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Klinische Studien (Medikamentenstudien) als Soldat erlaubt ?

Begonnen von Das1968, 19. Mai 2016, 13:46:44

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Das1968

Hallo Kameraden !

Ich möchte gerne an einer Medikamentenstudie teilnehmen . Nun bin ich mir nicht sicher ob die Teilnahme mit den Grunpflichten, bzw. "Pflicht zur gesunderhaltung" vereinbar ist, mit anderen Worten - Darf ein Soldat das ? Das SanZentrum kann mir auch keine Auskunft geben ...
Wie ist eure Meinung ? Und wie die Gesetzeslage ?

Danke im Voraus !

Vysyc

"Pflicht zur Gesunderhaltung"

Die 3 Wörter sagen ja wohl schon alles! Es würde keine Medikamentenstudie stattfinden, wenn das Medikament schon voll ausgetestet ist und alle Nebenwirkungen bekannt sind.
Es wird allerdings auch erst Ärger geben, falls dem Dienstherr dadurch Nachteile entstehen (z.B. der Status KzH oder Nachbehandlung eventueller Schäden).
01.04.2006 - 30.06.2006   7./FschJgBtl 263 AGA
01.07.2006 - 31.07.2010   1./LLUstgBtl 262 02.07.2012 - 31.10.2013   TaktLwG 31 "B"
01.11.2013 - 31.03.2019   BAPersBw
01.04.2019 - heute            SFJg/StDstBw

Andi8111

Zitat von: Das1968 am 19. Mai 2016, 13:46:44
Darf ein Soldat das ? Das SanZentrum kann mir auch keine Auskunft geben ...

Wer im SanZentrum? Der Truppenarzt? Nur dieser ist berechtigt, solche Auskünfte zu erteilen.
Wenn der es nicht weiß. hat er sein Fähigkeitskommando oder seine vorgesetzte Dienststelle deshalb zu kontaktieren.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Teilnahme an einer Medikamentenstudie ausscheidet, weil, wie in einem anderen Thread bereits beschrieben, das Grundrecht, dass einem Freizügigkeit gewährt, durch das Soldatengesetzt rechtmäßig so eingeschränkt wird, dass die Pflicht zur Gesunderhaltung den Soldaten verpflichtet, sich gesund zu halten. Das bedeutet unter anderem, dass man nicht an einer Medikamentenstudie teilnimmt...

Pericranium

Zitat von: Andi8111 am 19. Mai 2016, 14:02:37

Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Teilnahme an einer Medikamentenstudie ausscheidet, weil, wie in einem anderen Thread bereits beschrieben, das Grundrecht, dass einem Freizügigkeit gewährt, durch das Soldatengesetzt rechtmäßig so eingeschränkt wird, dass die Pflicht zur Gesunderhaltung den Soldaten verpflichtet, sich gesund zu halten. Das bedeutet unter anderem, dass man nicht an einer Medikamentenstudie teilnimmt...

Das gilt aber nicht für Studien mit Medikamenten, die bereits zugelassen sind und bei denen mögliche weitere Wirkungsweisen getestet werden, oder?
An einem BWK lief vor einigen Jahren nämlich mal eine Studie für die Doktorarbeit von mehreren Medizinstudenten, welche auch reihenweise Soldaten als Probanden hatten.
Da ging es darum ob ein Medikament, welches für einen gewissen Zweck auf dem Markt war, auch vor etwas anderem schützen kann.

wolverine

Und dann wäre da meiner Meinung nach noch der Chef bzgl. der Nebenbeschäftigung zu kontaktieren.
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LwPersFw

Bitte nicht schon wieder eine Diskussion über den 17 (4)...  ;) ;D

Es gilt das von Andi8111 Gesagte....

Und das Beispiel BWK ist irrelevant ... weil in diesem Fall der Dienstherr selbst die Studie unterstürzt hat...
Also hat der Dienstherr in diesem speziellen Fall zugestimmt ... was aber keine Verallgemeinerung zulässt.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TheScientist

Bevor diese Studie ausgeschrieben wurde, ist diese durch mehrere Hände gegangen. So kenne ich das jedenfalls.

D.h. ein Antrag an die Ethikkommission der zuständigen Ärztekammer musste gestellt werden um das Vorhaben zu genehmigen. Und bevor dieser Antrag das zuständige BWK verlassen hat, lag es dem Chefarzt vor, vorausgesetzt dass der Projektleiter ein/e Soldat/in am BWK war.

Somit sollte sich im Vorfeld entsprechende DV, hier Chefarzt, damit befasst haben ob es rechtmäßig ist und nicht gegen die "Pflicht zur Gesunderhaltung" verstossen könnte.

Soweit zur Theorie... der Proband sollte 
Zitat von: wolverine am 19. Mai 2016, 14:15:12
...meiner Meinung nach noch der Chef bzgl. der Nebenbeschäftigung zu kontaktieren.

TheScientist

Zitat von: TheScientist am 19. Mai 2016, 14:28:04
Somit sollte sich im Vorfeld der entsprechende DV, hier Chefarzt, damit befasst haben ob es rechtmäßig ist und nicht gegen die "Pflicht zur Gesunderhaltung" verstossen könnte.

Sorry, Grammatik erlitt Schiffbruch...

Daniel1968

Danke für die Antworten bis hier her . Nun lässt sich darüber natürlich diskutieren . Und gesetzlich ganz klar scheint das nicht zu sein .
Ich denke das wenn man jemanden der nicht raucht, regelmäßig (nachweislich) körperlich sehr aktiv ist und kein Alkohol trinkt, neben jemandem stellt dem gesunderhaltung nicht ganz so wichtig ist , größere langfristige gesundheitliche Einschränkungen feststellen kann als jemand der an einer zweiwöchigen Studie teilnimmt .
Verrückt ist die Welt

Andi8111

Dann machen Sie es doch einfach und fragen nicht dumm rum....

Daniel1968

Danke TheScientist . Termin ist schon vereinbart . Andi8111, nicht gleich durchdrehen. Ist doch n Interessantes Thema . Und eine Nebentätigkeit ist es nicht . Es gibt Aufwandsentschädigungen die Steuerlich auch erfasst werden müssen. Und wenn es als Nebenstigkeit gelten würde, wäre einfach eine kurzfristige Beschäftigung anzumelden, sofern der Jährliche Freibetrag nicht überschritten wird .

Danke für alle Antworten bis hierher

BulleMölders

Und nun ist hier dicht, weil es gegen die Regeln verstößt unter unterschiedlichen Benutzernamen zu schreiben und dann auch noch mal Eingeloggt und dann wieder als Gast.

wolverine

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