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Verfall MAL

Begonnen von Brownie91, 08. Januar 2016, 09:24:34

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Brownie91

Guten Tag, ich habe eine Frage zur folgenden Situation, ich habe mir 2014 zwei mal Mat. ausgeliehen das eine habe ich nach 5 Min wieder zurück gegeben und das andere nach meinem Lehrgang.
Jetzt kommt allerdings der VU vor Weihnachten zu mir und verlangt von mir das ich für den Schaden aufkomme, den ich nicht begangen habe da ich ordnungsgemäß das Material wieder abgeben habe und mir gesagt wurde das ich ausgetragen sei. In der Zwischenzeit hatten wir auch zwei mal KpChef wechsel und einmal Kdr wechsel wo das fehlende Mat. bei der Vollzähligkeitsprüfung nicht aufgefallen ist.

Meine Frage nun, dürfen die nach knapp 1 1/2 - 2 Jahren ankommen und von mir das Mat zurück verlangen was ich nicht mehr habe?

Ich danke euch schon mal im Voraus.

MMG-2.0


Brownie91

Nichts, die soll noch offen sein, obwohl mir bei Rückgabe gesagt wurde das ich ausgetragen sei.

MMG-2.0

Kann es sein, dass man sich beim Austragen in der Zeile versehen hat?
Gab es Zeugen beim Austragen mit dem Hinweis, dass du ausgetragen wurdest?
Hast du gesehen, dass du ausgetragen wurdest?

Ansonsten läuft das auf eine dienstliche Erklärung hinaus.



KlausP

Wenn ich Material zurück gebe überzeuge ich mich persönlich davon, dass ich davon entlastet wurde. Ich bleibe also so lange dabei bis ich gesehen habe, dass für die Rückgabe ordnungsgemäß quittiert wurde. Ansonsten kann ja jeder kommen. Wenn Sie sich auf die mündliche Aussage verlassen haben, dass das Material ausgetragen wurde, dürften Sie schlechte Karten haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Kannst Du bezeugen, dass Du ausgetragen wurdest? Hast Du das gesehen?

Warum gibt es dann noch einen MAL, auf der Du draufstehst?

Merke:

Material abgeben, aus der MAL sichtbar "gestrichen" werden, der Streichende dokumentiert die Streichung mit Datum / Handzeichen. -> Alles prima.

Brownie91

Leider gibt es keine Zeugen, jedoch habe ich gesehen wie diejenigen die MAL nahmen und dort auf Ihrem Schreibtisch etwas eingetragen haben. Habe jedoch leider nicht gesehen was die da eingetragen haben. Danach erst wurde mir auch gesagt das ich ausgetragen wurde.

gibt es denn ein Verfallszeitraum von MAL´s, ich mein nämlich in meiner letzten Kp hat jemand gemeint das die nach einem Jahr ungültig sind.
Während dem ausleihen und heute habe ich 2 mal die Kp auch gewechselt.

KlausP

Schon ominös das Ganze. Hat der Versorger Ihnen denn die offenen Eintragungen gezeigt? Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen. In der Sachschadensmeldung den Sachverhalt genau so schildern und auf keinen Fall den Schaden anerkennen, auch nicht durch die Floskel "bin bereit zu zahlen"! Dann muss ein Schadensbericht erstellt werden und darüber entscheidet die WBV (oder wie auch immer die jetzt heißen). Haben Sie eine Diensthaftpflichtversicherung? Falls ja muss sich die WBV dann nämlich mit denen auseinandersetzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG-2.0

MAL werden nur unter besonderen Umständen ungültig.

Es waren also mehr als nur ein Soldat mit der MAL beschäftigt, dann gibt es einen Zeugen.

Eine MAL, die nach einem Jahr ungültig wird, gibt es nicht.
Wäre ein logistisches Unterfangen jeden Soldaten auf der MAL nochmal mit Material antanzen zu lassen. (ausgenommen §78)

MMG-2.0

ZitatSchon ominös das Ganze. Hat der Versorger Ihnen denn die offenen Eintragungen gezeigt?
Leider gibt es auch Versorger mit viel krimineller Energie.

KlausP

Zitat von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 10:22:29
ZitatSchon ominös das Ganze. Hat der Versorger Ihnen denn die offenen Eintragungen gezeigt?
Leider gibt es auch Versorger mit viel krimineller Energie.

Eben, deshalb würde ich mich auf den mündlichen Hinweis des Versorgers überhaupt nicht aus der Ruhe bringen lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Brownie91

Gezeigt bis jetzt noch nicht.
Wurde nur Pampig angerufen das ich das Material sofort vorbei bringen soll.

Ich habe da auch so meine Vermutung, das irgendjemand geschludert hat und jmd. ausgetragen hat ohne Mat und ich stehe jetzt noch offen und "kann" dafür belangt werden.
Was seltsam ist das der VU mir sagte ich solle einfach in ein Fachgeschäft gehen und den einen Teil was ich mir zuerst ausgeliehen hatte einfach so nachkaufen, da er dafür keine Vers.-Nr. mehr hat. Was ich natürlich nicht tun werde, da ich es nicht einsehe den Kram zu bezahlen.

Eine Diensthaftpflicht habe ich nicht. Hatte mir auch noch nie ehrlich gesagt Gedanken darüber gemacht nur für meine letzten Monate (3) eine abzuschließen finde ich für überbewertet.
Bis auf diesen Vorfall ist auch noch nie so was vorgefallen.

Ich hab schon eine Dienstliche Erklärung geschrieben wo ich alles detailliert mit Datum Namen etc. alles rein geschrieben habe.

blauerweg

Sind Sie im BundeswehrVerband?
Da ist doch eine Diensthaftpflicht dabei, oder?

KlausP

Rechtsschutz ja, aber Diensthaftpflichtversicherung? Da bin ich mir nicht sicher.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

blauerweg

Ja ich hab es sogar gefunden: "Diensthaftpflichtversicherung für DBwV-Mitglieder

Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, hat der Deutsche BundeswehrVerband für alle aktiven Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung in die Mitgliedschaft eingeschlossen.

Sie ist eine Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung, da diese nicht für Schäden aufkommt, die sich aus einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit ergeben. Ein wichtiger Bestandteil ist neben dem Schadenausgleich der ,,passive" Rechtsschutz, der bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen die Kosten übernimmt, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind. Neben dem Freispruch von der Zahlungsverpflichtung hat dies auch Auswirkung auf eventuelle disziplinarrechtliche Folgen, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren.
"
Findet man bei https://www.foeg.de/ im Reiter Vorsorge unter Haftung.

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