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Erstattung der Reisekosten zu einer DVag

Begonnen von LoislF, 14. Februar 2016, 19:43:48

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LoislF

Guten Abend,

wie in einem anderen Beitrag von mir schon erwähnt, hatte ich gestern meine erste DVag. Eigentlich sollte ich bei einer Bekannten die in die gleiche Richtung musste mitfahren, doch diese hatte mir kurzfristig abgesagt. Jetzt hatte ich den Antrag auf Rückerstattung nicht ausgefüllt (und nicht eingepackt) und bin spontan mit dem Wagen meines Vaters dort hin (ca. 86km one way).

Nun steht in dem Formular "Eigenes KFZ mit Kennzeichen..." heißt dass, das der Wagen auf mich zugelassen sein muss um das Geld zu erhalten? Und, kann ich den Antrag überhaupt noch nachträglich einreichen? Wenn ich das richtig am Rande mitbekommen habe, haben die anderen Teilnehmer den Antrag anfangs der DVag an den FwRes übergeben. Kann ich ihm den nachträglich zukommen lassen?

Danke schonmal!

SCPO

1) gib das Kennzeichen an, des Wagens mit dem Du gefahren bist. Es sind die Kosten entstanden. Dieses Auto könnte ja auch ein Mietwagen sein (auch hier würdest aber natürlich nur die km Kosten bekommen). Es ist unerheblich ob der Wagen auch Dich zugelassen ist.
2) Natürlich kannst Du den Antrag nachträglich per Post einreichen.

LoislF

Ok super, danke! Schicke ich das dann an den FwRes oder kommt das woanders hin? habe auf dem Formular leider keine Angabe/Adresse diesbezüglich gefunden...

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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