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Wiedereinsteller als Notfallsanitäter.

Begonnen von Bubbgar, 12. Oktober 2016, 19:50:45

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Bubbgar

Hallo,
ich bin 30jahre und arbeite im zivilen als Notfallsanitäter im Rettungsdienst. An sich liebe ich meinen Job aber die finanzielle Situation (zu geringes gehalt für die stunden auf arbeit), bringen mich zum Überlegen ob ich wieder zur Bundeswehr zurück gehen soll. Ich war 04/2004-02/2006 FWDLer bei der Marine auf ner Fregatte.

Meine Fragen ist jetzt,
Mit welchem Dinstgrad werde ich eingestellt?
dann habe ich noch von eine Ausbildungspärmie/Unterschriftsprämie gehört, Wie sieht diese aus?

für Antworten bin ich dankbar.

Mfg Martin

Ralf

Einstellung müsste als Feldwebel erfolgen, falls der zukünftige Dienstposten prämienberechtigt ist, beträgt die Prämie 1000,- pro Verpflichtungsjahr.
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Bubbgar

Ich hab mich heute mal mit einen unserer Azubis unterhalten die über die Bundeswehr ihren Notfallsanitäter bei uns machen...der meinte ich werd mit der Qualifikation und mehr als drei Jahre Berufserfahrung sofort als Hauptfeldwebel eingestellt.!?!?

KlausP

Die Soldatenlaufbahnverordnung sagt dazu in § 17 (2):

Zitat... (2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad
Feldwebel eingestellt werden
1.   im Truppendienst, im Geoinformationsdienst der Bundeswehr und im allgemeinen Fachdienst, wer
a)   in einem für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Beruf die Meisterprüfung oder eine dieser nach
Art, Inhalt und Zulassungsvoraussetzung vergleichbare Prüfung oder die Abschlussprüfung an einer
mindestens zweijährigen Fachschule bestanden hat oder
b)   einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des
mittleren Dienstes erfolgreich abgeschlossen hat,
2.   im Sanitätsdienst, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arztfachhelferin oder
Arztfachhelfer, Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder
Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester
oder Krankenpfleger, Medizintechnikerin oder Medizintechniker, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut,
zahnmedizinische Fachhelferin oder zahnmedizinischer Fachhelfer, Zahntechnikerin oder Zahntechniker
besitzt oder wer über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss in einem
technischen Assistenzberuf oder einem Assistenzberuf im Gesundheitswesen verfügt,
3.   im Militärmusikdienst, wer das Grundstudium an einer Hochschule für Musik mit dem Vordiplom
abgeschlossen oder eine gleichwertige Qualifikation erworben hat.
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren
Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel, eingestellt werden, wer die besondere
Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche
Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Satz 1 genannten Bildungsvoraussetzungen ausgeübt worden sein
und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die
Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1.   als Oberfeldwebel ein Jahr,
2.   als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3.   als Stabsfeldwebel neun Jahre....
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ich finde das immer so freundlich und motivierend, wenn eine Antwort überhaupt nicht beachtet wird, von einem Danke ganz zu schweigen.
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Tommie

Absolut, Ralf, vor allen Dingen, wenn dann gleich noch dazu ein Müll gepostet wird, der sich mit dem ersten Blick ins Gesetz (hier: Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)!) als unhaltbar entpuppt!

An den TE:

Mit einer Berufserfahrung von drei Jahren ab dem Datum an dem Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter erteilt wurde, können (Achtung: Können ist nicht müssen!) Sie mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel eingestellt werden! Natürlich nur, wenn Ihnen im KarrCBw die Eignung für die feldwebel-Laufbahn zuerkannt wird, denn ansonsten werden Sie wohl eher nicht eingestellt werden ;) !

Bubbgar

Danke erstmal für eure Anworten, das hilft mir schon mal weiter. Nun warte ich erstmal mein Personalgespräch ab, vielleicht ist ja der Chef bereit gerechten Lohn zuzahlen.

Ansich hab ich die fünf Jahre Berufserfahrung schon als Rettungsassisten und seit diesem Jahr Juni bin ich Notfallsanitäter. Also kann ich damit Rechnen als HauptFW eingestellt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin

Pericranium

Zitat von: Bubbgar am 14. Oktober 2016, 12:06:43

Ansich hab ich die fünf Jahre Berufserfahrung schon als Rettungsassisten und seit diesem Jahr Juni bin ich Notfallsanitäter. Also kann ich damit Rechnen als HauptFW eingestellt zu werden.


Rechnen können Sie schon mal mit gar nichts. Wenn Sie eingestellt werden, dann mindestens mit dem Dienstgrad Feldwebel, alles darüber kann passieren, muss aber nicht!

KlausP

Genau. Das ist eben der kleine, aber feine Unterschied bei den Formulierungen mit "kann", "soll" und "ist zu ..." .
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Bubbgar, bedenken Sie aber, dass die Chancen nicht so hoch sind Berufssoldat zu werden.
Dann gehen Sie nämlich nach der Verpflichtungszeit aus der Bw raus, müssen in den zivilen RD zurück und verdienen dann wieder weniger als bei der Bundeswehr.
Für viele ist es schwer, dann den Lebensstandard wieder runterzuschrauben, wenn man sich mal an mehr Gehalt gewöhnt hat. Das sollten Sie bedenken ;)

F_K

@ Pericranium:

Nur zum Verständnis: Dein Ratschlag ist "Besser nicht mehr Geld verdienen, weil es später anders aussehen kann"?

Bekannte Konzepte sind eher "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not".

Pericranium

Zitat von: F_K am 14. Oktober 2016, 15:04:45
@ Pericranium:

Nur zum Verständnis: Dein Ratschlag ist "Besser nicht mehr Geld verdienen, weil es später anders aussehen kann"?

Bekannte Konzepte sind eher "Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not".

Nein, das ist nicht mein Rat. Ich wollte ihn nur vorwarnen, weil das manchen Menschen wohl nicht so bewusst ist ;)
Ich arbeite selber im RD und habe schon ein paar Kollegen gesehen, die daran nicht gedacht haben und dann dumm aus der Wäsche geschaut haben.

Tommie

Zitat von: Bubbgar am 14. Oktober 2016, 12:06:43Ansich hab ich die fünf Jahre Berufserfahrung schon als Rettungsassisten und seit diesem Jahr Juni bin ich Notfallsanitäter. Also kann ich damit Rechnen als HauptFW eingestellt zu werden.

Verstehendes Lesen ist nicht so Ihre Stärke, was ;) ? Werden Sie als Rettungsassistent eingestellt oder als Notfallsanitäter? Wenn Sie als Notfallsanitäter eingestellt werden, zählt Ihre Berufserfahrung ab dem Tag, an dem Ihnen die Qualifikation Notfallsanitäter zuerkannt wurde! Und wenn Sie im Jahre 2017 eingestellt werden als NFS, dann haben Sie gerade mal etwas mehr Berufserfahrung als ein Jahr und somit werden Sie maximal als Oberfeldwebel eingestellt! Nebenher bemerkt kann man in einem Berufsbild, das als solches noch keine drei Jahre existiert, nicht mit fünf Jahren Berufserfahrung eingestellt werden ;) ! Haben Sie das jetzt verstanden?

ulli76

@Tommie:Nicht so aggro. Die RA/NFS sind ein Sonderfall. Von demher kann es sein, dass die Berufserfahrung als RA angerechnet wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Laut Auskunft BAPersBw ist dem nicht so! Wer als RettAss eingestellt wird mit der Weiterbildungszusage zum Notfallsanitäter, der bekommt seine Erfahrung als RettAss angerechnet und wird ggf. mit einem höheren Dienstgrad als Feldwebel eingestellt. Wer jedoch als Notfallsanitäter eingestellt wird, der bekommt lediglich seine Berufserfahrung als Notfallsanitäter angerechnet! Quelle: Personalführerin BAPersBw für SanFw/RettAss/NFS im Dezernat IV 3.4.1 von gestern!

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