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Wandeloption bei DU Verfahren

Begonnen von Mog, 30. März 2016, 14:16:07

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Mog

Hallo ich werde die Bundeswehr ueber ein DU Verfahren  verlassen. Beihilfe und Übergangsgebührnisse sind noch nach dem alten recht geregelt. Darf ich von der Wandeloption nach Paragraph  102 SVG noch Gebrauch machen? BFD will ich nicht in Anspruch nehmen

Ralf

Wenn du wandelst, bekommst du doch aktive Dienstzeit. Aber du bist doch DU!
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Helft mit, dass es so bleibt.

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