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Wozu brauch die BW die Informationen wie viele Urlaubstage ich genommen habe ?

Begonnen von Turbodödel, 24. Juli 2016, 10:52:03

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Turbodödel



KlausP

Damit man berechnen kabnn, wie viel Urlaub Ihnen für den Rest des Jahres durch die Bw noch zusteht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Turbodödel

ja aber ich dachte das man in der AGA kein urlaub nehmen kann. habe dieses Jahr noch 20 tage aber fange im Oktober an. die aga dauert 3 Monate.

Versteht ihr was ich meine ???

KlausP

Ihnen stehen für 2016 seitens der Bundeswehr 8 Tage Erholungsurlaub zu (30 Tage Jahresurlaubsanspruch : 12 Monate x 3 Monate Ihrer Dienstzeit = 7,5 Tage, aufgerundet 8). Wenn Sie den Urlaubsanspruch bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber für das Jahr 2016 voll ausschöpfen, gibt's seitens der Bw genau NULL Tage für dieses Jahr. Dafür braucht die Bundeswehr also die Bescheinigung des AG über zustehenden und bereiits gewährten Urlaub.

Dass Sie während der GA gemäß Soldatenurlaubsverordnung keinen Anspreuch auf die Gewährung von Erholungsurlaub haben hat damit nichts zu tun, dann werden Ihnen die 8 Tage eben auf das Urlaubsjahr 2017 übertragen.

Zitat... habe dieses Jahr noch 20 tage ...

Wie hoch ist Ihr Gesamturlaubsanspruch für 2016?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Turbodödel


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen



KlausP

Wenn Sie zum 01.10. eingestellt werden sind Sie doch nur 9 Monate in der jetzigen Firma - sagt jedenfalls mein Kalender.  ::) Fragen Sie mal Ihren Chef, was der dazu sagt ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Was macht jemand, der seinen Jahresurlaub noch weitgehend aufgehoben hat und kurzfristig des AG wechselt - der Resturlaub der nicht mehr genommen werden kann, wird ausbezahlt. Wenn das im November geschieht, hat man für Dezember ja nur 1/12 des Anspruches bzw. wenige Tage und das soll dann der Jahresuhrlaub sein?

Ralf

Ja.
Er hätte ja seinen Urlaub auch nicht für den Dezember aufsparen müssen und/oder wechseln müssen.
Mal davon ab, dass eine Bewerbung, Beratungsgespräch, Eigungsfeststellung und anschl. Aufforderung zum Dienstantritt nicht alles innerhalb von 2 Wochen erledigt ist. Das Beispiel ist schon konstruiert und dann halt auch selbstverschuldet.
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KlausP

Warum soll der neue Arbeitgeber (egal ob in der öffentlichen Verwaltung oder in der Wirtschaft) mehr Urlaub gewähren als er bei ihm "erwirtschaftet" hat?
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justice005

ZitatIhnen stehen für 2016 seitens der Bundeswehr 8 Tage Erholungsurlaub zu (30 Tage Jahresurlaubsanspruch : 12 Monate x 3 Monate Ihrer Dienstzeit = 7,5 Tage, aufgerundet 8).

Das leuchtet ein und das macht auch Sinn.

ZitatWenn Sie den Urlaubsanspruch bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber für das Jahr 2016 voll ausschöpfen, gibt's seitens der Bw genau NULL Tage für dieses Jahr.

Das wiederum verstehe ich überhaupt nicht. Was geht es die Bundeswehr an, wie mir mein bisheriger Arbeitgeber Urlaub gewährt hat oder nicht. Entscheidend dürfte doch nur sein, wieviel Urlaubsanspruch ich aufgrund meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr habe.

Was wäre denn, wenn ich zum 1. Februar bei der Bundeswehr anfange und mir mein bisheriger Arbeitgeber den kompletten Januar Urlaub gibt (weil ich Überstunden abbauen muss oder aus reiner Großzügigkeit, weil ich ein toller Angestellter war). Dann würde ich für 11 Monate Dienstzeit bei der Bundeswehr keinen Urlaub kriegen??

Irgendwas kommt mir hier gewaltig komisch vor.

 

Ralf

ZitatHat ein Soldat für das laufende Urlaubsjahr bereits außerhalb des Wehrdienstverhältnisses
Erholungsurlaub erhalten, so ist dieser auf den nach der Soldatenurlaubsverordnung
zustehenden Erholungsurlaub anzurechnen, wenn das Wehrdienstverhältnis vor
dem 1. Juli begründet wurde. Bei einem Diensteintritt in der zweiten Jahreshälfte ist
Erholungsurlaub nur anzurechnen, soweit er bereits für einen Zeitraum gewährt wurde, für den
nunmehr Erholungsurlaub nach der Soldatenurlaubsverordnung zusteht. Ein solcher Fall liegt
z. B. dann vor, wenn ein am 1. Oktober in die Bundeswehr eingetretener Soldat bei seinem
früheren Arbeitgeber den Erholungsurlaub für das gesamte Urlaubsjahr erhalten hat.
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