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Wehrbeauftragter fordert mehr Soldaten

Begonnen von Ralf, 27. Dezember 2015, 12:59:21

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theodor_rannt

FWDL statt Mannschafter hätte wohl einiges an Unklarheit vermieden, tschuldigung. 
Werden diese FWDL auf Dienstposten dann in der Statistik anders geführt?
Dann brächten diese Dienstposten, wenn ich mir Ralfs Aussage durchlese eine Erhöhung der Truppenstärke ohne Zugewinn an Schlagkraft. Also im Grunde wäre es dann mit der Truppenstärke so wie bei der Arbeitslosenzahl, durch Verwaltungstechnische Definitionen etwas geschönt.

Ralf

In welcher Statistik? In den 185.000 sind sie mit 12.500 bereits drin, so wie auch 2.500 RDL. In den 170.000 BS/SaZ sind sie nicht mit drin. An den 185.000 ändert das umswitchen von flex zu fix nichts.
Ein Zugewinn an Schlagkraft durch FWDL?  Wo? Wie? Ich kann mit Schlagkraft nichts anfangen. Wenn du Einsätze meinst, dann ist es so, dass die überwiegende Anzahl der FWDL im Grundbetrieb eingesetzt werden.
Es gibt ja erste zarte Überlegungen, die 185.000 zu erhöhen um x. das hat aber nichts mit FWDL fix und Flex zutun.
Tut mir leid, ich verstehe ich nicht wirklich, worauf du hinauswillst.
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theodor_rannt

Ich wusste nicht, ob die Truppenstärke per Definition die Gesamtsoldatenzahl der BW umfasst oder nur die "Aktiven mit Stelle (also SaZ, Berufssoldaten)". Es hätte ja sein können, dass da bei der Bundeswehrreform etwas geändert wurde, sodass die FWDLer nicht mitgezählt werden. Schließlich kann man einen FWDLer nicht überall dort einsetzen, wo man z.B. einen SaZ einsetzt (z.B. Auslandseinsatz).
Daher rührt meine Frage.
Angenommen Truppenstärke hieße alle Soldatinnen und Soldaten mit Stelle/Dienstposten, dann wären die FWDLer nicht in dieser Zahl mit drin. Gäbe man dem FWDLer aber einen Posten wäre er mit drin und man hätte eine höhere Truppenstärke und gute PR. Die Schlagkraft würde sich aber kaum erhöhen, so wie ich deinen Post verstanden habe die FWDLer auf Dienstposten keine (nennenswerte) Entlastung der BS und SaZ brächten.

wolverine

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theodor_rannt

#34
Die FWDLer müssen sich doch freiwillig zum Auslandseinsatz melden, oder? Nen BS/SaZ kann man abkommandieren. Deswegen schreibt man ja auch in der Bewerbung, dass man bereit ist für die Werte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland uneingeschränkt einzustehen.

Tommie

Ein FWDL mit einer Dienstzeit von mehr als 12 Monaten kann man auch in den Einsatz schicken, darunter macht es schlicht und ergreifend keinen Sinn! Deswegen müssen FWDLer mit einer Dienstzeit zwischen 12 und 23 Monaten auch schriftlich Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung (aka "Auslandseinsatz"!) erklären. Dann kann man sie genauso "schicken", wie man einen SaZ/BS kommandiert!

Ralf

Ab FWDL 12 müssen FWDL ihr Einverständnis für den Einsatz unterschreiben.
Entlastung können FWDL nur für die Msch-Laufbahn bringen. Für den größten Teil der Soldaten, nämlich alle BS und die SaZ in den Laufbahngruppen der Uffz und Offz können sie ja per se keine Entlastung bringen.
Darüber hinaus ist es einfacher SaZ Msch zu werben und einzustellen als FWDL. Die Bewerberzahlen für SaZ Msch steigen, die für FWDL stagnieren (u.a. aus den gründen "Langeweile", keine Action-Verwendungen mehr frei (alle Infanteristen schon besetzt) und heimatferne Standorte).
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LadaSchrauber

In einer normalen Ausbildung bin ich nunmal nach 3-4 Jahren fertig, werde häufig übernommen und muss mich nicht für 8 Jahre verpflichten und riskiere mein Leben.

Kenne nur ganz wenige, die sich für viele Jahre bei der BW verpflichtet haben.
Lada Niva Bj. 2009, 1,7l Multipoint, 82 PS

Audi A4 B6 Avant, Bj. 2004, 1.6l, 102 PS

wolverine

Dann lügt der "Ralf" wohl einfach. Wenn der "LadaSchrauber" nur ganz wenige kennt ...
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KlausP

Dann frage ich mich, warum Sie sich wieder beworben und Ihren Dienst wieder angetreten haben.

Wenn Sie einer Diskussion nicht folgen können und von der Thematik keine Ahnung haben, halten Sie doch einfach die Finger still.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

#40
Zitat von: LadaSchrauber am 04. Januar 2016, 14:35:04Kenne nur ganz wenige, die sich für viele Jahre bei der BW verpflichtet haben.

Sie wissen, wie viele Soldaten die Bundeswehr insgesamt hat und wie viele davon FWDL sind, wie viele BS, die bis zur Pensionierung dienen?

Dann sollten Sie weiterhin wissen, dass jeder Fachdienstunteroffizier, der über die Bundeswehr eine Ausbildung machen möchte, sich für 9 Jahre verpflichten muss. Hat der Bewerber bei der Einstellung bereits einen förderlichen Beruf erlernt, wird er im Regelfalle für acht, in Ausnahmefällen für vier Jahre verpflichtet. In der Laufbahn der Feldwebel ist die Verpflichtungszeit bei einer Karriere mit Berufsausbildung 13 Jahre, bei vorhandenem Beruf 12 Jahre, wobei hier auch acht oder vier Jahre möglich sind! Offiziere verpflichten sich auf mindestens 13 Jahre, Sanitätsoffiziere auf 17 Jahre, wenn ein Studium über die Bundeswehr dazu gehört. Bei bereits vorhandenem Studienabschluss ist für die sog. "Seiteneinsteiger" auch immer eine kürzere Verpflichtungszeit möglich, wobei auch hier vier Jahre nur selten unterschritten werden. Aktuell sind Verpflichtungen von insgesamt bis zu 25 Jahren möglich, die so garantiert nicht angeboten werden würden, wenn dieses Angebot nicht auch nachgefragt und angenommen werden würde.

Fazit: Entweder haben Sie von der Bundeswehr absolut NULL Ahnung (Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt ... ;D !) oder aber Sie kennen maximal zehn Soldaten, die wohl eher nicht als repräsentativer Querschnitt aufzufassen sind  ;) !

StOPfr

Zitat von: LadaSchrauber am 04. Januar 2016, 14:35:04
Kenne nur ganz wenige, die sich für viele Jahre bei der BW verpflichtet haben.

Was soll das für ein Kriterium sein? Die meisten Deutschen werden jeweils wohl nur sehr wenige andere Menschen kennen, die sich für viele Jahre bei der Bw verpflichtet haben. Wenn Sie es auch noch gelassen hätten, hätte die Statistik ein ganz klein wenig mehr Aussagekraft.
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Ralf

Weit über 50.000 Bewerber pro Jahr für den militärischen Dienst in der Bundeswehr sind wohl eindeutig.
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Tommie

Ja schon, aber die gibt es in "LadaSchraubers Welt" eben nicht ;) ! Er macht seine Augen zu und wenn er uns nicht sehen kann, können wir ihn auch nicht sehen! Für mich spürt er irgendwie die Einschläge nicht ...

Verteidiger

Ich plädiere für eine Trennung der Bundeswehr in zwei Teile.
1. Teil ist der Wehrpflicht Teil. 6 Monate Wehrdienst und dann immer fordern/fördern. Kein rumsitzen und Telefone bewachen. Dafür aber werden diese Kameraden dann nicht im Ausland eingesetzt, sondern haben ganz klaren "Verteidigungs"auftrag.
Nachdem Wehrdienst ist eine freiwilige Reservistenarbeit gern gesehen. Wer viel Zeit hat, z.B. Studenten, kann dann in den Semesterferien RDLs ableisten.
Die Wehrpflicht gilt auch für Frauen und der Sold wird angehoben.

2. Teil Der SAZ/BS Teil
Diese Kameraden können/bzw müssen ins Ausland. Sie verpflichten sich, wie bis jetzt auch, für min. 4 Jahre. Es ändert sich nichts weiter.
Es fällt nur der FWDler und Teile der RDLs weg. Denn wie viele hier schon richtig geschrieben haben, sind FWDLer häufig nicht förderlich.


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