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Versteuerung von Trennungsgeld auf Lehrgängen

Begonnen von seol2k, 12. April 2016, 14:13:27

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seol2k

Ich bin derzeit (das erste mal) TG-Empfänger in meiner Einheit. Jetzt geht es für mich im Sommer auf den
IT-Techniker. Dauer 24 Monate. In meiner Einheit ist es so, dass ich 4 Monate TG bekommen habe und ich meine
ab dem 5. Monat musste ich dann Steuern dafür zahlen. Was als extra Eintrag auf der Besoldungsabrechnung ist.

Ist es auf Lehrgängen auch so, dass ab dem 4./5.(?!) Monat das Trennungsgeld versteuert wird? Gilt dieses auch für die Reisebeihilfen?

mkG

Tommie

Trennungsgeld nach § 3 TGV ist in den ersten drei Monaten des Bezuges steuerfrei, Trennungsgeld nach § 6 TGV wird von Anfang an versteuert!

Wenn Sie in Ihrer Einheit Trennungsgeld nach § 3 TGV, also als "Wochenendpendler", bekommen, ist auch jedes Trennungsgeld, das Sie für einen Lehrgang erhalten, steuerpflichtig, wenn die ersten drei Monate des steuerfreien Bezuges vorbei sind!

Merke: Die drei Monate des steuerfreien Bezuges gibt es nur einmal, egal ob ein Lehrgang ansteht oder nicht! Eine Kommandierung löst hier keine erneuten drei steuerfreien Monate des TG-Bezuges aus!

seol2k

Eine "Kommandierung" nicht. Wie sieht es bei Versetzung aus? Ist ja rechtlich eine andere Ausgangslage oder? :)


seol2k

Danke! :) Ich würde auch bei meinem BwDlz nachfragen, aber da sind alle Krank/Urlaub...

Tommie

Laut Auskunft des BAIUDBw KompZ TM in Hannover, das für uns das Trennungsgeld bearbeitet, sind nach einer Versetzung zu einer neuen Dienststelle wieder die ersten drei Monate steuerfrei, wenn man dort Trennungsgeld nach § 3 TGV erhält! Wird man dort jedoch zum TG-Empfänger nach § 6 bei täglicher Rückkehr zum Wohnort, ist dies auch ab dem ersten Tag zu versteuern!

seol2k

Ok, dann weiß ich bescheid! Werde nach §3 TG-Empfänger im Ausland (Bayern). Für 6 sind die täglichen 800km doch ein wenig viel :D

Danke für die schnelle Hilfe!

Tommie

Ich hatte halt erst einmal den Teil beantwortet, den ich sicher wusste ;) ! Ich war an der letzten Dienststelle TG-Empfänger nach § 6 und wurde dann hierher versetzt. Seitdem bin ich TG-Empfänger nach § 3 und habe nach den ersten drei Monaten jedes TG auch bei Kommandierungen versteuert. Den Rest habe ich dann mit meinem Bearbeiter geklärt!

bayern bazi

Zitat von: seol2k am 12. April 2016, 14:40:42
Ok, dann weiß ich bescheid! Werde nach §3 TG-Empfänger im Ausland (Bayern).

endli moi oana ders ei siagt :D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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