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Zusage von LaPo - Verkürzung?

Begonnen von Kylix, 12. Dezember 2015, 11:24:48

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Kylix

Guten Tag,

Ich habe am Mittwoch eine Zusage von der Landespolizei Niedersachsen erhalten und könnte am 1.4.2016 mit dem Studium beginnen. Allerdings bin Ich noch aktiver Soldat( SaZ 9). Ich habe gestern meinen Antrag auf Dienstzeitverkürzung gestellt.

Ich weiß, dass man nur bei bestehendem dienstlichen Interesse verkürzen kann. Nur konnte mir bisher niemand, also weder S1 Offz noch S1 Fw oder KpChef sagen, ob dieses Interesse bei meinem Fall bestehen könnte.

Hier mal die Eckdaten meines Falls:

-Diensteintritt: 01.01.2010
-21 Monate ZAW IT-Systemelektroniker
-BCE
-ITUffz InfoÜtr WV 1018071 Ist das eine MangelATN?
-Zur Zeit besitze Ich keinen Dienstposten(DPäK), da meine Einheit aufgelöst wurde
-BFD-Beginn 01.07.2018

Ich habe mal gehört, dass die BW Leute gehen lässt, wenn sie im öffentlichen Dienst eine höhere Laufbahn einschlagen können.
Kann da jemand was zu sagen?

ulli76

Warum hast du dich aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus beworben?

Ob ein dienstliches Interesse besteht, wird dein Personalführer entscheiden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Da ITFw eine Mangelverwendung ist für die es sogar Weiterverpflichtungsprämien gibt, wird es kein dienstl. Interesse geben.
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Kylix


Kylix

Zitat von: ulli76 am 12. Dezember 2015, 11:31:35
Warum hast du dich aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus beworben?

Ob ein dienstliches Interesse besteht, wird dein Personalführer entscheiden.

Hatte ein Gespräch beim BFD, die sagten mir, das wäre möglich.

Tommie

Stellen Sie einen Antrag und warten Sie ab, wie die Entscheidung ausgehen wird! Alles andere ist Kaffeesatz-Leserei! Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihrem Antrag entsprochen wird, ist allerdings bei Ihrer Verwendung trotzdem denkbar gering!

Ralf

Zitat von: Kylix am 12. Dezember 2015, 12:35:47
Bin aber ITUffz und kein ITFw.
Ist bei Heer und Lw auch eine Mangelverwendung und bei den anderen MilOrgBer kein Werdegang mit Überdeckung.

ZitatHatte ein Gespräch beim BFD, die sagten mir, das wäre möglich.
Das ist schlichtweg falsch.
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Elvis22

Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2015, 13:53:46
ZitatHatte ein Gespräch beim BFD, die sagten mir, das wäre möglich.
Das ist schlichtweg falsch.

Naja, das kommt drauf an...
Eine Bewerbung ist sicherlich möglich (wie man ja sieht).
Auch eine Verkürzung ist theoretisch möglich, wenn halt auch in einigen Fällen sehr unwahrscheinlich bis aussichtslos.

Grundsätzlich falsch ist die Aussage also nicht, allerdings hat auch nicht unbedingt zielführend für den Fragenden...

F_K

Ja, ist eine Aussage wie "Menschen können zum Mond fliegen".


Stimmt zwar, geht aber derzeit kurzfristig für niemanden, und ist ziemlich teuer ....

Ralf

Wie wäre es denn, sich die momentane Situation zu Nutzen zu machen: LfbWechsel zum Fw, dabei eine Weiterverpflichtungsprämie einstreichen und als Fw einen Antrag auf BS zu stellen. Die Chance wäre ja schon da, zumal es ja bei einer gleichbleibenden strukturell vorgegebenen Anzahl an Übernahmen weniger Bewerber (weil Mangelverwendung) gibt.
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Elvis22

Zitat von: F_K am 12. Dezember 2015, 14:35:44
Ja, ist eine Aussage wie "Menschen können zum Mond fliegen".


Stimmt zwar, geht aber derzeit kurzfristig für niemanden, und ist ziemlich teuer ....

Hast du wieder am Kleber geschnüffelt?
Oder steckt in deiner Aussage irgendwo versteckt ein tieferer Sinn?

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Aussage des BFD-Menschen nicht pauschal falsch ist. Gerade du, als Korinthenkacker vor dem Herrn, solltest das doch wissen...
Aber wenn man sonst nichts beizutragen hat kommt halt so ein Hirnfurz dabei raus.

Kylix

Gibt es sonst eine Möglichkeit zum 1.4.16 auszuscheiden?

Meinetwegen mit Wegfall der Abfindung, BFD-Anschpruch und Übergangsgebührnisse...

Tommie

Ja, KDV ;D ! Aber dann nimmt die Landespolizei Sie auch nicht mehr ;) !

@ Elvis22:

Was ist los mit Dir ;) ? Schlecht geschlafen? Ich habe die Anspielung jedenfalls verstanden!

F_K

@ Elvis:

Der TE ist zwei Jahre lang ausgebildet worden, hat nicht mal 3 Jahre gedient, und ist noch 3 Jahre vom BFD entfernt, dazu in einer Mangelverwendung mit Prämien Zahlung.

Klar ist da die Aussage, das eine frühzeitige Entlassung prinzipiell möglich ist, nicht falsch.

Er gibt aber halt Wahrheiten, die sind in einer konkreten Situation schlimmer als eine Lüge.

In meinem Beispiel: Klar kommt man prinzipiell auf den Mond - ich nehme aber Wetten an, das dies kein Mensch die nächsten 10 Jahre schafft.

KlausP

Zitat von: Kylix am 12. Dezember 2015, 12:37:21
Zitat von: ulli76 am 12. Dezember 2015, 11:31:35
Warum hast du dich aus einem aktiven Dienstverhältnis heraus beworben?

Ob ein dienstliches Interesse besteht, wird dein Personalführer entscheiden.

Hatte ein Gespräch beim BFD, die sagten mir, das wäre möglich.

Seit wann gibt der BFD denn solche Auskünfte? Wäre einer meiner Soldaten mit sowas vom BFD-Berater zurückgekommen, hätte es eine Beschwerde gegeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen