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Beförderung eines OGefr d.R.

Begonnen von Der Reservist, 22. Juli 2016, 11:13:32

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Der Reservist

Guten Morgen. Folgender Sachverhalt: Ein OGefr d.R. ist seit zehn Jahren aus dem GWD ausgeschrieden und hat sich kürzlich beordern lassen. Seit dem sind drei RDL-Tage angefallen. Demnächst steht eine 26-tägige RDL an.

Meine Fragen:
- Wird der Kamerad mglw. den Dg HptGefr d.R. überspringen und gleich zum StGefr d.R. befördert werden?
- Ist die Regelung noch aktuell, dass min. ein Jahr zwischen zwei Beföderungen liegen müssen?

MkG

KlausP

Lies mal §§ 9 und 10 SLV, vielleicht wirst du daraus schlau, ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht das aufzudröseln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Die Dienstgrade Obergefreiter und Hauptgefreiter müssen nicht durchlaufen werden.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Eventuell wird er auch nicht befördert - ist kein Automatismus.

Der Reservist

Zitat von: KlausP am 22. Juli 2016, 11:19:07
Lies mal §§ 9 und 10 SLV, vielleicht wirst du daraus schlau, ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht das aufzudröseln.

Leider nicht so wirklich: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/slv_2002/gesamt.pdf: "§9 Abs. 2 besagt sogar: "(2) Die Dienstgrade Obergefreiter, Hauptgefreiter und Stabsgefreiter müssen nicht durchlaufen werden."  Ansonsten regelt §9 ja nur die Stehzeiten, die sind mit zehn Jahren ja gegeben.


KlausP

Trotzdem kann der Reservist Soldat zu einem der genannten Dienstgrade befördert werden. Es liegt alleine im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

3312. Soweit in der SLV nichts anderes bestimmt ist, sind alle Dienstgrade einer Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen.
Beförderungen von Reservistinnen und Reservisten richten sich nach der A-1340/49, welche die Vorgaben der SLV ergänzt.
Die Zulassung zu einer Laufbahn der Reserve ist bei Erfüllung der in der SLV genannten Voraussetzungen möglich.

208. Vor einer Beförderung ist Wehrdienst im bisherigen Dienstgrad, vor einer Ernennung zu bestimmten Dienstgraden außerdem Wehrdienst
in einer dem Beförderungsdienstgrad entsprechend höher bewerteten Verwendung zu leisten (Nrn. 214-219, 225, 227-228).

219. Für die Beförderung zu einem Mannschaftsdienstgrad der Reserve gilt:
Beförderung zum; Wehrübungsdauer im bisherigen Dienstgrad (in Tage); Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr (Monate)
Gefreiten d. R.  (6)   (3)
Obergefreiten d. R. (6)   (6)
Hauptgefreiten d. R. (6)   (12)
Stabsgefreiten d. R. (12)   (36)
Oberstabsgefreiten d. R. (12)   (48)

Ich vermute daher, dass er nach 6 Wehrübungstagen zum Hauptgefreiten befördert wird. Wenn er schon 3 Tage gemacht hat, werden ihm diese anerkannt. Die Stehzeit ist egal, solange man keine RDL im bisherigen Dienstgrad gemacht hat.

Dann, frührstens nach einem Jahr, Beförderung zum Stabsgefreiten möglich:
207. Soweit in dieser Vorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Tommie

Lieber DadOA, das ist leider MUMPITZ! Denn schon in der letzten ZDv 20/7 stand, dass die Dienstgrade Ober- und Hauptgefreiter nicht durchlaufen werden müssen. In der Regel erfolgt bei Wehrübenden im Dienstgrad Gefreiter oder Obergefreiter irgendwann während der RDL die Beförderung zum Stabsgefreiten. Und nach der nächsten RDL die zum OStGefr.

Tommie

Und hier für Sie noch der aktuelle § 9, Abs. 2 der SLV:

ZitatDie Dienstgrade Obergefreiter, Hauptgefreiter und Stabsgefreiter müssen nicht durchlaufen werden.

Somit könnte gegen Ende der RDL auch eine direkte Beförderung zum OStGefr. erfolgen, weil die SLV hier Abweichungen zulässt!

ToMA

Lieber Tommie, leider kein Mumpitz. Nur weil da steht, ".. müssen nicht durchlaufen werden", heisst das nicht, dass die Dienstgrade auf gar keinen Fall durchlaufen werden (können).

Ich stelle mich dann mal auf die Seite von KlausP  :P :
Zitat von: KlausP am 22. Juli 2016, 15:26:58
Trotzdem kann der Reservist Soldat zu einem der genannten Dienstgrade befördert werden. Es liegt alleine im Ermessen des zuständigen Vorgesetzten.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

F_K

.. sind Dienstposten für Mannschafter nicht nur bis StGefr geschlüsselt?

Damit ist eine Beförderung zum OStGefr im Regelfall ausgeschlossen (mMn nur für SaZ 4+ möglich - sofern Haushaltskarte).

Tommie

Der "normale" Dienstposten für Mannschafter ist geschlüsselt bis Oberstabsgefreiter und nicht mehr nur bis StGefr.! Eine Beförderung zum OStGefr. ist allerdings nur für Soldaten mit einer Verpflichtungszeit von mindestens sechs Jahren möglich, und für Reservisten!
Weiterhin ist eine Beförderung zum Oberstabsgefreiten an eine Dienstzeit von mindestens 48 Monaten seit Eintritt in die Bundeswehr gekoppelt, so dass man speziell bei Reservisten im Mannschaftsdienstgrad, die ihren Eintritt in die Bundeswehr schon vor deutlich mehr als vier Jahren hatten, sehr häufig eine "Sprungbeförderung" zum OStGefr erlebt. Federführend ist hier allerdings nicht der KpChef bzw. der DV der Stufe 1, sondern einzig und alleine BAPersBw.

Wer relativ kurz nach seiner aktiven Dienstzeit als GWDL/FWDL im Dienstgrad Obergefreiter eine RDL macht, wird immer zuerst (mindestens ein Jahr seit Eintritt in die BW!) zum HptGefr befördert werden. In diesem Falle jedoch glaube ich eher an eine "Sprungbeförderung" mindestens zum StGefr, wahrscheinlich jedoch zum OStGefr!

Tommie

Zitat von: DadOA am 22. Juli 2016, 15:57:30Ich stelle mich dann mal auf die Seite von KlausP  :P

Tja, verzockt ;) ! Dessen Erkenntnisse stammen noch aus der Zeit, in der der DV der Stufe 1 solche Sachen selbst geregelt hat! Heute macht das -wie erwähnt!- BAPersBw und der DV Stufe 1 müsste nach Eingang der Beförderungsverfügung dort "randalieren", wenn er das anders haben möchte! Und er wird wohl eher in den sauren Apfel beißen und einen Soldaten befördern, von dessen Leistung er nicht wirklich überzeugt ist, als dort "aufzumucken", wenn er nichts greifbares in der Hand hat! Er müsste sich dann Fragen gefallen lassen wie z. B. "Wenn der Soldat nur halb so schlecht ist, wie Sie ihn gerade machen, stellt sich die Frage, warum der immer noch bei Ihnen Reservistendienst leistet und die Wehrübung nicht schon längst abgebrochen wurde?"

Der Reservist

Vielen Dank für die Infos!


Bitte noch die Frage beantworten, ob zwischen zwei Beförderungen (bei Mannschaften der Reserve) zwölf Monate liegen müssen. MkG

Tommie

Nachdem das kein Ausnahmetatbestand ist, dass jemand in kürzeren Abständen befördert werden darf, weil die die ZDv so zulässt(Beispiel: Ein Gefreiter wird nach drei Monaten als Gefreiter in der Regel Obergefreiter) ... Ja, ein Jahr Wartezeit bis zur nächsten Beförderung und wenn der Kamerad zum Beispiel "nur" Stabsgefreiter würde, dann auch wieder 12 Wehrübungstage im Dienstgrad Stabsgefreiter für die Beförderung zum OStGefr.

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