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Krankenversicherung bei Einstellung als Angestellter

Begonnen von Gerd, 08. Juni 2016, 10:54:43

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Gerd

Auf den Seiten der Bundeswehr bzw. des Sprachenamtes bin ich leider noch nicht vollständig fündig geworden, was die Informationen
zur Krankenversicherung angeht. Vielleicht kann mir jemand einen groben Überblick geben, wie die Krankenversicherung grundsätzlich geregelt ist!

Meine drei Fragen sind:
Wenn ich das Einstellungsverfahren und den Sprachtest überstehen würde, wie würde sich dann die Krankenversicherung ändern?
Ist es wie bei einem "Nicht-Behörden"-Arbeitgeber, der einfach seinen Arbeitnehmer-Anteil übernimmt und ich zahle den Arbeitnehmer-Anteil?
Oder müsste ich dann die Aufnahme in eine andere Krankenkasse beantragen?

Das interessiert mich. Die Frage läuft bis 18. Juni 2016. Dann müsste ich meine Unterlagen einsenden und mich für den Sprachtest ausführlich mit der
Terminologie befassen.

Mir geht es dabei nicht um die Höhe der Krankenversicherung, sondern das Verfahren an sich. Ich möchte, wenn es irgend möglich ist, in der
gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die rechnet ja nach Brutto-Einkommen ab, nicht nach Lebensalter (das würde später einmal richtig teuer werden).
Für eine Verbeamtung scheint es leider zu spät zu sein, zumal die beiden Stellen auch explizit als Angestellte ausgeschrieben sind.

Weil auch Out of Area-Einsätze im Stellenprofil enthalten sind denke ich gründlich nach. Auch weil es sich um eine Erstbefristung handelt und ich nicht weiß wie
die Planstellenlage in zwei oder drei Jahren aussieht. Beispielsweise ob computergestützte Linguistik-Systeme die Produktivität so steigern, dass die Planstellenzahl
runtergeht.

Bin dankbar für sachdienliche Hinweise.

Lidius

Hallo,

als Angestellter im öffentlichen Dienst gelten, was die Krankenversicherung angeht, die gleichen Regeln wie auch außerhalb. Die restlichen Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich auch nicht. Hinzu kommt allerdings die VBL (https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgungsanstalt_des_Bundes_und_der_L%C3%A4nder bzw. https://de.wikipedia.org/wiki/Zusatzversorgung_des_%C3%B6ffentlichen_Dienstes) als betriebliche Altersvorsorge. Dort sind alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes grundsätzlich Pflichtversichert. Für weitere Infos zum TVÖD ist wahrscheinlich auch diese Seite interesant: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/.

Wie die zukünftige Stellenentwicklung im Bundessprachenamt aussieht kann ich leider nicht sagen.

Viel Glück bei der Bewerbung.

Papierberg

Bei einer Beschäftigung als Arbeitnehmer gelten bei der Bundeswehr die gleichen Regularien wie nach deutschem Recht bei jedem anderen Arbeitgeber auch. Die zukünftige Stellenentwicklung im Sprachendienst ist (wie generell für alle Bereiche) Kaffeesatzlese und wird maßgeblich durch die Haushaltslage des BUndes bestimmt; allerdings ist meiner Meinung nach davon auszugehen, dass das Niveau tendenziell mindestens gleich bleibt. Ausschlaggebend hierfür ist die zunehmende internationale Verflechtung der Bundeswehr und die zunehmende Zahl von Einsätzen und Einsatz(gleichen)verpflichtungen.

Gerd

Danke Lidius,
danke Papierberg,

für die ausführlichen Informationen. Mir ging es im Wesentlichen darum, ob ein irgendwie komplizierter Krankenkassenwechsel vonnöten ist bzw. dann beim Übergang in eine neue Versicherung "Altschäden" mitversichert sind. Oder ganz konkret gesprochen: Irgendwann brauche ich eine Backenzahnbrücke, da sollte die Kasse schon einen Teil mittragen.

Auf alle Fälle werde ich mich melden wie die Bewerbung weiterverlaufen ist. Das öffentlich verfügbare PDF des Bundessprachenamtes zum Einstellungstest ist ja ausführlich. Inzwischen stellt das Amt ja auch einen PC zur Verfügung. Dann müssten sich die Prüfer nicht mehr durch meine Handschrift quälen.  ;)

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