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Vernehmung ! Steht mir die Niederschrift zu ?

Begonnen von Egon1986, 12. Juli 2016, 07:53:00

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Egon1986

Guten Morgen ,
Hoffe jemand kann mir weiter helfen !

Habe eine Vernehmung bei dem Kompaniechef gehabt, es ging um eine Beschuldigung die so nicht statt gefunden hat!
Habe meine Aussage verweigert erstmal und meinte nach der Vernehmung ch möchte bitte die Niederschrift haben zu dem was mir vorgeworfen wird und das ich bisher nichts gesagt habe !
Mein Kompaniechef meinte , Nein bekomme ich nicht ! Da es die Ermittlung stören würde.
Mir steht doch meine Niederschrift zu ?

als ich meinte das sie mir zu stehen würde und ich Rücksprache mit dem Bundeswehr verband gehalten habe meinte er ich kann sie in einem Monat gerne haben ?

Das ist doch völliger blödsinn oder ?

Wie kann ich weiter verfahren ?

KlausP

ZitatMir steht doch meine Niederschrift zu ?

Nein. Die Niederschriften über Vernehmungen sowohl des Soldaten als auch von Zeugen sind in einfacher Ausfertigung zu erstellen und lediglich Teil der Ermittlungsunterlagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Egon1986

Weitere Frage , es sind zwei Personen im Protokoll festgehalten die angeblich das und das gesagt haben was mich in dem Verfahren belastet! Komischerweise haben die bisher zu keinem irgendwas gesagt ! Das sie das angeblich erzählt haben ist über eine dritte person entstanden die einfsch beim Chef behauptet hat das die beiden das über mich erzählt haben!

Jetzt fragt man sich wieso werden die beiden nicht vernommen ? Richtig da ist das Problem im sYstem, die beiden die mich ja so belasten werden zu dem Vorfall nicht mal gefragt!
Meiner Meinung nach läuft da eine ganz falsche Nummer !

Wie kann man sich da am besten Verhalten ?

KlausP

ZitatRichtig da ist das Problem im sYstem, die beiden die mich ja so belasten werden zu dem Vorfall nicht mal gefragt!

Woher wollen Sie das wissen? Der Chef ist Ihnen doch keine Rechenschaft schuldig, wann er mögliche Zeugen vernimmt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Sie können entweder schweigen oder Ihre Sicht der Dinge erzählen. Und Sie können sich auch anwaltlich im Verfahren beraten und vertreten lassen wenn Sie unsicher sind.
Wie ermittelt wird und mit welchem Ergebnis, ist nicht wirklich Ihre Sache.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Egon1986

Der Chef selber meinte er hat noch einen Zeugen den er anhören will vorher will er mir die Niederschrift nicht geben ! Danach kann ich sie haben! Nur zieht er das in die Länge alles ! Kann ich dadurch einen Nachteil haben ? Oder die die mir das unterstellenden einen Vorteil ! Spielt die Zeit für die ?

Und wie gesagt es sind zwei, die mich angeblich so belasten ! Und er hat angeblich nur noch einen Zeugen !

Und ich habe ja Kontakt zu den beiden und die haben weder ausgesagt noch hat es sich angebahnt das sie vernommen werden!

miguhamburg1

Lieber Fragensteller, wie Ihnen KlausP bereits mitteilte, steht Ihnen nicht zu, eine Kopie der Niederschrift Ihrer Vernehmung zu erhalten. Aber Sie bekommen diese Niederschrift ja zur Kenntnis, weil sie Ihnen zur Unterschrift vorgelegt wird.

Ihr Disziplinarvorgesetzter ist frei, wann er ggf. weitere Soldaten als Zeugen und/oder als Soldaten vernimmt, mit den Vertrauenspersonen spricht und dann zu seiner Entscheidung gelangt. Auf jeden Fall muss er Sie frömlich über den Ausgang des Disziplinarverfahrens informieren. Das geschieht entweder mit der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme oder indem er Ihnen eine Absehensverfügung übergibt.

KlausP

Noch mal zum Mitmeißeln: Der Disziplinarvorgesetzte ist im Rahmen der WDO alleiniger Herr des Verfahrens. Wann er jemanden vernimmt ist ausschließlich seine Sache. Sie haben während der laufenden Ermittlungen dabei keinerlei Mitspracherecht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Egon1986

In dem Fall das es eine diziplinarmaßnahme wird , aber alle Beteiligten ja wissen das es falsch ist wie es dargestellt wird und die beiden wirklich nicht vernommen worden sind bis dahin! Die mich ja eigentlich belasten in dem schreiben !

Was genau ist mein Recht dann ?

Ich kann doch kein dizi oder sonst was bekommen für eine Sache die so nicht stattgefunden hat? Und zu dem da zeugen sind die wissen das es so nicht war ?

Ich bin jetzt lange genug in dem Verein und das kann so ja nicht stattfinden oder ?

KlausP

ZitatIch kann doch kein dizi oder sonst was bekommen für eine Sache die so nicht stattgefunden hat?

Wer sagt denn das, dass Sie eins bekommen werden? Die Ermittlungen sind doch noch gar nicht abgeschlossen. Ist die Vertrausensperson schon gehört worden? Hat der Chef mit Ihnen schon die Schlußanhörung durchgeführt und Sie gefragt, ob Sie etwas zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen? Und wenn Sie eine Disziplinarmaßnahme bekommen, erhalten Sie eine Ausfertigung der Disziplinarverfügung und ihnen steht ein Beschwerderecht zu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Lesen Sie die ZDv A-2160/6...dort werden Ihre Fragen beantwortet...

Und ich empfehle Ihnen, binden Sie Ihre VP in das Verfahren ein. Denn diese soll gerade in solchen Fällen als
Vermittler tätig werden, damit alles korrekt abläuft.

Aus der Vorschrift:

"Im Übrigen entscheiden Disziplinarvorgesetzte nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Ermittlungen.
Soweit der Sachverhalt nicht abschließend geklärt ist, müssen Disziplinarvorgesetzte indessen sämtliche zumutbaren Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen.
Eine Entscheidung darf demnach nicht vorschnell zu Lasten oder zu Gunsten der Soldatin oder des Soldaten ergehen."



"Um die Ermittlungen im Disziplinarverfahren nach rechtsstaatlichen Geboten transparent zu gestalten, ist der Soldatin bzw.
dem Soldaten nach § 3 Absatz 1 WDO zu gestatten, die Ermittlungsunterlagen einzusehen, soweit dies ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks möglich ist.

Spätestens im Rahmen des Schlussgehörs ist der Soldatin bzw. dem Soldaten die uneingeschränkte Einsichtnahme in die Ermittlungsunterlagen zu gestatten.

Nach § 3 Absatz 2 WDO dürfen Akten und Schriftstücke, die die Soldatin bzw. der Soldat nicht einsehen darf, nicht verwertet werden.

Der Soldatin bzw. dem Soldaten ist es nach § 3 Absatz 1 Satz 3 WDO gestattet, sich Abschriften zu fertigen oder die
Akte auf eigene Kosten kopieren zu lassen
."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SGBunny

Dürfte nicht die Ermittlung/Vernehmungen erst ergeben ob überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird?

Egon1986

hatte bisher nur einen Tag nach der Vernehmung irgendein Schlussteil angeblich 24 h später nochmal gefragt zu werden ob ich jetzt was zu sagen habe schlussanhörung meinte er ! Aber 24 h später habe ich natürlich an meiner Aussage nichts geändert das ich nicht Aussage bisher !

SGBunny

Ob das so clever war bezweifele ich jetzt einfach mal.
Wenn ich das denn richtig verstanden habe.

miguhamburg1

Lieber Fragensteller: Sie haben doch hier nun alle Rechtsgrundlagen - und die Wichtigsten auch noch wörtlich zitiert, erhalten.

Sie wurden bisher als Soldat vernommen, weil der Disziplinarvorgesetzte wegen des Vorwurfs einer Dientspflichtverletzung gegen Sie ermittelt. Das oben zitierte Schlussgehör findet nur statt, wenn Ihr Disziplinarvorgesetzter aufgrund seiner Ermittlungen zum Ergebnis kommt, gegen Sie eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen. Dieses hat er Ihnen förmlich zu eröffnen - und in diesem Zusammenhang haben Sie das Recht auf Einsichtnahme in alle bisherigen Ermittlungsunterlagen, also Zeugenvernehmzng sowie Beteiligung Ihrer Vertrauenperson. Und auf dieser Basis haben Sie dann das Recht, Ihre abschließende Darstellung zum Schuldvorwurf zu Protokoll zu bringen, bevor der Disziplinarvorgesetzte dann die Disziplinarmaßnahme verhängt.

Über Ihre weiteren Rechte wurden Sie dann von KlausP informiert.

SG Bunny: Die Vernehmung vin Soldaten/Zeugen ist bereits Teil des Disziplinarverfahrens.

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