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Laufbahnwechsel zum Uffz m.P. nach Schlaganfall

Begonnen von SU XYZ, 29. Mai 2016, 11:14:38

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miT

Bist du noch im Nachbehandlungsschema? ASS gabe? Hast du noch einen Status?


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Jens79

Erstens bin ich kein brauner, zweitens ergeben sich hier aus Posts Fragen. Und Dinge die nicht beim Namen genannt werden, interpretiere ich nicht irgendwo rein.

SU

Hättest du die Informationen aus deinem letzten Post bereits in den ersten Post gepackt, müsste man nicht so viel nachfragen.  ;)
Welche Fehlerziffer hast du denn aktuell? Sollte ja bei "100% genesen" die 78 II sein wenn ich mich recht erinnere.

Meine eigene persönliche Meinung ist, dass nur geringe Chancen hast. Aber dazu können dir die Ärzte, die dich sehen, die die Akte vorliegen haben sicherlich mehr sagen, als viele von uns hier. Vielleicht schreibt Ulli ja noch was dazu.
 

miT

Meine Güte da versucht man wirklich mal zu helfen, du bist der Knaller Jens.

Erst mal damit alle wissen worüber wir reden:


Müsste hier für eine II oder III das Ereignis mindestens 24 Monate zurückliegen bei völliger Ausheilung. Da es sich hier um eine operative PFO Schließung mittels Schirmchen zu handeln scheint, müsste die alleine zwölf Monate zurückliegen.

Selbstverständlich hat Jens recht, kann und wird dies letztenendes nur dein behandelnder Arzt beantworten können.

Seine Einschätzung aus dem reinen Bauchgefühl ohne Aktenlage teile ich.


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Jens79

Na also, geht doch.  ;D ;D

Nix für Ungut  miT.

Die ZdV gibts nicht mehr...  ;)
 

miT

Aber der Inhalt ist fast identisch geblieben und Google gibt gerade nicht mehr her


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Getulio

Zitat von: miT am 29. Mai 2016, 13:33:41
Aber der Inhalt ist fast identisch geblieben

Soll aber nach Aussage des hiesigen LSO noch in diesem Jahr umfangreicher geändert werden. Die Trendwende Personal fordert scheinbar ihren Tribut.  ;)

miT

Weniger Ausschlüsse, mehr Ausnahmeregelungen ?


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Getulio

Ich weiß es nicht genau, konkret war die Rede davon, dass zunehmend auch die Qualifikationen des Soldaten und der Bedarf in Rechnung gestellt werden sollen. U.a. war von Lockerungen bzgl. BMI die Rede. Aber abwarten, bis dato nicht viel mehr als Flurfunk aus der Sanität.

Ralf

Der Nachfolger der 46/1 ist noch nicht in Kraft, gleichwohl ist die Anlage als solches bereits ins Regelungsmanagement überführt worden. Hier sind aber nur die Änderungen der letzten 2 Jahre enthalten (grob gesagt Marine mit der BDV und SanDst).
Im Zuge der Neuordnung des WehrmedWesens wird derzeit alles komplett übrarbeitet, Stichwort weg von der Bedarfs- hin zur Regeluntersuchung.
Thema BMI, die "Neuerung" hatten wir hier bereits vor 1-2 Wochen im Forum.
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miT

Aber ist das nicht genau das Gegenteil von dem was oben behauptet wurde. Von der Regel Untersuchung hin zu Bedarfsuntersuchung?


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Ralf

Zitat von: miT am 29. Mai 2016, 15:47:55
Aber ist das nicht genau das Gegenteil von dem was oben behauptet wurde. Von der Regel Untersuchung hin zu Bedarfsuntersuchung?
Wo steht das denn?
Derzeit haben wir eine Bedarfsuntersuchung. Jemand wird BS, muss untersucht werden. jemand soll ins Ausland, wird untersucht. Bei einer regelmäßigen Untersuchung liegen diese Ergebnis bereits vor. Ist auch nur ein Thema dieser Arbeitsgruppe.

Aber diese ganze Diskussion hier ist doch genauso sinnlos wie die Frage des TE an sich.
Ohne eine Untersuchung und wahrscheinlich Gutachten ggf. Ausnahmegenehmigung kann man doch hier überhaupt nichts dazu sagen oder sogar von alten Fällen ableiten. In meiner Kameraden (BS) hatte einen Unfall und im Zuge dessen einen Minischlaganganfall. Er wusste davon überhaupt nichts, geschweige denn hat er Einschränkungen. Im Zuge eines geplanten Auslandseinsatzes kam das raus und noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung hat er dafür bekommen. Von daher würde ich orakeln, dass wird auch mit einem Lfb-Wechsel des TE nichts. Tue ich aber nicht, weil das alles nur Kaffeesatzleserei wäre.
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Getulio

Zitat von: Ralf am 29. Mai 2016, 15:41:42
Thema BMI, die "Neuerung" hatten wir hier bereits vor 1-2 Wochen im Forum.

Dann ist das komplett an mir vorbeigegangen.

Und das Statement vom LSO klang für mich schon eher nach Paradigmenwechsel als nach Änderungen in Kleinigkeiten. Kann aber auch nicht ausschließen, etwas missverstanden zu haben.

miT

Ich habe mit Regel und Bedarfsuntersuchung etwas vollkommen anderes gemeint. Habe aber verstanden was du meinst vollkommen nachvollziehbar! Mein Fehler.


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Ralf

Zitat von: Getulio am 29. Mai 2016, 16:43:38
Zitat von: Ralf am 29. Mai 2016, 15:41:42
Thema BMI, die "Neuerung" hatten wir hier bereits vor 1-2 Wochen im Forum.

Dann ist das komplett an mir vorbeigegangen.

Und das Statement vom LSO klang für mich schon eher nach Paradigmenwechsel als nach Änderungen in Kleinigkeiten. Kann aber auch nicht ausschließen, etwas missverstanden zu haben.
BMI war hier: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=44971.msg585298#msg585298

Möglicherweise meinte er damit die Ergebnisse aus der AG NeuOrdWehrMedWes. Das ist ja schon eine Riesensache. Eine AG, die sogar in der SollOrg zusammengestellt wurde ist ja auch nicht Kleinkleckersdorf.
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Andi8111

Butter bei die Fische: Wenn es zu einer 100%igen Wiederherstellung der Residuen kommt und da nach einem "Schirmchen" in der Regel keine Dauermedikation vonnöten ist, die über die Zeit der Allgemeinvergabe von V78 wegen des Insults hinausgeht, würde ich mal den behandelnden Neurologen in Ulm fragen, was er dazu sagt.
Es ist schon tragisch, dass die BW-Fachärzte nicht automatisch Stellung zum Wiedereingliederungsmanagement und der Verwendungsfähigkeit nehmen...

Allerdings gilt es zu bedenken, dass unabhängig von V78 auch eine VI 46 vergeben werden muss: "GNr: 46 Gradation VI Prothetisch korrigierte Fehler an Herz und/oder Herzklappen."

Und das Schirmchen gilt hier als Prothese..... Ventrikelseptumdefekte werden zB nur OHNE Prothesenrekonstruktion mit III46 bewertet... Ich denke, der Kleinhirninfarkt wird bei der Begutachtung keine Rolle Spielen, denn wegen des Herzens sind Sie raus.. Tut mir Leid.