Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verfall MAL

Begonnen von Brownie91, 08. Januar 2016, 09:24:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jens79

Zitat von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 10:20:14
MAL werden nur unter besonderen Umständen ungültig.

Es waren also mehr als nur ein Soldat mit der MAL beschäftigt, dann gibt es einen Zeugen.

Eine MAL, die nach einem Jahr ungültig wird, gibt es nicht.
Wäre ein logistisches Unterfangen jeden Soldaten auf der MAL nochmal mit Material antanzen zu lassen. (ausgenommen §78)

Eine MAL ist genau 4 Wochen gültig. Danach muss das Material zurück gegeben oder eine neue MAL erstellt werden.

Das tut hier aber nix zu Sache.
 

MMG-2.0

Richtig, mein Versorger hat für die Waffenausgabe in meinem sechsmonatigen Einsatz alle vier Wochen für 200 Soldaten eine neue MAL erstellt.
Bei der Neuerstellung der MAL mussten natürlich alle Soldaten ihre Handwaffen wieder vorzeigen und unterschreiben.
Irgendwie praktisch so eine MAL! :-/

F_K

@ jens79:

Quelle?

So aus dem Bauch würde ich sagen,  eine MAL ist ein Dokument, ein Urkunde, und die gelten erstmal ewig.

Jens79

Ich muss gucken ob ich das nochmal finde. Der OTL der Logistiker hat uns das in einem seiner Unterrichte erzählt.
 

Zebra

@Klaus: Die ist im Zuge der Beitragserhöhung, die zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht srand, eingeführt worden.

MkG

Zebra

KlausP

Zitat von: Zebra am 08. Januar 2016, 17:30:44
@Klaus: Die ist im Zuge der Beitragserhöhung, die zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht srand, eingeführt worden.

MkG

Zebra

Okay, da war ich schon länger nicht mehr Mitglied. Danke.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Zitat von: F_K am 08. Januar 2016, 16:36:16
@ jens79:

Quelle?

So aus dem Bauch würde ich sagen,  eine MAL ist ein Dokument, ein Urkunde, und die gelten erstmal ewig.

Quelle:

A2-1032/0-0-1
Materialbewirtschaftung logistische Ebenen 1 und 2

Und explizit zum Thema Urkunde:
Materialausgabelisten (MAL) manuell/maschinell haben keinen urkundlichen Charakter
 

F_K

Kannst Du auch Ziffer und Zitat nennen?

Selbstverständlich ist ein Dokument mit Unterschrift eine Urkunde - denn die MAL wird ja gerade deswegen geschrieben, um etwas zu belegen!

Jens79

Du kannst auch einfach mal nicht was anderes akzeptieren.
 

F_K

Ach Jens,

lese einfach bei Wiki nach ( und den dort genannten Quellen), was eine Urkunde ist.

Eine MAL ist ein Ausgabe Beleg.

Jens79

Ach F_K

lese einfach die A2-1032/0-0-1, und die wirst finden was du suchst. Von einer "Wandelnden ZDV" kann man das schon verlangen.

Und nein, eine MAL hat keinen Urkundlichen Charakter.

Da hilft dir auch Wiki nicht weiter.
 

F_K

Ich bin nicht im Dienst. Wenn Du es nachgelesen hast, wäre ein Zitat mit Ziffer doch kein Problem?

Was sagst Du zum Einsatz Beispiel mit 6 Monaten?

wolverine

Wenn ich jetzt einmal auf Studienwissen rekurriere, "verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist", fällt es mir auch schwer, eine MAL nicht darunter zu subsumieren. :-\
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Jens79

Ihr könnt aus der MAL machen was ihr wollt.

Wenn mir der Logistik Papst von der LogSchule

a) die MAL nur 4 Wochen gültig ist (Nr. 2012)

b) die MAL keinen urkundlichen Charakter hat

und darüber hinaus der TVB und der S4StOffz beides bejahen, dann glaube ich das.
 

KlausP

So ist das auch. Hab ich auf'm Lehrgang in Garlstedt auch so gelernt. Urkundlichen Charakter haben z.B. die Bestandslisten (früher BL I und II, keine Ahnung, wie die jetzt bei SAP heißen).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau