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Probleme Wache / Entlassung

Begonnen von OG Sami, 06. November 2016, 11:17:33

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Zebra

Nochmal zum Abschluss:

Aufgrund dieses Artikels:

https://www.welt.de/wirtschaft/article156134709/Die-Bundeswehr-bewacht-ihre-Kasernen-nicht-mehr-selbst.html

ist es natürlich schon durchaus wahrscheinlich, dass es sich um einen Troll handelt.

Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, dass entgegen der Planung doch noch nicht alle Liegenschaften in die zivile Bewachung übergeben wurden und er den Disziplinarvorgesetzten zumindest zu Ermittlungen anregt.

Zebra

sam96

Hallo
Ich soll wegen einem fel verhalten entlassen werden. Mein Charakter wäre nicht geeignet für die Bundeswehr aber das ist nicht richtig. Ich wurde für tauglich befunden und hatte t1 und soll wegen einem Fehler entlassen werden für den ich nicht kann. Ich bin obergefreiter ua und saz 8
Was kann ich dagegen tun? Es wurde mir keine Gelegenheit gegeben die sache zu erklären
Bitte um Hilfe
Mkg

Ralf

In einem Entlassungsverfahren musst/ wirst du gehört werden. D.h. es wird dir eröffnet und da kannst du das erklären. Allerdings sind Entlassungsanträge nicht wegen Peanuts oder Kleinigkeiten. Da muss schon etwas ordentliches vorgefallen sein.
Ob du T1 oder T2 bist total egal.
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Pericranium

Erklär doch mal, was dir vorgeworfen wird ;)

Flexscan

Lass mich raten Wache nicht angetreten trotz Urlaub?
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Klartext: Ihr Disziplinarvorgesetzter hat wegen eines durch Sie begangenen Dienstvergehens Ihre fristlose Entlassung nach Paragraph 55(5) Soldatengesetz beantragt. Dieser Antrag muss Ihnen eröffnet  werden, sind dazu anzuhören und können Ihre Sicht dazu darlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Flexscan

MkG Flex
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KlausP

Wir haben ja alle keine Ahnung und er war gut in der GA ... aber nur bei den "wichtigen Soldatensachen" ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Doch, für den Fehler kannst du was. Haben wir dir ja ausführlich erklärt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Das hat er uns in dem anderen Thread nicht gebeichtet:
Zitat... Ich bin obergefreiter ua und saz 8
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Wenn das der Sam von letzten Mal ist, dann klingt hier in der Tat einiges nach fristloser Entlassung. Der Vorwurf ist völlig eindeutig: Unerlaubte Abwesenheit! Das reicht selbst beim erstmaligen Vorkommen für eine fristlose Entlassung. Und an der Situation ist er auch selber schuld, denn er wusste, dass er Wache hat und hat sich trotzdem soweit von der Dienststelle entfernt, dass er nicht rechtzeitig zurückkommen konnte. Was mich wundert, dass man hier offensichtlich nicht nach § 55 V entlassen will, sondern nach § 55 IV SG. Aber ok, es geht in diesem Fall wohl beides und Chefs meinen gerne, die Entlassung nach Absatz 4 "leichter" wäre. Wie auch immer...

Wenn also bei der Befehlsgebung zur Wache alles in Ordnung war, dann ist auch die Entlassung rechtmäßig. Dann würde eine Entlassung auch vor Gericht standhalten!

Das einzige, was man vielleicht (!!!) überprüfen könnte, ist die Frage, ob die Befehlsgebung zur Wache tatsächlich korrekt abgelaufen ist. Außerdem stand ja im Raum, dass genehmigter Urlaub vorgelegen hätte. Das wären mögliche Ansatzpunkte für eine rechtliche Überprüfung. Aber das sollte auf jeden Fall ein Anwalt machen. Würde es um meine berufliche Existenz gehen, würde ich mir jedenfalls einen Anwalt nehmen, der das überprüft. Das würde auf jeden Fall mehr Sinn machen, als hier in einem Forum herumzujammern.

Wenn ich schon diesen Quatsch lese: 

ZitatEs wurde mir keine Gelegenheit gegeben die sache zu erklären

Es wird mit Sicherheit Vernehmungen gegeben haben. Außerdem wird man im Rahmen des Entlassungsverfahrens angehört und hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Es gibt mehrere Gelegenheiten, sich zu äußern. Also verschonen Sie uns mit diesem Gesabbel.

Vermutlich gehört er noch zu der Spezies, die auf dem Formular ankreuzt, dass er mit der Entlassung einverstanden ist und sich dann hinterher wundert.

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie nehmen Ihre Entlassung hin oder Sie beauftragen einen Anwalt. Das ist Ihre Wahl.

Letzter grundsätzlicher Tip von mir:

Gegen das eigentliche Diszi - sofern es überhaupt eines gab - kann man innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen. Sollte der Chef "nur" ein Dienstvergehen festgestellt haben, ohne ein Diszi zu verhängen, kann man auch dagegen innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen. Das ist wichtig, damit die Feststellung des Dienstvergehens nicht bestandskräftig wird. Gegen die Entlassungsverfügung selbst kann man sich auch innerhalb eines Monats beschweren.

Aber ich sage gleich:

Ohne professionelle Hilfe liegen die Chancen eines Erfolgs bei circa 0 Prozent. Mit professioneller Hilfe wird es davon abhängen, ob die ursprüngliche Befehlsgebung zur Wache rechtmäßig war oder nicht.

Das kann aber hier im Forum niemand seriös beurteilen.



Aber wie gesagt, wenn man mal unterstellt, dass du wirklich 

justice005

Der letzte Satz gehört da nicht mehr hin.... sorry

Andi8111

Kann die hämische Freude kaum verheimlichen...

Tommie

ZitatHab ich Ihnen schon geschrieben: Sie bekommen eine Disziplinarmaßnahme, die sich gewaschen hat, und die Entlassung wird beantragt, wenn Sie noch innerhalb der ersten vier Dienstjahre sind!

Und ich finde, dass meine hellseherischen Fähigkeiten gar nicht so schlecht sind ;) ! Er geht zur Reihe auf, singt ein Lied und marschiert heraus :D ! Es ist schon traurig, wenn man dann immer noch glaubt, dass einem einer in die Hose gemacht hat ;D !

Fazit: You got what you deserved ...