zivil) gelernte Großhandelskauffrau bin wurde ich somit auch gleich als Stabsunteroffizier eingestellt. Nun erfüllt mich die bisherige Position so gar nicht da ich mich schon immer im Bereich der Medizin/Sanitätsdienst gesehen habe. Nun meine Frage ist es möglich in den Sanitätsdienst zu wechseln und sogar noch eine ZAW in diese Richtung machen zu können?! Wie pack ich das ganze an, an wen wende ich mich? Ich werde im Internet einfach nicht schlau, vielleicht gibt es hier ja jemanden der sich damit auskennt oder sogar das gleiche durchgemacht hat.
Würde mich über Antwort freuen.

LG Sarah

::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

OK, damit keine Berechtigung für eine Ausbildertätigkeit für Inhalte des EEH-A gegeben! Lied aus ;) !

Abteilix

Liebe Sarah304,
teilen Sie doch bitte einmal mit, weswegen Sie sich für diese Ausbildungsunterlagen interessieren. Geht es um eine Lehrprobe, z.B. im Rahmen einer Eignungsfeststellung? Oder um einen Auftrag im Rahmen der Truppenausbildung oder der Führerweiterbildung in Ihrer Einheit oder Ihrem Verband?
Ansonsten können Sie hier nicht für Sie zielführenden Antworten rechnen.
Abteilix

Tommie

Zitat von: Abteilix am 10. Dezember 2015, 14:33:24Geht es um eine Lehrprobe, z.B. im Rahmen einer Eignungsfeststellung? Oder um einen Auftrag im Rahmen der Truppenausbildung oder der Führerweiterbildung in Ihrer Einheit oder Ihrem Verband?

Diese Zwecke fallen alle unter die von mir bereits erwähnten Ausbildungsvorhaben, für die sie keine Ausbildungsberechtigung hat! Wer ihr so etwas aufs Auge drücken wollte, hat sich leider vergriffen! So etwas darf nur dafür ausgebildetes Sanitätspersonal machen.

Abteilix

Aha.
Werter Tommie,
wollen wir uns hier weiterhin auf starke Behauptungen beschränken, oder der jungen Frau nicht vielleicht doch durch ein systematisches Herangehen an die Fragestellung mit dann im Ergebnis brauchbaren Quellenhinweisen weiterhelfen?
Abteilix

Tommie

Brauchbare Hinweise? Gerne!

Eine ausbildungsberechtigte Person für den EEH-A ist da immer ein guter Ansprechpartner und hat auch entsprechende Unterlagen verfügbar! Ob er diese allerdings an eine zur Ausbildung nicht berechtigte Person weiter gibt, wage ich zu bezweifeln! Wer ausbilden darf, hatte ich ja schon oben geschrieben!

Getulio

Zitat von: Tommie am 10. Dezember 2015, 15:20:18
Eine ausbildungsberechtigte Person für den EEH-A ist da immer ein guter Ansprechpartner und hat auch entsprechende Unterlagen verfügbar! Ob er diese allerdings an eine zur Ausbildung nicht berechtigte Person weiter gibt, wage ich zu bezweifeln!

Dass Sie das so handhaben würden, glaube ich blind. Angesichts der Tatsache, dass die TE aus reinem Interesse da mal etwas lesen möchte, von ausbilden wollen überhaupt keine Rede war, und Ausbildungsunterlagen zum EEH wohl kaum höher als VS-NfD eingestuft sein dürften, klingt das allerdings ziemlich nach "ich weiß was und du nicht, und das soll auch gefälligst so bleiben".

Wo soll das Problem sein, wenn interessierte Soldaten sich über etwas belesen, was sie interessiert? Es kann auch jeder Soldat lesen, was womit wie gesprengt wird, ohne selbst dazu berechtigt zu sein oder Zugriff auf das entsprechende Material zu haben.

ulli76

So lange nicht bekannt ist, wofür sie das genau braucht und was sie genau ausbilden soll, werden wir ihr nicht helfen können.
Die Unterlagen sind übrigens eh in den entsprechenden Einheiten verfügbar.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MiraC

Zitat von: Tommie am 10. Dezember 2015, 15:20:18
Eine ausbildungsberechtigte Person für den EEH-A ist da immer ein guter Ansprechpartner und hat auch entsprechende Unterlagen verfügbar! Ob er diese allerdings an eine zur Ausbildung nicht berechtigte Person weiter gibt, wage ich zu bezweifeln! Wer ausbilden darf, hatte ich ja schon oben geschrieben!

Jemand fragt in einem Forum nach Unterlagen die höchstwahrscheinlich VS-NfD sind... finde den Fehler.
Die Anwort von Tommy beinhaltet doch schon alles. "Einfach" bei der offiziellen Ausbildungsberechtigten Person nachfragen.
Ich bezweifle das die Person die Unterlagen rausgibt, aber versuchen kann die TE es ja.

Tommie

@ Getulio:

Dass ich keine Ausbilder-Unterlagen an nicht ausbildungsberechtigte Personen weiter gebe, darauf können Sie einen lassen ;D ! Aber, ich habe eine nette Zusammenfassung der Inhalte des EEH-A, die ich jederzeit gerne weiter gebe! Wie gesagt, es kommt auf den Zweck an, für den die Unterlagen bestimmt sind!

Und wenn irgendwo im Nirgendwo ein Chef glaub, eine subalterne Charge per oder mufti zum EEH-Ausbilder zu machen, dann lasse ich ihm ein paar Stellen aus der Bibel vorlesen, von einem Oberstarzt, oder so ;) !

F_K

Jeder Soldat kennt durch Ausbildung die Inhalte EEH A, und frischt diese jährlich auf - da werden auch die Quellen genannt und CUA sind auch vorhanden.

BulleMölders

Alles sehr schön, nun aber wieder zurück zum eigentlichen Thema, zumindest dann wenn die TE die Fragen beantwortet hat.