Feldjäger aus der Bundeswehr fachlich herauszulösen und dem BMI zu unterstellen,
Immer die alte Leier.... die Feldjäger wären ja sooooo gerne echte Polizisten, aber leider müssen sie doch gewöhnliche Soldaten wie alle anderen auch bleiben.....
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Oh, hat da jemand ein kleines emotionales Problem?
Die Bundeswehr sollte nicht der Lückenfüller für eine personal unterbesetzte und finanziell ausgeblutete Polizei sein. Das wäre der falsche Ansatz.
Ja, das klingt ganz nach dir, lassen wir im schlimmsten Fall ein paar Bürger verrecken, um es "der Politik", die unter dem Druck von Bürgern und vor allem auch Medien am falschen Ende gespaart hat mal so richtig zu geben.
Solange es Amtshilfe bleibt, sicher nicht. Da ist herrschende Meinung, dass der Helfende nur Mittel einsetzen darf, die auch der originär zuständige Amtsträger einsetzen dürfte (was dann aber auch hin und wieder die Sinnhaftigkeit fraglich werden lässt).
Wenn aber bzgl. IS-Verbrechern von "Krieg" und "Kombatanten" gesprochen wird, werden Grenzen verwischt und das meines Erachtens von einigen Akteuren nicht ungewollt.
Das allgemeine Schädigungsrecht hat der Soldat nur in einem echten Krieg.
Nein, wie wir ja seit Afghanistan wissen. Aber auch da kamen jahrelang die gleichen sachlich falschen Argumente, keiner wollte das Thema anpacken und erst ein Generalbundesanwalt musste den verantwortlichen Politikern sagen, was Phase ist.
Das heißt, man müsste den IS als Staat anerkennen und seine Kämpfer als reguläre Streitkräfte dieses Staates. Damit wären sie Kombattanten und ich könnte sie entsprechend bekämpfen. Aber ist eigentlich wirklich klar, was das bedeuten würde?
Ja, das würde bedeuten, dass internationales Recht, dass auch umfassende Schutzrechte für Unbeteiligte umfasst gelten würde und die Rechtslage klar wäre.
Das würde bedeuten, dass die Kampfhandlungen der Kämpfer nicht rechtswidrig wären!! Diese hätten dann nämlich umgekehrt logischerweise auch das Schädigungsrecht!!
Ja, und? Weil dir das nicht passt, darf das nicht sein? Geile Ansicht, aber leider im deutschen Rechtssystem usus: Bewertung nicht ausgehend vom Normierungszweck, sondern vom (eingeschränkten) persönlichen Meinungshorizont aus. Genial.
Deren Taten wären dann keine Straftaten mehr!
Welche? Töten von Gefangenen? Versklaven von Zivilisten? Menschenhandel? Das sind alles Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht, die selbstverständlich vor einem entsprechenden Tribunal abgeurteilt werden können. Und auch Anschläge in Europa, da mindestens unterschiedlose Angriffe oder gezielte Angriffe auf geschützte Personen sind.
Das Problem ist doch ein völlig anderes, nämlich die Nachweisbarkeit der ganz persönlichen Schuld. Und dieses Problem besteht genauso im "normalen" Strafrecht.
Wenn wir einen IS-Kämpfer fangen würden, dann müsste er allenfalls in Kriegsgefangenschaft genommen werden.
Der Wahnsinn, wir hätten umgehend eine Möglichkeit bis zu einem nicht absehbaren Ende des Konflikts syrienheimkehrende Kämpfer oder entsprechend dem IS zuordnenbare Hassprediger von der Straße zu holen und in Haft zu nehmen. Ja, das wäre wirklich, wirklich schlimm. Und von da aus könnten sie dann auch gleich einem Tribunal zugeführt werden. Echt unpraktisch.
Wir könnten ihn vielleicht wegen des ein oder anderen Verstoßes gegen die Genfer Konventionen vor Gericht stellen (Angriff auf Zivilisten z.B.), aber grundsätzlich blieben die Aktionen straffrei. Das kann doch nicht wirklich der Ernst derjenigen sein, die die IS-Kämpfer zu Kombattanten machen wollen.
Da ist mir der jetzige Status deutlich lieber.
Und du hast wirklich Rechtswissenschaften studiert? Ich kriege gerade wirklich Angst.
Gleichwohl muss man sich natürlich schon überlegen, was diese Leute eigentlich so den ganzen Tag treiben, wenn es ruhig ist. Der tatsächliche Bedarf wäre ja vermutlich nur selten gegeben.
Das hast du vermutlich in einem umfassenden Gutachten festgestellt...
Gruß Andi