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FvD und Stunden für Mo-Do und Fr

Begonnen von TylerDurden, 07. März 2016, 14:58:39

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TylerDurden

Hallo!

Ich führe momentan mit meinem GeZi und Spieß ein lockeres Streitgespräch bzgl. der Stunden für einen Tag und halbem FvD. Ich möchte konkret wissen, gemäß welchen Grundlagen hier wie geregelt wird.

Ich habe gerade in
- der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV),
- unseren standortbezogenen Arbeitszeitregelungen (BtlBef),
- dem SG §30c,
- den Foren mittels Suche
nachgelesen und finde keine konkreten Angaben/Regelungen bzgl. der notwendigen Stunden, welche zu veranschlagen sind, wenn an einem Tag mit Regelarbeitszeit Dienstzeitausgleich genommen wird.

So wie ich es bis jetzt gelesen habe und meine, verstanden zu haben, betragen die Netto-Stunden 9 für einen Tag zur Freistellung bei einer Arbeitszeit von 07:00 bis 16:30 minus 30 min Ruhepause = 9 Std.
Mir wird gesagt, dass für einen Tag (Mo-Do) 10 Std zu nehmen seien.
Begründung sei: Diese Ruhepause sei erstens nur möglich, wenn davor tatsächlich Dienst getan wurde und gehöre damit effektiv zur Dienstzeit, zweitens sei die Ruhepause sowieso am Dienstort zu verbringen, drittens gebe es keine halben Stunden, folglich werde bei 9,5 Std aufgerundet auf 10 Std.

Die SAZV und das SG regeln eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von grundsätzlich 41 Std.
Der BtlBef regelt eine Dienstzeit von 07:00 - 16:30 (Mo-Do) und 07:00 - 12:00 (Fr).
Das macht Mo-Do 36 Std + Fr 5 Std = 41 Std. Würden die Pausen dazuzählen, hätten wir ja 43 Stunden Dienstzeit, was nicht richtig ist.
Gem. SG §30c, (1), Satz 3 gilt: "Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende des Dienstes ohne die Ruhepausen".

Reicht man nun Arbeitszeitausgleich ein? Oder einen Ausgleich der Zeit, die bei 9 Stunden Arbeitszeit geleistet werden würde (9,5 Std)?
Das Aufrunden betrifft meines Wissens nach lediglich die monatsweise anrechenbare mehrgeleistete Arbeit und nicht den Tagesdienst.

Ähnliche Frage betrifft den 1/2 (kleinen) FvD. Welcher Wert steht hinter dem 1/2 FvD? Wenn ein Dienst-Tag eine Arbeitszeit von 9 Std hat, entspricht doch ein halber FvD 4,5 Std. Und nicht entsprechend dem Tag, an dem dieser halbe FvD genommen wird (bei 5 Std freitags dann 2,5 Std)!?
Wenn der halbe FvD aber 4,5 Std entspricht, müssen dann für einen Freitag, der nun mal 5 Std Arbeitszeit hat, ein halber FvD und wenigstens eine Stunde genommen werden? Oder ein ganzer (großer) FvD, bzw. zwei halbe?

Beste Grüße und danke für alle Antworten!

MiraC

Das, was Du aufgeschrieben hast ist die "alte" Regelung vor Erlass der SAZV.
Nach der ALTEN Regelung war es auch richtig, das man für Freitag einen Ganzen FvD nehmen muss (oder man reicht halt 5 Stunden ein, wenn man denn Stunden "über" hat).

Einen halben FvD für einen Freitag ging zumindest bisher noch nie, da der 1/2 FvD = 1/2 Arbeitstag, aber eben nicht 5 Stunden entspricht - so wurde es zumindest "früher" d.h. Ende 2014 erklärt.

Wie das nach der neuen SAZV ist.... kein Plan. 1 FvD müsste jetzt 9 Stunden entsprechen... da stimme ich Deiner Rechnung zu!

LwPersFw

Für alle Tätigkeiten die dem "Grundbetrieb" zugeordnet sind, gibt es den Begriff FvD nicht mehr.

FvD gilt nur noch im Rahmen der sog. "Ausnahmetatbestände".

Mehrarbeit die im "Grundbetrieb" anfällt, ist minutengenau zu erfassen.

Ergo hat der Ausgleich in Freizeit auch entsprechend zu erfolgen.

Deshalb ist ja auch Mehrarbeit im AZV-Tool ( für Dienststellen ohne autom. Arbeitszeiterfassung )
und in einem separaten Mehrarbeitskonto ( bei Dienststellen mit autom. Arbeitszeiterfassung ) zu erfassen.

Da, wie Sie richtig zitiert haben, Pausenzeiten nicht zur Arbeitszeit zählen, müssen in einer Dienststelle,
in der z.B. an einem Montag 9 h reine Arbeitszeit (ohne die 30 Minuten Pause) gelten, auch nur 9 h
an Mehrarbeit eingebracht werden.

Reine Logik ...
Der Ausgleich in Freizeit soll erbrachte Arbeitszeit (in Form von Mehrarbeit) ausgleichen. Im Verhältnis 1 : 1
Also warum sollte der Soldat an einem Tag, an dem er regulär nur 9 h zu arbeiten hätte... 9:30...oder gar 10 h einbringen... ??

Aus der Arbeitshilfe zur SAZV:

Ruhepause ist die Unterbrechung der vorgegebenen täglichen Arbeitszeit, in der Soldatinnen und Soldaten keinen Dienst
leisten und sich auch nicht dafür bereithalten müssen.
Ruhepausen werden daher weder bei der regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, noch bei der zu
erbringenden Arbeitszeit oder bei der maximalen Höchstarbeitszeit im 12-Monats-Zeitraum angerechnet.
(...)
Ruhepause beinhaltet, dass die Soldatinnen und Soldaten in dieser Zeit grundsätzlich an keinen Platz gebunden sind.
Sie können daher beispielsweise die Dienststelle während einer Ruhepause verlassen.





Nur wenn innerhalb von 12 Monaten kein Ausgleich in Freizeit möglich ist, kommt die SMVergV zur Anwendung,
die dann den finanziellen Ausgleich regelt.

Dort wird dann gerundet:

" Als eine Stunde Mehrarbeit gilt die volle Zeitstunde. Bei einem Bruchteil von mindestens 30 Minuten wird aufgerundet, ansonsten abgerundet."


M.E. wird in Ihrer Einheit der alte DZAE und die SAZV "vermengt"... dies darf aber nicht sein...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TylerDurden

OK, vielen Dank für Ihre Antwort.
Hinsichtlich der 9 Stunden weiß ich jetzt Bescheid. Es war also genau so, wie ich es bereits nachgelesen hatte.

Was den Begriff des FvD betrifft: Habe ich ebenso verstanden - mir geht's aber vorerst um den Abbau des FvD; nicht darum, wie er angefallen ist.
Nochmal die Frage dazu: Welcher Wert steht hinter dem 1/2 FvD? Wenn ein Dienst-Tag eine Arbeitszeit von 9 Std hat, entspricht doch ein halber FvD 4,5 Std. Und nicht entsprechend dem Tag, an dem dieser halbe FvD genommen wird (bei 5 Std freitags dann 2,5 Std)!?
Wenn der halbe FvD aber 4,5 Std entspricht, müssen dann für einen Freitag, der nun mal 5 Std Arbeitszeit hat, ein halber FvD und wenigstens eine Stunde genommen werden? Oder ein ganzer (großer) FvD, bzw. zwei halbe?

Andi

Wurde doch schon gesagt: Auch an einem Freitag muss man für einen freien Tag einen ganzen Anrechnungsfall bringen. Und halbe Anrechnungsfälle kann man alleine gar nicht in Freistellung vom Dienst umsetzen lassen, dafür braucht es mindestens zwei. Wenn du also noch einen halben Anrechnungsfall einzeln aus 2015 über hast kannst ihn nur in Freistellung nehmen, wenn du ihn noch mit Einzelstunden entsprechend der halben Dienstzeit am Tag, an dem du ihn nehmen willst kombinieren kannst. Ansonsten musst du ihn halt auszahlen lassen.

Aber an sich müsste dein Chef schon längst erfasst haben müssen wieviele Stunden/Anrechnungsfälle du noch hast, um den raschen Abbau zu befehlen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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benba

Korrigiert mich bitte, aber war das kombinieren aus Stunden und Freistellung denn überhaupt möglich?
Bzgl Freitag: Wie viele Urlaubstage werden denn dafür benötigt? Ein halber ist es nicht ;)

Ralf

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Jens79

Zitat von: benba am 07. März 2016, 19:47:39
Korrigiert mich bitte, aber war das kombinieren aus Stunden und Freistellung denn überhaupt möglich?
Bzgl Freitag: Wie viele Urlaubstage werden denn dafür benötigt? Ein halber ist es nicht ;)

Ja ist es. Nur die Kombination Mo-Do EU und Freitag Stundenabbau ist nicht zulässig.

Für einen Freitag mußt du 1 Tag EU einreichen.
 

Jens79

Und dann nochmal was aus der B-1431/1 zum Thema, wie viele Stunden 1 FvD oder 1/2 FvD sind:

Zitat
413. Bei ganztägiger Freistellung vom Dienst gelten alle Tage als ganze Tage, unabhängig davon,
wie viele Stunden Dienst an diesem Tag zu leisten sind
. Für halbe Tage Freistellung vom Dienst
oder stundenweise Ausgleichsansprüche ist die am jeweiligen Tag tatsächlich zu leistende Dienstzeit
der Einheit/Dienststelle zu Grunde zu legen.
 

Megawaldi

#9
Zitat von: Jens79

Ja ist es. Nur die Kombination Mo-Do EU und Freitag Stundenabbau ist nicht zulässig.

Für einen Freitag mußt du 1 Tag EU einreichen.

Das ist so nicht richtig. Wenn es nur um eine Woche "Frei" geht ist das Okay.
Was nicht erlaubt ist, ist Mo-Do EU, Fr Std, und dann wieder Mo-Fr EU



Edit:
Zitat hervorgehoben

Jens79

Ja. Wie immer. Letzendlich entscheidet der DV, und jeder liest es wie er will.

Zitat7. Ich plane, beim Einreichen meines Antrages auf Erholungsurlaub die Tage Montag bis
Donnerstag immer mit Erholungsurlaub ,,abzudecken" und die Freitage jeweils durch
Einzelstunden, die ich bei besonderen zeitlichen Belastungen ,,erworben" habe, frei zu
machen. Ist das zulässig?

Diese Vorgehensweise ist nicht zulässig.
Der Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen ist von Amts wegen durch die zuständige bzw.
den zuständigen Disziplinarvorgesetzten festzulegen. Insofern handelt es sich nicht um ein
Antragsverfahren.
Außerdem würde diese Vorgehensweise zur unsachgemäßen Anwendung der Soldatenurlaubsverordnung
führen. Ein ,,Anhängen" von Freizeitausgleich an den Urlaubszeitraum (vor
Beginn oder im Anschluss an den Urlaubszeitraum) kann hingegen angewiesen werden.
 

benba

Anbei die Frage von mir bzgl Freitag und EU war rein rhetorischer Natur....

LwPersFw

Außerdem ist mir noch nicht klar was hier ausgeglichen werden soll ?

Ein FvD-Anspruch der noch in 2015 erworben wurde ?
>> Dann hat Jens die entsprechende Nr 413 zitiert...

Ein in 2016 erworbener Anspruch gemäß SAZV "Ausnahmetatbestand" ?

Ein in 2016 erworbener Anspruch gemäß SAZV "Grundbetrieb" ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TylerDurden

Also erst mal, besten Dank für die rege Anteilnahme!

<OFFTOPIC>
Zitat von: Andi am 07. März 2016, 17:13:06
Aber an sich müsste dein Chef schon längst erfasst haben müssen wieviele Stunden/Anrechnungsfälle du noch hast, um den raschen Abbau zu befehlen.

Ja, klar. Der ist eher damit beschäftigt, den Soldaten möglichst oft wegen IGF in den Ohren zu liegen.
</OFFTOPIC>

Zitat von: Andi am 07. März 2016, 17:13:06
Wenn du also noch einen halben Anrechnungsfall einzeln aus 2015 über hast kannst ihn nur in Freistellung nehmen, wenn du ihn noch mit Einzelstunden entsprechend der halben Dienstzeit am Tag, an dem du ihn nehmen willst kombinieren kannst.

Aus was genau ergibt sich, dass eine Kombination aus 1/2 FvD und Stunden (bspw. freitags 1/2 FvD und 3,5 Stunden) möglich ist?

Zitat von: Megawaldi am 07. März 2016, 20:41:52
Zitat von: Jens79
Ja ist es. Nur die Kombination Mo-Do EU und Freitag Stundenabbau ist nicht zulässig.

Für einen Freitag mußt du 1 Tag EU einreichen.

Das ist so nicht richtig. Wenn es nur um eine Woche "Frei" geht ist das Okay.
Was nicht erlaubt ist, ist Mo-Do EU, Fr Std, und dann wieder Mo-Fr EU

Das Zitat
"Der Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen ist von Amts wegen durch die zuständige bzw.
den zuständigen Disziplinarvorgesetzten festzulegen. Insofern handelt es sich nicht um ein
Antragsverfahren.
Außerdem würde diese Vorgehensweise zur unsachgemäßen Anwendung der Soldatenurlaubsverordnung
führen. Ein ,,Anhängen" von Freizeitausgleich an den Urlaubszeitraum (vor
Beginn oder im Anschluss an den Urlaubszeitraum) kann hingegen angewiesen werden.
"
ist zwar verständlich, aber wo steht das?

Das hieße, es müsste bei genommenen Stunden auf jedem "Antrag auf Gewährung von FvD" (Bw-2050/V-10.09) zur Begründung unter 3 stehen: Gemäß Festlegung Disziplinarvorgesetzter.
Oder aber, wenn es sich bei Stunden generell NICHT um ein Antragsverfahren handelt, sind Stunden in keinem Falle mit dem "Antrag auf Gewährung von FvD" zu nehmen!?

Zitat von: LwPersFw am 07. März 2016, 23:21:57
Außerdem ist mir noch nicht klar was hier ausgeglichen werden soll ?

Ein FvD-Anspruch der noch in 2015 erworben wurde ?
>> Dann hat Jens die entsprechende Nr 413 zitiert...

Ein in 2016 erworbener Anspruch gemäß SAZV "Ausnahmetatbestand" ?

Ein in 2016 erworbener Anspruch gemäß SAZV "Grundbetrieb" ?


Generelle Diskussion. Im konkreten Fall geht's um einen in 2015 erworbenen 1/2 FvD.

Jens79

ZitatAus was genau ergibt sich, dass eine Kombination aus 1/2 FvD und Stunden (bspw. freitags 1/2 FvD und 3,5 Stunden) möglich ist?

Ergibt sich daraus, das es nicht explizit verboten ist.  ;)

ZitatDas hieße, es müsste bei genommenen Stunden auf jedem "Antrag auf Gewährung von FvD" (Bw-2050/V-10.09) zur Begründung unter 3 stehen: Gemäß Festlegung Disziplinarvorgesetzter.
Oder aber, wenn es sich bei Stunden generell NICHT um ein Antragsverfahren handelt, sind Stunden in keinem Falle mit dem "Antrag auf Gewährung von FvD" zu nehmen!?

Keine Ahnung wie ihr das macht. Ich fülle einen selbst erstellten Vordruck aus und der Zugführer nickt ab.

So viel Aufriss wegen einem 1/2 FvD