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Krank auf Stube obwohl Heimschläfer

Begonnen von Mayo, 21. April 2016, 09:49:13

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Mayo

Guten Morgen,

kurz zu mir: HG 27 Jahre und Heimschläfer. Habe keine Stube in der Kaserne (nur einen Spind im Keller) und eine anerkannte Wohnung ca. 25Km vom Dienstort entfernt.


Ich hab mich heute Neukrank gemeldet wegen Erkältungsbeschwerden und wurde vom Truppenarzt KzH geschrieben bis Ende der Woche. Am Montag soll ich mich wieder vorstellen. Nun war ich mit dem Krankenmeldeschein auf dem Weg zum Spieß und der KpChef lief mir über den Weg. Habe ihm dann natürlich auch sofort meinen Status gemeldet, woraufhin er meinte "KzH ist nur eine Empfehlung vom Arzt und ich befehle Sie Krank auf Stube". Als ich ihm dann erzählte, dass ich ja Heimschläfer bin und gar keine Stube habe, meinte er nur " Dann gehen Sie auf die freie Stube XYZ". Ich solle mich beim Spieß melden zwecks Schlüssel und dann verschwand er. Gesagt, getan und nun sitze ich hier.... Habe weder Essen, trinken, Ladegerät oder ein Buch um mich zu beschäftigen.

So richtig kann ich den Sinn dahinter nicht verstehen, da mir weder schwindlig ist oder sonst eine Beeinträchtigung vorliegt die das Auto fahren erschweren würde.


Jemand einen Rat für mich?

F_K

Essen und Trinken in der Truppenküche?

Was war den der Grund für die Entscheidung des Chefs? Öfter krank?

Picaro

Wenn das mal kein Grund ist, schnell wieder fit zu werden! Dein Kompaniechef scheint Dich aber auf dem Kicker zu haben  :-\

OSG Oschi

Zitat von: F_K am 21. April 2016, 10:02:06
Essen und Trinken in der Truppenküche?

Was war den der Grund für die Entscheidung des Chefs? Öfter krank?

Da ich sonst nicht in der Truppenküche esse, muss ich dann nachher erst mal zur Sparkasse und Geld abheben um meine Karte aufzuladen.


Nein, das war mein erster Arztbesuch seitdem ich hier in meiner Stammeinheit bin. Einen Grund nannte er mir nicht. Da ich auch etwas verdutzt war und er sofort ging, konnte ich auch nicht mehr nachfragen. Und da er erst Morgen wieder da ist, kann ich auch nicht nachhaken.

HerrZog

Gilt das jetzt nur während des Dienstes oder sollst du auch vor Ort schlafen?
Letzteres würde für mich keinen Sinn machen und da du anscheinend nicht mehr zum Wohnen in der GU verpflichtet bist weiß ich nicht, ob der Befehl rechtmäßig ist.
Dienstjahr: 10

dunstig

KzH darf der DV doch nur in Rücksprache mit dem Arzt umgehen? Klingt nicht so als hätte dies hier stattgefunden.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

Der DV entscheidet über den Aufenthalt des Soldaten (nicht der Arzt, der hat dieses Recht nur bei stationäre Einweisung).

Da der TE Heimschläfer ist, steht es im natürlich frei, nach Dienstschluss nach Hause zu fahren.

Wo ist denn jetzt das Problem?

Der TE ist krank auf Stube, kann sich dort optimal erholen ... was will er mehr?

Ralf

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schlammtreiber

Semper Communis
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Andi

Zitat von: F_K am 21. April 2016, 10:25:18
Der DV entscheidet über den Aufenthalt des Soldaten (nicht der Arzt, der hat dieses Recht nur bei stationäre Einweisung).

Aber nicht in Fragen der Genesung bei Krankheit.

In diesem Kontext ist die Vorschrift völlig unzweideutig. Wenn der Disziplinarvorgesetzte die Empfehlung des Arztes nicht für Zweckmäßig hält setzt er sich mit dem Arzt in Verbindung. Können beide keine Einigung erzielen haben sich der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte und der Fachvorgesetzte des Arztes zu beraten und der Fachvorgesetzte des Arztes entscheidet! Bis zu dieser Entscheidung ist die Empfehlung des Truppenarztes verbindlich (vgl. ZDv A2-2630/0-0-2, Satz 609)
Abweichungen von kzh sind in Ausnahmefällen und nur bei zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichteten Soldaten - bei einem Alter von 27 außerhalb von Lehrgängen eher unwahrscheinlich - erlaubt (vgl. ZDv A2-2630/0-0-2, Satz 610)

In diesem Fall hat also der Disziplinarvorgesetzte zunächst einmal mit dem Truppenarzt zu klären, wie weiter vorgegangen wird. Er selbst darf aber nicht einfach entgegen der Empfehlung des Arztes handeln.

Gruß Andi
the rest is silence...

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wolverine

Und wenn der Soldat meint, durch die Maßnahme eines Vorgesetzten beschwert zu sein, ist das Mittel der Wahl die Beschwerde.
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funker07

Zitat von: Mayo am 21. April 2016, 09:49:13
woraufhin er meinte "KzH ist nur eine Empfehlung vom Arzt und ich befehle Sie Krank auf Stube".
Der Rechtsberater der 1. PzDiv hat dazu mal eine Ausarbeitung (für alle gültig) geschrieben, welche im Ausbildungsforum (Intranet) zu finden sein sollte.
Demnach empfiehlt der Arzt einen Status, weil er mangels passender Vorgesetztenstellung keinen Befehl dazu geben kann. Aus der Pflicht zum treuen Dienen ergibt sich aber, dass diese Empfehlung ist verbindlich ist, weil sie der Genesung dient.

Und mal mit etwas Vernunft:
Wo erholt der Soldat sich wohl besser: In der Stube, in der er ständig geweckt wird, weil diverse Soldaten den Flur lang laufen oder zuhause in seinem gewohnten Bett?

Hier hat scheinbar mal wieder einer der Deppen zugeschlagen, die meinen alle mit KzH sind nur Verpisser.

LwPersFw

Andi und Funker haben das Wesentliche genannt.

Da hier der Arzt eindeutig "KzH" ( was ja im Regelfall die Befreiung von allen Dienstverrichtungen beinhaltet ) empfohlen hat, gilt:

Der Truppenarzt kann aus gesundheitlichen Gründen einen Soldaten von allen Dienstverrichtungen befreien
und mit dessen Zustimmung die Empfehlung ,,krank zu Hause" erteilen.

Der nächste Disziplinarvorgesetzte entscheidet gemäß dieser Empfehlung über den Aufenthaltsort des Soldaten.

Auch bei der ,,Entscheidung" über den Aufenthaltsort hat der Disziplinarvorgesetzte grundsätzlich keinen Ermessensspielraum.

Der erkrankte Soldat ist nach Hause in Marsch zu setzen.

Der Soldat wählt im Sinne dieser Empfehlung frei den Ort als ,,zu Hause" aus, bei dem für ihn die bestmögliche Krankenpflege
bzw. Betreuung zu erwarten ist.

Dies muss nicht zwingend unter der eigenen Wohnanschrift sein.

Als Aufenthaltsort ,,zu Hause" in diesem Sinne kommt z.B. auch die elterliche Wohnanschrift oder die Wohnanschrift eines Partners in Betracht.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Verteidiger

Irgendwie merkwürdig
Ich kenne das ganze Krank auf Stube nur bei Kameraden, die häufiger krank sind und wo im Raum steht, dass er sich damit weitere Urlaubstage erschleichen will.
Um das unattraktiver zu machen, vergibt man nicht kzH sondern krank auf Stube.
Aber bei jemanden der selten krank ist, macht das keinen Sinn. Vorallem wenn er nur 25 km von der Kaserne wohnt.
Ob es jedoch nicht sinniger ist 500 KM nach Hause zu fahren oder sich erstmal Stube zu erholen, dass muss jeder selber wissen

ulli76

Das macht man auch schonmal, wenn ein Soldat eine lange Heimreise hat, insbesondere in Verbinung mit nur kurzer Krankheitszeit. Z.B. Krankmeldung montags mit Magen-Darm oder einer ERkältung und 500km bis nach Hause.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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