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Verantwortliche Stelle zur Vergütung von Mehrarbeit

Begonnen von gecko91, 13. September 2016, 22:24:33

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gecko91

Guten Abend!

Ich habe zum Thema nach gewissen Regelungen zum Finanziellen Ausgleich von Mehrarbeit gesucht, aber nicht das gefunden, was ich suche.


Denn es ergibt sich folgendes Problem:

Wir waren mit unserer Einheit auf einem Übungsplatz mit einer Mehrtägigen durchgehenden Abschlussübung über 4 Tage.
Diese Übung wurde von der Brigarde zum finanziellen Ausgleich freigegben.
Der Ausgleich sollte aber nach alter Regelung mit großen Anrechnungsfällen vergütet werden. Also nach altem Gesetz.
Daher die Frage: Ist dies überhaubt noch gültig/erlaubt?

Denn nach Arbeitszeitrichtlinie, müsste diese Mehrarbeit pro Stunde ausgezahlt werden, wenn ich mich nicht irre.
Und damit würden wir ordentlich über den Tisch gezogen werden, da es angeblich um die 13 Euro pro Stunde geben müsste.


Kennt hier irgendjemand die zuständige Stelle, an die man sich generell mit solchen Fragen wenden kann?
Denn bei Anfragen bei den Vorgesetzen gibt es keine zufriedenstellende Antwort oder große Ahnungslosigkeit.

Danke im Vorraus!!!

DeltaEcho

ZitatWir waren mit unserer Einheit auf einem Übungsplatz mit einer Mehrtägigen durchgehenden Abschlussübung über 4 Tage.
Diese Übung wurde von der Brigarde zum finanziellen Ausgleich freigegben.

Klingt nach einem Ausnahmetatbestand, hierfür gilt die alte DA Vorschrift und den damit verbundenen "kleinen" und "großen" Anrechnungsfällen.
Ansonsten kann eine Brigade nämlich gar keinen finanziellen Ausgleich für die Mehrarbeit nach SAZV anordnen, da dies einen Einzelfallbetrachtung für jeden Soldaten ist.

Zudem sind an den finanziellen Ausgleich der Mehrarbeit hohe Anforderungen gestellt, die meiner Meinung nach nur von wichtiigen Führungs- und Funktionspersonal erreicht werden können.

Einfach mal im Intranet schauen, hier gibt es sogar ein SAZV Forum sowie eine Themenseite, auf der alle Fragen beantwortet werden.

CIRK

Zitat von: gecko91 am 13. September 2016, 22:24:33... Diese Übung wurde von der Brigarde zum finanziellen Ausgleich freigegeben ...
Die Brigade hat da nichts "freizugeben". Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet wann er den Zeitausgleich gibt. Wenn er das innerhalb von 12 Monaten aus dienstlichen Gründen nicht kann gibt es Geld.

Zitat von: gecko91 am 13. September 2016, 22:24:33... Also nach altem Gesetz. Daher die Frage: Ist dies überhaubt noch gültig/erlaubt? ...
Nur für alles vor dem 01.01.2016

Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 22:32:27... Klingt nach einem Ausnahmetatbestand ...
Sehe ich auch so.

Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 22:32:27... hierfür gilt die alte DA Vorschrift und den damit verbundenen "kleinen" und "großen" Anrechnungsfällen...
Nein, auch dafür gilt die SAZV (Abschnitt 3)

LwPersFw

Mehrarbeit im Grundbetrieb wird nach der A-1454/20 vergütet.

Dienstzeitausgleich aus Ausnahmetatbeständen nach der Soldatenvergütungsverordnung (SVergV) > siehe Nr 317 der A-1420/34
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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