Anstatt einfach mal zu antworten, wie man es von einem vernünftigen Soldaten und Vorgesetzten erwarten könnte. Aber anstatt den Paragraphen 12 zu beachten, schreiben hier irgendwelche vergreisten Hobbysoldaten und Reservisten sich die Finger wund - Schämen Sie sich!
Wie auch immer die Intention dahinter sei, eine Entlassung nach oben genannten Paragraphen ist NACH Festsetzung auf die neue Dienstzeit nicht mehr möglich, es zählt damit auch der ERSTE Diensttag. Zum Beispiel 4 Jahre Mannschafter, dann Feldwebelanwärter. Sie könnten bei einem Fehlverhalten nur noch in die alte Laufbahn zurückgeführt werden, wenn es der Dienstgrad zulassen sollte - sehr unwahrscheinlich da Sie nach 12 Monaten Uffz FA werden. Sollte trotzdem ein Laufbahnlehrgang nicht geschafft werden (mehrmalig), dann bleiben Sie solange wie festgesetzt, zumeist weitere 3 Jahre. So sieht die Praxis aus und wir in Köln setzen diese auch mehrmals im Jahr so um.