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Spindkontrolle vom KEO

Begonnen von Den.e, 15. Februar 2016, 08:05:30

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Den.e

HI=)
ich habe da mal eine frage was die spindkontrolle angeht.
also unser kpchef ist im Urlaub und der keo vertritt ihn.
der besagte keo hat am freitag schon stubendurchgang angekündigt, soweit alles kein Problem.
allerdings ist er einer dieser menschen die nach Sachen suchen um den leuten ein diszi reinzudrücken und auch noch nen riesen spaß daran haben hier finden sehr oft verhöhre seinerseits statt wegen Nichtigkeiten.
nun zur frage darf er einen verschlossenen Spind ohne die Zustimmung des Soldaten kontrollieren ?
Laut Zdv 10/15 darf er das ja.

317. Die Spindkontrolle hat den Zweck, die Sauberkeit, Ordnung und Einsatzfähigkeit
der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung zu überprüfen.
Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet, wer zur Spindkontrolle berechtigt ist. Sie ist in
Gegenwart des Soldaten vorzunehmen. Das Wertfach darf nur der Disziplinarvorgesetzte
einsehen. Private Gegenstände werden nicht kontrolliert

allerdings sagen hier viele portopes und andere erfahrene Soldaten das er das nicht darf wenn der Spind verschlossen ist allerdings habe ich dafür keine wirkliche Grundlage gefunden.
gibt es vll eine zdv die der 10/15 wiederspricht oder etwas neueres ?
über antworten wird sich gefreut Mkg

F_K

Der KEO ist derzeit vermutlich DV, darf also auch Wertfach einsehen und andere Soldaten mit der Spindkontrolle beauftragen.
Der Spind ist dazu zu öffnen.

Auf die "Idee", einfach einen ordentlichen Spind zu haben kommt keiner mehr?

Den.e

Zitat von: F_K am 15. Februar 2016, 08:09:12


Auf die "Idee", einfach einen ordentlichen Spind zu haben kommt keiner mehr?
doch aber es geht ums prinzip

KlausP

Zitat... Zdv 10/15 ...

Was ist das für eine Vorschrift? Mir ist nur die ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" bekannt, wie die neue Bezeichnung heisst weiss ich nicht.

Zitatnun zur frage darf er einen verschlossenen Spind ohne die Zustimmung des Soldaten kontrollieren ?

Ich verstehe die Frage nicht. Dann wird dem Soldaten befohlen, den Spind zu öffnen. Wenn der Soldat abwesend ist, darf der Spind nicht kontrolliert werden, haben Sie ja selber zitiert;

Zitat... Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet, wer zur Spindkontrolle berechtigt ist. Sie ist in
Gegenwart des Soldaten vorzunehmen.
...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Den.e

alles klar so verstanden ende!

F_K

Und das Prinzip hier ist:

- Befehl und Gehorsam
- Pflicht zur Dienstaufsicht


... Und hier ist wohl auch noch Erziehung angezeigt (wenn Soldaten und Vorgesetzte zusammen eine Vorschrift nicht lesen und / oder verstehen können)

Jens79

ZitatMir ist nur die ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" bekannt, wie die neue Bezeichnung heisst weiss ich nicht.

Das ist jetzt die A2-2630/0-0-2 ;)
 

KlausP

Danke! Aber ob ich mir das merke?  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Remote 2016

Also ich versteh die Aufregung gar nicht...

Wenn er doch schon den Durchgang / die Kontrolle ankündigt, sollte doch wirklich jeder den Wink mit dem Zaunpfosten verstanden haben... Somit sollte doch sicher zu stellen sein, dass niemand den Anlass zu disziplinaren Maßnahmen geben... Wer dann noch irgendwelche Dinge (ich nenne jetzt mal Panzertape...Ex-Mun etc.) im Spinnt hat, dem ist nicht mehr zu helfen... Mal abgesehen davon, dass man so etwas am besten gar nicht dort lagert denn, es kann ja immer auch mal unangekündigt eine solche Maßnahme vollzogen werden... Bsp. dringender Verdacht auf Konsum von BTM...

Und zum Thema PersFach:
dient lediglich zum Verschluss der persönlichen Wertsachen (Geldbörsen, Handy usw...) und dies darf im Verdachtsfall geöffnet werden...

PS: Falls ich mit meinem Wissen auf dem Holzweg bin, korrigiert mich bitte...

KlausP

ZitatUnd zum Thema PersFach:
dient lediglich zum Verschluss der persönlichen Wertsachen (Geldbörsen, Handy usw...) und dies darf im Verdachtsfall geöffnet werden...

Wer sagt das? Das Wertfach darf nur vom Disziplinarvorgesetzten eingesehen werden, nicht vom Spieß, nicht vom TEFhr. Und geöffnet werden darf der Spind und das Wertfach in Abwesenheit des Soldaten nur auf richterliche Anordnung zur Suche und Beschlagnahme bei dringendem Tatverdacht.

ZitatPS: Falls ich mit meinem Wissen auf dem Holzweg bin, korrigiert mich bitte...

Sind Sie. Gründlich. Lesen Sie mal die Vorschrift.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Remote 2016

Danke KlausP:
gehe dann in den Keller und belese mich in den Vorschriften...

Da scheint bei uns damals einiges schief gelaufen zu sein... naja... egal... hat sich damals keiner beschwert... aber heutzutage wissen die Kameraden was ihre Rechte sind und wo diese stehen... mit den Pflichten das lassen wir jetzt mal...

BulleMölders

Da alles relevante zum Thema gesagt ist mache ich mal dicht!
Test