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GA anerkannt?

Begonnen von elektrofreak, 20. April 2016, 12:15:35

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elektrofreak

Gute Tag,
Habe meine GA bei der Marine gemacht mit dem neuen GA konzept ( Streitkräfte überschreitend) nun die frage, ich habe vor mich als IT FW im Heer zu bewerben. Muss ich die GA noch einmal machen da unsere einheit dieses Konzept als erste probiert haben vor dem 01.01 und zb. Das MG schießen fehlt was im Heer denke ich in der GA noch dabei ist. 

Ralf

Da du in ein UA/FA-Btl eingestellt wirst und keine GA machst, wirst du wahrscheinlich die Ausbildung komplett mit allen durchlaufen. Die Ausbildung ist in der Vermittlung allgmil Grundlagen mit der GA vergleichbar, jedoch in der Durchführung konsequent auf die Wahrnehmung künftiger Vorgesetzten- und Führereigenschaften ausgerichtet.
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F_K

Wenn Du FA (im Heer) wirst, wirst Du im Heer an einem UA/FA Lehrgang teilnehmen und damit viele Teile Deiner GA wiederholen.


Andi

#4
Zitat von: Ralf am 20. April 2016, 12:21:17
Da du in ein UA/FA-Btl eingestellt wirst und keine GA machst, wirst du wahrscheinlich die Ausbildung komplett mit allen durchlaufen. Die Ausbildung ist in der Vermittlung allgmil Grundlagen mit der GA vergleichbar, jedoch in der Durchführung konsequent auf die Wahrnehmung künftiger Vorgesetzten- und Führereigenschaften ausgerichtet.

;D ;D ;D ;D ;D

Jaaaaaaaaa, das erklärt natürlich die Frau Schütze (FA), die sich neulich in meiner Einheit nach dem GA-Modul zum Dienst meldete und weder wusste wie man sich meldet oder grüßt noch jemals gesagt bekommen oder erlebt hat, was man so machen sollte, wenn man vor die Front und danach wieder in die Formation befohlen wird...

Aussage zum Inhalt der 2 Monate Ausbildung: "Wir haben halt jeden Tag von 07:00 bis 16:30 Unterricht bekommen..."

Gruß Andi
the rest is silence...

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F_K

ZitatWenn du meinst, dass sich im Großteil der Bundeswehr damit wirklich noch so konsequent befasst wird...

Passt so schön ...


HerrZog

Beim Heer ist das so:
Feldwebelanwärterlehrgang Teil 1 (GA) - 2 Monate
Feldwebelanwärterlehrgang Teil 2 (Truppenpraktikum) - 1 Monat
Feldwebelanwärterlehrgang Teil 3 (Uffz-Lg)- 3 Monate
Dienstjahr: 10

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