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Bewerben nach Kündigung?

Begonnen von Daniel96, 06. Juli 2016, 13:48:30

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Daniel96

Hallo zusammen,

Ich war im Juli 2015 bei der Eignungsfeststellung (T1 + Feldwebeleignung), bin darauf hin am 1.10.2015 nach Pfullendorf gegangen.
Im Dezember 2015 musste ich leider aus Gesundheitlichen und Privaten gründen wiederruf ziehen.

Jetzt möchte ich wieder zur Bundeswehr und zwar zum FWDL.
Telefonisch habe ich mich bei meinem Karriere-Center informiert, aber diese konnten mir bezüglich einer eventuellen Bewerbungssperre nicht weiter helfen.
Kennt sich von euch jemand mit dem Thema aus und wenn ja bis wann habe ich die Bewerbungssperre genau?

Gruß
Daniel

KlausP

Soweit mir bekannt ist kann man, wenn man als SaZ von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, nicht wieder als FWDL eingestellt werden. Kann sich aber zwischenzeitlich auch geändert haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Daniel96

Danke schon mal für die antworten.
Dann würde ich saz4 in Betracht ziehen.

Kann mir jemand etwas zu der bewerbungssperre sagen?
Greift diese bei mir überhaupt ?

Gruß
Daniel

Ralf

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Daniel96

Mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Jahr eine bewerbungssperre hätte, da ich ja gekündigt habe.
Ich habe mich im Internet versucht deswegen zu informieren, aber da kam nichts vernünftiges bei raus.
Deswegen wollte ich hier nochmal nachfragen.

Ralf

Da gibt es keine Bewerbungssperre.
Diese gilt nur, wenn man die Eignungsfeststellung wiederholen will/muss.
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Daniel96

Vielen dank für die schnelle Antwort.

Ich werde dann morgen nochmal im Kariere-Center anrufen und einen Termin machen.
Der Beitrag kann dann geschlossen werden.

Gruß
Daniel

Stabsuffz93

Zitat von: Ralf am 06. Juli 2016, 14:52:12
Wenn man mal SaZ war, geht FWD nicht.

Ich muss dich leider verbessern. Man kann selbst wenn man SaZ war den FWD machen. Vorraussetzung ist man hat noch keine 2 Jahre Dienstzeit gehabt. Der TE könnte demnach noch 20 Monate FWD machen da die 3 Monate angerechnet werden.

Ralf

Dann bitte ich um Übermittlung des Bezugsdokument, was diesen Passus einer Weisung aufhebt:
ZitatEhemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) werden zum neuen FWD nicht herangezogen. Bei Interesse an weiterer Wehrdienstleistung sind sie auf das Verfahren zur Wiedereinstellung als SaZ zu verweisen. Ebenfalls nicht zum FWD herangezogen werden Bewerber, die - z.B. durch Absolvierung von Wehrübungen - einen Unteroffizier- oder Offizierdienstgrad erreicht haben. FWD-Stellen sind ausschließlich Stellen für Mannschaften.
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Stabsuffz93

Nur komisch das es bei mir genau so der Fall war und ich demnach aus Erfahrung sprechen kann.

Ralf

Was nicht ausschließt, dass es ein Bearbeitungsfehler war. Deswegen auch meine Bitte hinsichtlich einer Quelle.
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Stabsuffz93

Karrierechat auf der Bundeswehr-Karriere Seite z.B
Ich dachte bis zuletzt auch das dies nicht möglich ist. Mein Karriereberater sagte ebenfalls das es geht. Der Einplaner auch. Letzterer sagte mir dann auch das meine bisherige Dienstzeit angerechnet wird.

ulli76

Evtl. ein Jahr Sperre wegen gesundheitlicher Nichteignung? Also als T4 entlassen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Da will ich das Thema noch mal hochholen, damit es nicht so im Raum stehen bleibt. Es gibt nun in der Tat eine Weisung, die das zulässt, solange man sich in der 23 Monaten bewegt.
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