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Darf ein ziviler Arzt die Behandlung ablehnen?

Begonnen von thoppi, 05. November 2016, 00:02:09

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thoppi

Guten Abend Kameraden,
es gibt eine Frage die mir seit einigen Stunden unter den Nägeln brennt.

Fall: Soldat Y telefoniert mit der angeschlossenen SanStaffel. Da eine kurzfristige Behandlung nicht möglich ist, wird geraten vor dem Wochenende einen zivilen Zahnarzt aufzusuchen. Soldat Y meldet sich am Heimatort zu den regulären Behandlungszeiten bei seinem alten Zahnarzt, bei dem er schon vor der Bw in Behandlung war. Soldat Y meldet sich an und schildert der Arzthelferin seine Beschwerden. Daraufhin geht die Arzthelferin für einige Minuten telefonieren, kommt wieder und sagt das nach Rücksprache mit dem Chef eine Behandlung nicht möglich sei bzw. ich "hier" nicht behandelt werde. Ohne weitere Begründung. Die Praxis behandelt sonst GKV- und Privatpatienten.


Frage: Darf ein ziviler Zahnarzt eine Notfallbehandlung ablehnen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Gibt es dazu etwas schwarz auf weiß?

Dadurch das mich mein alter Zahnarzt nicht behandeln wollte, musste ich wiederum 30km fahren. An sich kein großes Ding. Mich würde aber einfach mal interessieren, ob das so statthaft ist? Für ggf. zukünftig anstehende zivile Arztbesuche.


justice005

Beschwerde an die Ärztekammer. Hierbei deutlich darauf hinweisen, dass es ein Notfall war.

Dann dürfte der Arzt sich wohl rechtfertigen müssen.


Flexscan

lehne ich mich mit unerlassener Hilfeleistung zu weit aus dem Fenster?
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Andi8111


Papierberg

Voraussetzung für die Anwendung des Straftatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) sind "Unglücksfällen, eine gemeine Gefahr oder Not", also Situationen, in denen die Tragweite einer Hilfsbedürftigkeit für die Betroffenen bzw. die Allgemeinheit viel weiter reicht.

ulli76

#6
Auf den ersten Blick könnte das schlichtweg ein Missverständnis gewesen sein. Eine Vermutung ist, dass der Zahnarzt nicht wusste, dass dein Truppenzahnarzt das abgesegnet hat.
Es gibt viele Soldaten, die einfach so zum zivilen Zahnarzt gehen und es im Nachgang Probleme mit der Kostenübernahme gibt.

Evtl. hatte er auch das Problem, dass seine Sprechstunde voll war.

Nein, eine unterlassene Hilfeleistung ist das nicht.

Vielleicht sprichst du nochmal mit dem Zahnarzt und versuchst zu klären, was das Problem war.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Im übrigen ist ein Kassenzahnarzt nicht verpflichtet, einen Patienten ohne gültigen Behandlungsausweis zu behandeln.
Auch der Hinweis, dass der nachgereicht wird, reicht nicht aus.
Gerade in der heutigen Zeit bleiben immer mehr Kollegen auf Ihren Auslagen sitzen...

Und so nebenbei: Es gibt keine lebensbedrohlichen kariösen Notfälle und wenn man das meint, hat man die schon Jahre gepflegt. Ich bin auch immer schier ausgerastet, wenn ein "Notfall" kam, den ich niemals vorher gesehen hatte mit Dresden `45 im Maul und Ansprüchen wie die Queen... Da habe ich auch das ein oder andere Mal die Behandlung abgelehnt und an den Hauszahnarzt verwiesen.
Da kann man sich beschweren, das würde mich wenig jucken.

Jens79

Zitat von: justice005 am 05. November 2016, 07:42:22
Beschwerde an die Ärztekammer. Hierbei deutlich darauf hinweisen, dass es ein Notfall war.

Dann dürfte der Arzt sich wohl rechtfertigen müssen.

Wie kann man denn bei dem Sachverhalt auf einen Notfall schließen?
 

KlausP

Beim Fehlen jeglicher Sachkenntnis ist das kein Problem.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


FoxtrotUniform

Naja, weil der TE explizit danach gefragt hat, ob ein ziviler Zahnarzt die Notfallbehandlung ablehnen darf. Unabhängig davon, ob es sich real um einen Notfall handelt.

Die richtige Ansprechstelle wäre die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung. Zurzeit habe ich selbst einen Konflikt mit einem niedergelassenen Augenarzt, der nach erfolgter Terminvergabe, Erläuterung dass ich Berufssoldat bin, Vorlage der Überweisung etc. plötzlich vor Ort die Behandlung abgebrochen hat und sich sogar geweigert hat den Grad der Fehlsichtigkeit zu bescheinigen. Begründung: "Er könne das doch nicht abrechnen und müsse erst juristischen(!) Rat einholen."

Auf anraten meiner Frau (selbst Fachärztin) und des Truppenarztes gehe ich gegen den Typen vor. Einfach nur weil es sich um einen raffgierigen Geier handelt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

ulli76

Bei manchen Untersuchungen und Behandlungen gibt es tatsächlich Probleme. Einfach weil die im Zivilen nicht über die KK abgerechnet werden können. Das sind  Maßnahmen, die im Zivilen unter IGEL-Leistungen fallen, bei der Bundeswehr aber von der UTV gedeckt sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

... ein "Notfall" beim Zahnarzt gibt es wohl kaum, auch Augenarzttermine sind selten Notfälle.

Da der TE hier keine Erklärung nachliefern, war es wohl kein Notfall.

Ein nicht behandelter Notfall führt zum Tod oder schwerwiegender Gesundheitsstörungen - und 30 km damit fahren geht kaum ...

Zebra

@F_K: Mal abgesehen von der Definition eines Notfalls, gibt es aber auch medizinische Fälle (auch bei Zähnen), deren Behandlung eben nicht ein paar Tage aufgeschoben werden sollte. Und dies eben nicht nur im Interesse des Soldaten, sondern wohl auch im Interesse des Dienstherrn.

MkG

Zebra