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Einschränkung der privaten Freizeit

Begonnen von schnuggala, 10. September 2016, 10:18:17

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schnuggala

Guten Tag.
Ich habe eine Frage und hoffe, dass es hier einige ehrliche Antworten gibt.
Situation: Ich würde mich gerne für 12 Jahre verpflichten und die Laufbahn des Feldwebels einschlagen. Gesetz dem Fall, ich bestehe alle Prüfungen und habe dann einen Tagesdienstjob, wie sieht es dann mit Bankangelegenheiten etc aus? Also wenn ich eine Überweisung machen muss, einen Termin bei der Stadt habe( ich habe ein Haus), oder sonstige private Dinge zu erledigen habe, die nur unter der Woche erledigt werden können.
Muss ich dann einen Tag "frei" nehmen, oder wie regelt ihr das? Das wäre sehr interessant zu erfahren.
Liebe Grüße schnuggala

wolverine

Das kommt doch ganz auf die Situation an. Anspruch auf Freizeit für private Dinge hat man nicht. Das ist so, wie bei jedem anderen Job. Manchmal lässt sich etwas in beiderseitigen Good Will kombinieren.
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Tommie

Ich habe seit mehr als fünf Jahren keine Papierüberweisung mehr bei einer Bank abgegeben! Dafür gibt es Online-Banking, z. B. inklusive Secure-Apps, so dass man hierzu nicht einmal seinen Schreibtisch verlassen muss ;) ! Und für wichtige Termine bei der Stadt, die ich die letzten zehn Jahre als Hausbesitzer auch noch nie hatte, nehme ich mir frei, weil ich nicht am Dienstort wohne. Wer am Dienstort wohnt, den helfen ggf. einzelne Stunden aus dem Zeitkonto, wo man dann z. B. um 14:00 Uhr geht, um diverse Termine wahrzunehmen.

schnuggala

Vielen Dank für die schnellen Antworten...=)
Ja das mit dem Stundenkonto habe ich bei meinem aktuellen AG auch. Also ist das alles unter einen Hut zu bringen. Sehr schön. Und Online Banking betreibe ich auch schon seit einigen Jahren. Aber für andere Termine kann man schon einen Tag frei nehmen. Das ist gut.
Vielen Dank
schnuggala

Ralf

In manchen Dienststellen hat man Gleitzeit, kann man Überstunden auch tageweise abbauen. Urlaub nehmen, ortsunabhängiges Arbeiten, Sonderurlaub etc. Es kommt auch immer auf den Anlass an.
Im Prinzip gibt es genau die selben Möglichkeiten wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch.
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Pericranium

Außerdem hat man Freitags in den meisten Einheiten bis 12 Uhr Dienst und kann danach noch einige Dinge erledigen, wenn man nicht gerade mehrere Stunden pendeln muss.

BulleMölders

Außerdem haben mittlerweile auch schon öffentliche Einrichtungen mitbekommen das Arbeitnehmer zu den üblichen Öffnungszeiten (9 bis 16 Uhr) Probleme haben diese war zu nehmen.
Bei uns geht die Sprechstunde am Donnerstag z. B. bis 18 Uhr und in vielen anderen Behörden gibt es solche Spätsprechstungen an mindestens einem Tag der Woche auch.

Ralf

Allerdings muss ich sagen, dass mir der Titel ein wenig aufstößt. Wo ist denn die private Freizeit eingeschränkt, wenn man seine privaten Dinge regeln will/ muss?
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wolverine

Der Job schränkt die persönliche Freizeit doch immer lästig ein. ;)
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BulleMölders

Na ja, es wäre doch schön, wenn man so etwas während der Dienstzeit erledigen könnte, ohne Urlaub oder Überstunden nehmen zu müssen.
Da könnten unsere Dienstherren tatsächlich mal ein wenig großzügiger sein.

VictorBravo

Behördengänge z.B. können (sofern dringend/nicht aufschiebbar/Termin außerhalb Kerndienstzeit nicht möglich etc.) während der Dienstzeit erledigt werden.
Rechtsgrundlage werde ich demnächst mal raussuchen ... interessiert mich auch jetzt.

Ralf

Zitat von: BulleMölders am 10. September 2016, 19:25:05
Na ja, es wäre doch schön, wenn man so etwas während der Dienstzeit erledigen könnte, ohne Urlaub oder Überstunden nehmen zu müssen.
Da könnten unsere Dienstherren tatsächlich mal ein wenig großzügiger sein.
Da bin ich anderer Meinung, aber das ist ja auch Ansichtssache.
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wolverine

Ich glaube, da hat der Bulle seinen spröden norddeutschen Humor herausgelassen. ;)
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Papierberg


BulleMölders


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