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Dienstlich gelieferter Bergschuh

Begonnen von HG z.S., 16. Dezember 2016, 12:08:53

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LwPersFw

Ich bin kein Bekl-Spezi...

Aber für mich ist die A1-1000/0-7000 doch eindeutig...

Denn für den Punkt 20 a) bleibt bestehen >> Bergschuh nur für Einheiten die mit "Geb..." anfangen + TrgTWes

Und die anderen Vorgaben sind auch klar...


Aber vielleicht sehe ich das ja zu einfach...  ;) ;D ;D
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

miguhamburg1

Wenn man es möchte, kann man aus jedem Thema ein Problem machen.

Die Absicht hinter dieser Vorschrift ist doch nun klar und eindeutig beschrieben: Mit dem Bergstiefel sollen nur die Soldaten ausgestattet werden, die ständig oder im Rahmen ihres Einsatzspektrums auch einen Bergschuh verwenden - zum Skilaufen, Klettern oder was sonst noch immer in der Bergwelt zu veranstalten ist. So schwierig ist es denn nun auch nicht.

Das Ausstattungssoll der von den SVS zu betreuenden Truppenteile/Dienststellen liegt den jeweiligen SVS vor. Insofern - wo ist das Problem?

Saarsoldat

Ach was hier ein Terror gemacht wird nur weil manche die Kampfstiefel die ein paar Euro kosten, nicht das non plus Ultra halten.  ::)
Natürlich muss man dann direkt zum extremen greifen und sagen jaaaa schmeißt denjenigen aus der Bundeswehr und steinigt ihn am besten noch.


Ich komme auch mit den Kampfstiefeln klar, aber habe mir trotzdem Privat Haix angeschafft weils halt einfach wirklich, wie ich finde, beim marschieren Millionen mal bequemer ist und ich definitv mit den Haix weniger Probleme habe was Blasen angeht bei Lehrgängen wo viel Marschieren ansteht.


Was ich jedoch auch nicht für richtig halte ist sich nur aus bequemheit zu versuchen beim TrArzt welche zu 'erschnorren' hatte ich auch eine Kameradin die es über Wochen versucht hatte, war dann muss ich sagen etwas schadenfroh (sie hatte wirklich nichts Gesundheitliches) als sie dann, wo sie sogar eine bescheinigung vom Leiter des SanBereichs hatte, von der LHBw abgeschmettert wurde.  ;D

12345678

Zitat von: Saarsoldat am 03. Januar 2017, 18:06:10
Ich komme auch mit den Kampfstiefeln klar, aber habe mir trotzdem Privat Haix angeschafft weils halt einfach wirklich, wie ich finde, beim marschieren Millionen mal bequemer ist und ich definitv mit den Haix weniger Probleme habe was Blasen angeht bei Lehrgängen wo viel Marschieren ansteht.

Hierzu habe ich eine Frage: Bei der letzten Änderung der Anzugordnung wurde unter Ziff. 142 folgender Passus neu in die Vorschrift aufgenommen: "Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten) (...)".
Da Kampfschuhe eine Schutzfunktion haben und zum Feldanzug gehören, läßt sich dies so lesen, als sei das Tragen selbstbeschaffter Kampfschuhe (sowie anderer Bestandteile des Feldanzugs) nicht mehr länger zulässig? Ist das tatsächlich so gemeint/beabsichtigt?

Saarsoldat

Hm gute Frage, aber die Schutzfunktion bietet ja auch der Haix Schuh (Stabilisierung, dicke Sohle usw.)

Glaube aber kaum das auf einmal jeder Disziplinarvorgesetzter sagt: ab jetzt keine selbstbeschaffte Stiefel mehr benutzen.
Also bei uns trägt fast jeder 2. welche

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Zitat von: Saarsoldat am 03. Januar 2017, 19:55:19
Glaube aber kaum das auf einmal jeder Disziplinarvorgesetzter sagt: ab jetzt keine selbstbeschaffte Stiefel mehr benutzen.
Also bei uns trägt fast jeder 2. welche

Eben weil dies so weit verbreitet ist, wundert mich, dass über diese Frage offenbar noch kaum jemand gestolpert ist... Wenn die Sache tatsächlich so gemeint/gewollt ist, wie sie sich liest,  läge dies ja auch gar nicht in der Entscheidungskompetenz des Disziplinarvorgesetzten (bzw. er hätte allenfalls noch gem. Ziff. 107 die Möglichkeit, ggf. situationsbedingt, zeitlich und/oder räumlich befristet Abweichungen hiervon zu gestatten), was im Vergleich zu der bisher geltenden Regelung ja schon eine recht gravierende Neuerung wäre.

miguhamburg1

Das Schuhwerk ist kein Schuhwerk mit Schutzfunktion, wie es vom zivilen Arbeitsschuhwerk her bekannt ist, die Kampfstiefel haben weder einen Durchtrittschutz, noch Stahlkappe, noch sind sie säurebeständig. Im Übrigen gehört standardmäßig zum BGA der Halbschuh.

Hingegen ist der Flugdienstanzug und ist der BGA schwer entflammnar und der Feldanzug hat u.a. Vektorenschutz.

12345678

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 21:48:27
Das Schuhwerk ist kein Schuhwerk mit Schutzfunktion, wie es vom zivilen Arbeitsschuhwerk her bekannt ist, die Kampfstiefel haben weder einen Durchtrittschutz, noch Stahlkappe, noch sind sie säurebeständig. Im Übrigen gehört standardmäßig zum BGA der Halbschuh.
Hingegen ist der Flugdienstanzug und ist der BGA schwer entflammnar und der Feldanzug hat u.a. Vektorenschutz.

Der Bordschuh, um genau zu sein  ;), der Halbschuh ist aber ebenso wie der Kampfschuh eine zulässige Abwandlung zum BGA, Grundform.
"Knackpunkt" scheint mir hier in der Tat zu sein, wie der Ausdruck "Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen" genau zu verstehen ist (z. B. hat der Feldanzug - auch der ohne Vektorenschutz - die Schutzfunktion "Tarnung", die Feldjacke und die Nässeschutzjacke schützen vor Witterungseinflüssen etc. Hier ist die Frage, ob der Begriff so weit zu verstehen ist - die Aussage in der Vorschrift, dies gelte für alle Varianten, könnte jedenfalls darauf hindeuten) .
Die Anzugordnung selbst definiert den Begriff nicht näher, und die A1-1000-0/7000 tut dies auch nicht - dort gibt es zwar "Schutzkleidung", damit ist allerdings offenbar eher Spezialbekleidung für Handwerker usw. bei bestimmten Tätigkeiten etc. gemeint. Allerdings gibt es ein Ausstattungsoll Schutzkleidung für Beamte, Richter und Arbeitnehmer für die Teilnahme an Manövern o. ä., zu dem auch die Kampfschuhe gehören.
D. h. so wie diese beiden Vorschriften formuliert sind, gibt es durchaus Indizien, dass jede Form des Feldanzugs inkl. Kampfschuhe zu den Bekleidungsartikeln mit Schutzfunktionen zu rechnen sind, dies ist aber nicht eindeutig, und es würde sich ja auch die Frage nach dem sachlichen Hintergrung stellen (die Tarnfunktion ist ja z. B. beim selbstbeschafften Feldanzug genauso gewährleistet wie beim dienstlich gelieferten, der Vektorenschutz aber ggf. nicht.)
Insofern wäre die Frage, ob der Begriff "Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen" eindeutig definiert ist, bzw. ob es ein Bezugsdokument gibt, das die genaue Absicht, die mit dieser neuen Bestimmung verfolgt wird, eindeutig erkennen lässt.

SCPO

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 21:48:27
Das Schuhwerk ist kein Schuhwerk mit Schutzfunktion, wie es vom zivilen Arbeitsschuhwerk her bekannt ist, die Kampfstiefel haben weder einen Durchtrittschutz, noch Stahlkappe, noch sind sie säurebeständig. Im Übrigen gehört standardmäßig zum BGA der Halbschuh.

Hingegen ist der Flugdienstanzug und ist der BGA schwer entflammnar und der Feldanzug hat u.a. Vektorenschutz.

Man kann natürlich an Land zu BGA Halbschuhe tragen, als Standard würde ich das aber nicht bezeichnen. Standard sind eher Kampschuhe oder Seestiefel (bei Gefechtsdienst an Bord auch zwingend) und ggf. Bordschuhe (auf See) bzw. Halbschuhe im Hafen.
Aber was weiß ich als Marineangehöriger schon.

miguhamburg1

Mit Verlaub, haben Sie Probleme mit dem verstehenden Lesen?

Der BGA und der Flugdienstanzug sind aus flammenhemmendem Material und sind somit Schutzbekleidung.

Seit geraumer Zeit wird der Feldanzug nur noch in der vektorengeschützten Version beschafft, u.a. weil aufgrund des Klimawandels bereits hier im Inland die Anzahl möglicherweise schädigender Vektoren stark zugenommen hat. Insofern ist der Feldanzug ebenfalls Schutzbekleidung. Die Schutzbekleidung, die Sie meinen, sind Feldanzüge, die Militärpfarrer oder Bedienstete der Bundeswehrverwaltung, die z.B. im Einsatz einen Soldatendienstposten wahrnehmen tragen.

Das Schuhwerk zum Feldanzug oder BGA ist KEINE Schutzbekleidung, weil es KEINE über normales Schuhwerk hinausgehende Schutzfunktion besitzt.

SCPO

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:03:06
Mit Verlaub, haben Sie Probleme mit dem verstehenden Lesen?

Der BGA und der Flugdienstanzug sind aus flammenhemmendem Material und sind somit Schutzbekleidung.

Seit geraumer Zeit wird der Feldanzug nur noch in der vektorengeschützten Version beschafft, u.a. weil aufgrund des Klimawandels bereits hier im Inland die Anzahl möglicherweise schädigender Vektoren stark zugenommen hat. Insofern ist der Feldanzug ebenfalls Schutzbekleidung. Die Schutzbekleidung, die Sie meinen, sind Feldanzüge, die Militärpfarrer oder Bedienstete der Bundeswehrverwaltung, die z.B. im Einsatz einen Soldatendienstposten wahrnehmen tragen.

Das Schuhwerk zum Feldanzug oder BGA ist KEINE Schutzbekleidung, weil es KEINE über normales Schuhwerk hinausgehende Schutzfunktion besitzt.

Meinen Sie mich?

miguhamburg1

Überhaupt nicht - Ihren Beitrag hatte ich noch gar nicht gesehen. Ich meinte den Nutzer mit der Ziffernfolge.

Nun, ich habe schon Beides an Bord gesehen, Stiefel und Halbschuhe zum BGA, wobei ich mir nicht anmaße zu beurteilen, was da vorschriftsmäßig war. Dennoch ist besitzt weder der Bord-/Halbschuh, noch der Kampfstiefel besondere Schutzeigenschaften, die ihn zur Schutzbekleidung machen. Womöglich der Seestiefel, weil er eine Stahlkappe hat?

Pericranium

Ist die Frage ob man die Öl- und Benzinbeständigkeit der Sohle bzw. den Umknickschutz des Stiefels an sich, als Schutzfunktionen ansieht oder nicht.
Vorschriftsmäßig wohl eher nicht, da die Kampfstiefel wohl kein S1-Sicherheitsschuhwerk oder höher sind.

miguhamburg1

"Schutzbekleidung" als Begriff beschreibt die Ausrüstung eines Bekleidungsstücks über das normal übliche Maß hinaus für bestimmte Schutzfunktionen (also Schwerentflammbarkeit, Durchtritt-/Stichschutz, Splitterschutz, etc.). Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es dafür auch eine DIN-Norm oder Vergleichbares. Da die dienstlich bereitgestellten Kampfstiefel; Bergstiefel und Halbschuhe keine dieser ZUSÄTZLICHEN Schutzmerkmale aufweisen, gehören sie im Gegensatz zum Feldanzug, Flugdienstanzug, Panzerschutzanzug und dem Borddienst-/Gefechtsanzug NICHT zur Schutzbekleidung. Dahingegen ist der Stiefel, den die im Rettungsdienst eingesetzten Soldaten tragen, ein Bestandteil der Schutzausstattung. Denn er hat ztumindest einen Durchtrittschutz an der Sohle.

SCPO

Alles klar, denn ist ja gut. Ich war schon etwas irritiert.

Das in der Marine ab und an, ZDV 37/10 oder wie die jetzt auch immer heißt und Realität manchmal nicht so ganz zusammenpassen ist ja kein Geheimnis.

Laut ZDV (ja ich weiss, dass heißt nicht mehr so), wird zu BGA ja auch die "Bordmütze" (dieses hässliche Basecap) getragen. Ich habe NIEMALS jemanden an Bord, das tragen sehen. Wenn Basecaps, dann privat beschaffte mit der Einheit oder halt Schiffchen. Genauso steht m.E. auch, dass die Feldmütze zu Flecktarn getragen wird. Auch das kenne ich eher von GA Einheiten und Plön. Alle Ausbilder z.B. an der MOS tragen Schiffchen zu Flecktarn und von der MUS kenne ich es so, dass die Ausbilder Barett tragen (auch die nicht 76er). Ich trage z.B. auch immer Schiffchen zu Flecktarn (was ich ja nicht so wirklich häufig tragen muss  ;).

Von Bord kenne ich es halt so, dass bei Gefechtsdiest nur Kampfschuhe oder Seestiefel statthaft sind (ob dass in einer Vorschrift niedergeschrieben ist oder nur Common-Sense ist, weiß ich leider nicht).

Bei Transit waren auch Bordschuhe ok und in Hafen halt auch Halbschuhe, obwohl die definitiv nur von einer kleinen Minderheit zu BGA getragen wurden.

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