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Anrechnungsfälle

Begonnen von Kai, 08. August 2003, 19:39:27

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Kai

Folgendes Problem:

In unsererem Batallion müssen wir seid kurzem wieder eine Wachbereitschaft stellen. Bis dahin hatte der UvD diese Aufgabe. Als Wachbereitschaft darf man jedoch von Montag bis Montag (also 7 Tage) die Kaserne nicht verlassen und muss immer in Bereitschaft sein. Dafür werden uns jedoch nur 4 ganze und 1 halber Anrechnungsfall zuerkannt.

Vom rein logischen müssten es doch 7 ganze sein ,weil man 7 Tage lang nicht die Kaserne verlassen darf ,man also 24 Stunden am Tag im Dienst ist.

Wieso kriegen wir also nur 4,5? Wer befiehlt das eigentlich wieviele zugestanden werden oder ist das in irgenteiner ZdV festgelegt?
Wenn es in eurer Einheit auch ein Wachbereitschaft gibt ,würde mich noch interessieren wieviele Anrechnungsfäle ihr dafür bekommt.

Vielen Dank für eure Antworten.

schlammtreiber

Also, da man ja nur in Bereitschaft ist und nicht unbedingt wirklich im Dienst, wird die Zeit nicht 1:1 angerechnet. Du darfst ja beispielsweise nachts schlafen, mußt nicht stundenlang am Tor stehen etc.

Ich erinnere mich an einen 1:2 Schlüssel für Bereitschaft, also 7 Tage gleich 3,5 Tage FvD, da aber Wochenende dabei eben 4,5 Tage. Hat schon alles seine Richtigkeit.

8)
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