Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Trennungsgeld / Reisekostenbeihilfe

Begonnen von T.S., 27. November 2016, 13:46:26

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

T.S.

Hi, bin 32 hab am 1.12.2016 meinen Dienstantritt in 350 km ( Fahrstrecke Auto ) Entfernung.

Ich habe von ZnGw eine UKV Zusage bekommen. Dieser wurde mit Blick auf die Kurze Verwendungszeit ( ich denke 6 Monate Probezeit ) am Einstellungsort ( ist auch Dienstort Laut Planung 9 Jahre )  nicht Zugesagt.

Ich bin Ledig, habe 2 Kinder die im Haushalt der Mutter Leben, von denen ich getrennt Lebe ( Kindesunterhaltzahlend ).

Steht sobald die Probezeit um ist die UKV Zusage in vollem Umfang wieder zur Verfügung?
Steht mir Trennungsgeld zu oder hebt diese für die Zukunft die UKV Zusage auf ?
Fahrtkosten Beihilfe 2 mal im Monat aufgrund der  Besuchs Wochenenden mit den Kindern, wie sieht es da aus ?

in der SuFu habe ich nur Verheiratet oder Ledig gefunden das hat mir nicht weitergeholfen.

Wäre um Infos Dankbar

Andi8111

Der Ansprechpartner, der belastbare Aussagen treffen kann, ist der zuständige ReFü. Unsere Kristallkugel ist gerade in der Wartung....

Ralf

Hast du eine anerkannte Wohnung? Dann kannst du als Anhalt das mit den Verheirateten durchlesen. Die Frage ist auch, ob du zu den Kindern fährst.
In der Grundausbildung findet auch ein Unterricht statt. Da kannst du nachfragen.
Willst du denn umziehen? Ich werde nicht schlau draus, was du eigentlich willst.
Und in dem Anhang (aus dem Internet) kann man auch schon mal lesen.

[gelöscht durch Administrator]
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

T.S.

Grundsätzlich da die Kinder nicht bei mir Leben ist ein Umzug an den Dienstort angestrebt. Meine Wohnung ist anerkannt die UKV Zusage habe ich hier.

Die 2 Besuchs Wochenenden werden auch definitiv stattfinden. Die Grundausbildung ( warum auch immer ) findet nicht wiederholt im Kompletten Umfang statt ( Teilbereiche nachschulen entscheidet der Disziplinarvorgesetzte vor Ort )

Der Umzug wurde vorerst nicht stattgegeben, ich denke weil die Zeit Festsetzung erstmal auf die 6 Monate Probezeit erfolgte.
Daher bin ich momentan etwas im unklaren. Für die dauer der Probezeit mit anerkannter Wohnung in 350 km Entfernung
in dem Anhang steht ja entweder Trennungsgeld oder UKV generell. Daher meine Frage ob für die dauer der Probezeit Trennungsgeld sowie Reisekostenvergütung ( generell Ledig 1 mal pro Monat ) gewährt wird und ab Beendigung der Probezeit dann der Umzug wahrgenommen wird.
Bzw die Auszahlung des Trennungsgeldes die UKV Zusage nichtig macht, blick da grade nicht durch.

So wie ich das Verstehe würde Trennungsgeld die UKV Zusage zunichte machen, somit Könnte ich nur die Reisekostenbeihilfe ( wegen den 2 Besuchs Wochenenden der beiden Kinder ) Beantragen bis zur Beendigung der Probezeit und darauf folgend baldigen Umzuges.

Unklar ist mir daher nur die Dauer der Probezeit bis zum Umzug, danach hat man ja keine Zusätzlichen Kosten wie z.b. Fahrtkosten für 700 Km Pro Wochenende mit den Kindern ( 2 mal im Monat )

LwPersFw

Da Sie beim KC die Zusage der Umzugskostenvergütung gewünscht haben und eine 6-monatige Probezeit zu absolvieren ist, gilt :

+ Die UKV wird erst mit Ablauf der Probezeit wirksam

+ Für die Zeit der Probezeit steht TG und RB zu

+ Mit Wirksamkeit der UKV stellen Sie einen Antrag auf Gewährung von TG bei Zusage der UKV

+ Die Verwaltung wird dann für 3 Monate TG/RB bewilligen

+ Innerhalb von 3 Monaten ziehen Sie dann auf Kosten des Bundes um

+ TG/RB steht dann längstens bis zum Abschluss des Umzugs zu

+ Nach Abschluss des Umzugs lassen Sie die neue Wohnung wieder anerkennen
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

Es geht etwas durcheinander, darum müssen wir etwas Ordnung in den Sachverhalt bringen.

1.) Ausgangspunkt der Überlegungen ob man Ihnen entweder die Kosten für einen Umzug des Hausrates an den neuen Dienstort erstattet oder ob Sie alternativ für den Mehraufwand einer doppelten Haushaltsführung Trennungsgeld erhalten, ist zunächst die Frage, ob Sie über eine Wohnung (§ 10 Abs. 3 BUKG) verfügen, die anerkannt und im Sinne der Abfindungsvorschriften berücksichtigungsfähig ist. Dieser Kriterien werden vom Karrierecenter im Rahmen des Einstellungsverfahrens überprüft. Es ist also zunächst zu klären, ob Ihre derzeitige Wohnung als solche für Personalmaßnahmen durch die Bundeswehr berücksichtigungsfähig ist. Hierzu müssten Sie einen Mietvertrag oder bei Wohneigentum entsprechende Urkunden vorgelegt haben, aus denen die Beschaffenheit und Lage der Wohnung hervorgeht. In Ihrem Fall haben Sie mitgeteilt, dass eine solche Anerkennung des Karrierecenters bereits vorliegt.
Solange Sie ledig sind, müssen Sie nach jedem Umzug grundsätzlich die dann neue Wohnung anerkennen lassen, damit diese für wiederum zukünftige Personalmaßnahmen (bei der Entscheidung über die Zusage der UKV) berücksichtigt wird.

2.) Eine Zusage der Umzugskostenvergütung erfolgt unter Umständen dann nicht, wenn die Erstattung eines Umzuges aufgrund der Verwendungszeit am neuen Dienstort für den Bund unwirtschaftlich wäre.  Da Ihre Verwendung am Einstellungsort entweder nur vorübergehend ist oder man aufgrund der Probezeit nicht sicher davon ausgehen kann, dass ein längerer Verbleib in der Bundeswehr erfolgt, hat man Ihnen die UKV zunächst nicht zugesagt. Sofern Sie über eine anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung verfügen, erhalten Sie deshalb Trennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung. Dieses bemisst sich in einer täglichen Pauschale für Verpflegungsaufwand (§ 3 TGV) und eine Reisebeihilfe zur Durchführung von Familienheimfahrten 1x/Monat (§ 5 TGV). Unterkunft wird Ihnen zu Beginn kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass hierfür auch keine finanzielle Abfindung (§ 4 TGV) erforderlich ist.

3.) Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt absehbar für einen längeren Zeitraum an einem Dienstort verwendet werden sollen (ich meine mehr als 1 Jahr), dann kann Ihnen auf Wunsch auch die Zusage der UKV erteilt werden und man erstattet Ihnen die nachgewiesenen und notwendigen Kosten für einen Umzug an diesen Dienstort oder grundsätzlich auch in dessen Einzugsgebiet (30 km Umkreis) nach Maßgabe des Bundesumzugskostengesetzes. Wenn Sie über eine anerkannte Wohnung verfügen, darf diese dann natürlich nicht bereits am neuen Dienstort oder in dessen Einzugsgebiet liegen (dann keine Zusage der UKV).


T.S.

Nun kommt Licht in in die ganze Sache.
Rest klärt sich dann vor Ort. Jetzt weis nun was ich beantragen kann.
Danke euch  :)

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau