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Laufbahnwechsel zum Uffz m.P. nach Schlaganfall

Begonnen von SU XYZ, 29. Mai 2016, 11:14:38

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SU XYZ

Hallo verehrte Kameradinnen und Kameraden,

ich bin seit dem 01.04.2008 dabei (DZE 31.03.2018) und aktuell als StUffz in einer Stabsverwendung tätig. Letztes Jahr habe ich einen Schlaganfall erlitten, mit dessen Auswirkungen ich bis vor Kurzem noch zu kämpfen hatte. Nach Beendigung der Reha arbeitete ich fast ein Jahr nach "Hamburger-Modell". Nach jetzigem Stand bin ich aber wieder zu 100 % hergestellt (heureka!).

Nun zu meiner Frage:
Wie bereits im Betreff zu erkennen, strebe ich einen Laufbahnwechsel in die Laufbahn der Uffz m.P. an. Ich bin überzeugt, dass meine DiszVorg´ten mich dabei voll unterstützen. Die Frage ist, ob Aufgrund der o.a. gesundheitlichen Vorgeschichte, ein genereller Hinderungsgrund vorliegt um dafür ein BA 90/5 zu bekommen? Ich hoffe hier jemand fachlich Versierten anzutreffen, der mir weiterhelfen kann. Bitte keine Spekulationen oder hören-sagen-Kommentare! Ich danke euch bereits jetzt für euer Engagement.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
euer SU XYZ

miT

Ich habe mal versucht aus der ZDV schlau zu werden und für dich etwas passendes zu finden. Ich denke das die GNr 78 hier zutreffen könnte und 24 Monate vergangen sein müssen um keine weiteren Fehlziffern zu bekommen. Wie es mit dem 90/5 aussieht weiss ich nicht dafür müsste man ja den kompletten Hintergrund und Verlauf kennen.  Der Truppenatzt der deine G-Akte kennt wird dir da verlässliche Infos geben können.


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SU XYZ

Danke miT,

der Hinweis auf die 24 Monate ist schon mal sehr hilfreich. Könntest du mir noch die ZDv aus der du das hast nennen? Dann kann ich Montag auch selbst noch mal etwas Selbststudium betreiben.
Danke schon mal.

miT

Die 46/1. Das ist mit Sicherheit nicht des Rätsels Lösung, du wirst aber ohne Gespräch mit deinem zuständigen Truppenarzt außer Anhaltspunkte nicht viel bekommen wie du sicher selber weißt.


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SU XYZ

Da hast du sicherlich recht. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass es sinnvoll ist, sich so gut wie möglich zu informieren bevor man zu solch einem Termin geht. Leider ist die Qualität/ wohlwollende Prüfung oft abhängig davon, wie gut dein Gegenüber gelaunt ist oder wie gut ihm/ ihr deine Nase gefällt. Da will ich wissen was mein Recht ist. ;)

miT

Ist halt ein heikles Thema insbesondere auch kein alltägliches. Du kannst davon ausgehen dass ein nicht gedienter wohl so kurz nach Stattgefundener Erkrankungen nicht eingestellt werden würde. Bei dienenden ist es eine Betrachtung des ganzen grundsätzlich. lies dich mal in die 46/1 ein. Viel mehr gesetzliche Grundlage dazu wirst du glaube ich nicht finden.


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SU XYZ

Danke für deinen Rat. Ich denke das hat mir schon mal weiter geholfen.

Jens79

Warst du jemals in einem BwK oder FachSanZ bei einem Neurologen in Behandlung? Vermutlich nicht, denn der hätte dir das ganz genau erklärt.

Da ein Schlaganfall auch nicht gleich Schlaganfall ist, kann man hier nicht allgemein antworten.
 

miT

Ich denke schon dass er dort gewesen ist und nein ich glaube nicht dass ihm in seinem Behandlungsverlauf automatisch die Möglichkeiten einer Statusveränderung aufgezeigt worden sind. Dass er um ein solches Gespräch nicht herum kommt habe ich ausführlich erläutert oder?


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SU XYZ

In Behandlung war ich mehr als genug :-\. Jedoch hatte ich bis dato andere Prioritäten und habe das Thema bisher noch nicht beim Fachpersonal angesprochen.

Jens79

Zitat von: miT am 29. Mai 2016, 12:35:21
Ich denke schon dass er dort gewesen ist und nein ich glaube nicht dass ihm in seinem Behandlungsverlauf automatisch die Möglichkeiten einer Statusveränderung aufgezeigt worden sind. Dass er um ein solches Gespräch nicht herum kommt habe ich ausführlich erläutert oder?


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Dich habe ich aber nicht gefragt. Und wenn Fragen nicht beantwortet werden, kann man nicht zielgerichtet helfen.

Das du in Behandlung warst ist mir schon klar. Nur eben nicht bei wem genau. Wenn ich das nicht weiß kann ich dir nicht zielgerichtet helfen.

Und bevor hier schon wieder dummes geschwätzt aufkommt, ich habe selbst seit Jahren mit der Krankheit zu kämpfen.
 

Jens79

 

miT

Ganz ruhig Brauner, wir spielen alle im selben Team. Ich fand einfach aus seinem ersten Post lassen sich viele Dinge ableiten denn ein dienender Soldat mit einem v.A Apoplex wird doch irgendwie selbst erklärend ins BWK geschickt und einem Neurologen vorgestellt. Hieraus ergibt sich nur halt nicht die Garantie nicht mal die Wahrscheinlichkeit dass er im Laufe der Behandlung über die Konsequenzen einer Statusänderung aufgeklärt wird. Mehr wollte ich gar nichts an :-)


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SU XYZ

Friedlich bleiben Männer ;)

Also, ich hatte einen schweren Kleinhirninfarkt wodurch ich lange Zeit mit Gleichgewichtsstörungen zu kämpfen hatte. In Behandlung war/ bin ich -auch mehrmals stationär- in der Neurologie im BwK ULM. Ich hatte darüber hinaus auch einen PFO-Verschluss (Herz-OP per Katheter) der als mögliche Ursache gilt.

SU XYZ

Also das PFO (Loch in einer Herzwand) gilt als Ursache für den Infarkt, nicht die OP bei der dieses verschlossen wurde.