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Standortfremd auf Grund Krankheit Weiterbehandlung

Begonnen von Fachdiener, 07. Juni 2016, 11:04:25

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Fachdiener

Hallo,

ich bin seit gestern auf Grund einer Lungenentzündung in meinem Stammtruppenteil von meinem Truppenarzt KzH geschrieben wurden und habe mich beim Chef daraufhin ins KzH "abgemeldet". Eigentlich soll ich am Donnerstag Blut abgeben, ob sich irgendwas bessert etc. Mein Standort ist knapp 100 Km von mir entfernt, der nächste Truppenarzt nur 5 Km. KzH bin ich bis einschließlich morgen erst einmal geschrieben.

Kann ich morgen hier zum 5 Km entfernten Truppenarzt gehen und mich von diesem weiterbehandeln lassen, auch mit der "Option", dass dieser mich noch ein paar Tage länger KzH schreibt?

Sollte der Truppenarzt hier mich dann noch weitere Tage KzH schreiben, reicht es dann aus, dass ich meinen Chef / meine Einheit und den SanBereich am Standort davon unterrichte oder ist das vorgehen anders?

Ich frage deshalb, weil der Truppenarzt am Standort mir mitteilte, dass er mir nicht befehlen kann, dass ich extra wegen einer Wiedervorstellung die knapp 100 Km fahre und nicht zum 5 Km entfernten Truppenarzt gehe.

Danke für ein paar Ideen oder Hinweise.

funker07

Es gibt die Möglichkeit, dass der Truppenartz (Stammeinheit) dich heimatnah wiederbestellt.
Warum das hier nicht passiert ist, kann dir wohl nur der Arzt sagen.

Wenn du dich nicht in der Lage fühlst, die Reise anzutreten, dann gehst du heimatnah/standortfremd zum Arzt.
Vorher rufst du natürlich deine Stammeinheit an, weil die dich sonst vermissen wird. Solltest du dabei wieder KzH geschrieben werden, informiere deine Einheit darüber, auch wenn die eigentlich ein Fernschreiben bekommen sollten.

Genrell ist aber "dein" Truppenarzt bei deiner Stammeinheit für dich zuständig.

Andi8111

Und das haben Sie den Truppenarzt nicht fragen können und machen es stattdessen hier?

Sie rufen Ihren Truppenarzt an. Fertig.

Niederbayer

Ich möchte den Thread kurz für eigene Belange nutzen.
Was ich mich schon länger frage: Was tut man eigentlich, wenn man sich irgendwas einfängt, bei dem es nicht möglich ist, sich zu einem Truppenarzt zu bewegen? Im Zivilen gibt es ja ärztliche Hausbesuche. Dass das Truppenärzte machen, vermute ich mal nicht.
Was also dann?

KlausP

Das dürfte dann unter "Notfall" fallen. Für solche Fälle hat ja jeder Soldat das "Merkblatt bei Erkrankungen außerhalb des Standortes" mit entsprechendem Vordruck für den zivilen Arzt. Im Notfall darfst du auch als Soldat einen zivilen (Not)Arzt in Anspruch nehmen. Lies dir einfach mal das Merkblatt durch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Danke Klaus...

Über dieses Merkblatt habe ich bereits mehrere Ausarbeitungen schreiben lassen...
Sollte man sich vielleicht mal durchlesen....

FoxtrotUniform

Niederbayer will glaube ich auf die Hausbesuche mancher Ärzte hinaus, die außerhalb eines echten Notfalls laufen, bei dem über den Notruf die Feuerwehr und ggf. der Notarzt gerufen wird.

In der Praxis den Vorgesetzten / Disziplinarvorgesetzten anrufen und die Erkrankung schildern. Ich habe auch schon Soldaten für einen Tag zuhause gelassen, etwa bei Durchfall und Erbrechen, und erst am nächsten Tag zum Truppenarzt geschickt. Dafür braucht der Vorgesetzte aber Fingerspitzengefühl.

Ansonsten den  Truppenarzt anrufen und Weiteres besprechen. Hausbesuche sind tatsächlich nicht vorgesehen, je nach Erkrankung kann aber zum Beispiel eine Abholung durch einen Kraftfahrer realisiert werden.

Das System der utV hat eben (neben vielen Vorteilen) den Nachteil, dass keine freie Arztwahl besteht und man für jede Kleinigkeit zum Onkel Doktor muss, anstatt bei einer dicken Erkältung einfach mal 3 Tage zuhause zu bleiben. ;)





Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi8111

Niederbayer will auf die ärztliche Versorgung durch NICHT-BW-Ärzte hinaus, wenn BW-Äruzte aufgrund einer Erkrankung nicht erreichbar sind. Das regelt besagtes Merkblatt.


Andi8111

Freie Arztwahl unter den Sanitätsoffizieren der Bundeswehr. Bei Überweisungen legt der Truppenarzt fest, wohin.

Andi

Auch unter den Sanitätsoffizieren der Bundeswehr besteht keine "freie Arztwahl". Ein Soldat ist zunächst ausschließlich durch seine zuständigen Truppenärzte zu behandeln und ausschließlich diese dürfen einen Soldaten im Zuge ihrer Aufgaben als Truppenarzt von Diensten oder der gesamten Dienstverrichtung befreien.
Das wir da innerhalb des ZSanDst eine massive Errosion der Befolgung eigener Vorschriften haben ist nichts neues, das kzh-Schreiben z.B. von Ärzten in BwK oder bei standortfremden Vorstellungen mittlerweile die Regel. Der Status ist systemisch aber an sich immer durch die Truppenärzte der in der Organisationsweisung für die Einheit des Soldaten festgelegten Sanitätsversorgungseinheit auszustellen!
Einzige mir bekannte Ausnahme ist die mittlerweile mögliche "zivile" Krankschreibung durch die Erweiterung der Vereinbarung mit der kassenärztlichen Vereinigung. Ein Soldat kann im Notfall seit einigen Jahren auch den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung nutzen, wo er tatsächlich mit "gelbem Schein" dann auch krank geschrieben werden kann. Aber auch hier ist nach Möglichkeit dann im Nachhinein der Truppenarzt entsprechend zu konsultieren.

Und was die "freie Arztwahl" unter den zuständigen Truppenärzten angeht: Ich kann als Disziplinarvorgesetzter auch befehlen, zu welchem Truppenarzt ein Soldat geht. ;)

Gruß Andi
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itschie

Zitat von: Andi8111 am 07. Juni 2016, 15:07:12
Danke Klaus...

Über dieses Merkblatt habe ich bereits mehrere Ausarbeitungen schreiben lassen...
Sollte man sich vielleicht mal durchlesen....

Sie lassen also Ausarbeitungen schreiben über etwas, was Sie selber nicht gelesen haben... dass hat für mich nix mehr mit freundlicher Erziehungshilfe zu tun sondern ehr mit asozialen Verhalten, was alles Vorgesetzter spielen darf in der BW!

Niederbayer

Zitat von: FoxtrotUniform am 07. Juni 2016, 21:08:34
Niederbayer will glaube ich auf die Hausbesuche mancher Ärzte hinaus, die außerhalb eines echten Notfalls laufen, bei dem über den Notruf die Feuerwehr und ggf. der Notarzt gerufen wird.


Genau!

Also beispielsweise Magen-Darm-Grippe, die nur einen Bewegungsradius zwischen Klo und Waschbecken zulässt.
Hatte ich aber glücklicherweise noch nie, toi toi toi!

miguhamburg1

Eine Frage an die (aktiven) Truppenärzte oder Angehörige von Sanitätsversorgungszentren: Ich kenne es aus allen mir bekannten "San-Bereichen" so, dass die dort stationierten Truppenärzte in aller Regel fest den zugeordneten Truppenteilen zugeordnet sind. Außer im Abwesenheitsfall hat deshalb jeder Soldat denselben Truppenarzt.

Ist das nicht flächendeckend so?

dunstig

Ich kenne es nur so, dass ich mich an meinem Standort krank melde und dann einen Termin bekomme. Die Ärzte unseres San-Bereiches habe ich dabei schon alle durch gehabt. Entsprechend der Patienten vor mir und nach mir habe ich auch nicht feststellen können, dass dort unterschieden wurde. War ein Arzt frei, kam halt der nächste aus dem Wartezimmer dran.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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