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Dienstlich gelieferter Bergschuh

Begonnen von HG z.S., 16. Dezember 2016, 12:08:53

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Pericranium

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:27:09
"Schutzbekleidung" als Begriff beschreibt die Ausrüstung eines Bekleidungsstücks über das normal übliche Maß hinaus für bestimmte Schutzfunktionen (also Schwerentflammbarkeit, Durchtritt-/Stichschutz, Splitterschutz, etc.). Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es dafür auch eine DIN-Norm oder Vergleichbares. Da die dienstlich bereitgestellten Kampfstiefel; Bergstiefel und Halbschuhe keine dieser ZUSÄTZLICHEN Schutzmerkmale aufweisen, gehören sie im Gegensatz zum Feldanzug, Flugdienstanzug, Panzerschutzanzug und dem Borddienst-/Gefechtsanzug NICHT zur Schutzbekleidung. Dahingegen ist der Stiefel, den die im Rettungsdienst eingesetzten Soldaten tragen, ein Bestandteil der Schutzausstattung. Denn er hat ztumindest einen Durchtrittschutz an der Sohle.

So verstanden.
Ja, die RD-Kameraden bekamen den Haix Airpower X1. Ich meine, dass es mittlerweile ein anderes Modell/einen Nachbau gibt, aber der X1 ist auf jeden Fall ein S3-Sicherheitsstiefel.
Und S3-Sicherheitsstiefel sind, zumindest da wo ich fahre, im RD vorgeschrieben. Ich denke aber nicht, dass sich da der BW-Rettungsdienst unterscheiden wird.
S3 ist antistatisch, hat eine Öl- und benzinresistente Sohle, Energieaufnahme im Fersenbereich,
Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme und natürlich die Durchtrittsicherheit.

miguhamburg1

Lieber SCPO, das ist zumindest auch bei der Marine, was den Feldanzug anbelangt, nicht der Fall, denn die Angehörigen des Seebataillons und der Kampfschwimmerkompanie tragen ganz vorschriftsmäßig zusammen mit den Angehörigen der Marinekompanie im Wachbataillon ganz offiziell zum Feldanzug das Marinebarett. (Aber das ist ja nun wirklich offtopic)

SCPO

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:34:48
Lieber SCPO, das ist zumindest auch bei der Marine, was den Feldanzug anbelangt, nicht der Fall, denn die Angehörigen des Seebataillons und der Kampfschwimmerkompanie tragen ganz vorschriftsmäßig zusammen mit den Angehörigen der Marinekompanie im Wachbataillon ganz offiziell zum Feldanzug das Marinebarett. (Aber das ist ja nun wirklich offtopic)

Ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet. 76er, sowie MiTa und Kampfschwimmer tragen auch schon immer das Barett, zumindest soweit ich das aus eigener Erfahrung der letzten zwei Jahrzehnte bestätigen kann.

Es ging mir hierbei z.B. um die 20er VwdgR. Ich trage Schiffchen zu Flecktarn, wenn ich mal Flecktarn trage, was nicht so wirklich häufig vorkomme.

Übrigens gestehe ich, dass ich zu meiner 1. Geige immer private Lloyd Halbschuhe trage. Die Flaggoffiziere und Kpt z. S. mit denen ich zu tun hatte, hat das bisher nicht gestört.

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Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:27:09
"Schutzbekleidung" als Begriff beschreibt die Ausrüstung eines Bekleidungsstücks über das normal übliche Maß hinaus für bestimmte Schutzfunktionen (also Schwerentflammbarkeit, Durchtritt-/Stichschutz, Splitterschutz, etc.). Wenn mich nicht alles täuscht, gibt es dafür auch eine DIN-Norm oder Vergleichbares. Da die dienstlich bereitgestellten Kampfstiefel; Bergstiefel und Halbschuhe keine dieser ZUSÄTZLICHEN Schutzmerkmale aufweisen, gehören sie im Gegensatz zum Feldanzug, Flugdienstanzug, Panzerschutzanzug und dem Borddienst-/Gefechtsanzug NICHT zur Schutzbekleidung.

Ja, was DIN-Normen betrifft, so führen die technischen Lieferbedingungen für den Kampfschuh vier DIN-Normen zur Persönlichen Schutzausrüstung auf, und sie benennen Qualitätsanforderungen, die der Kampfschuh in dieser Hinsicht erfüllen muss. Genaueres kann ich ad hoc nicht sagen, da mir diese DIN-Normen momentan nicht vorliegen, aber die DIN EN ISO 20344 (Prüfverfahren für Schuhe als persönliche Schutzausrüstung) wird immerhin zehnmal in den technischen Lieferbedingungen mit Kriterien aufgeführt, denen die Kampfschuhe gerecht werden müssen. Wenn ich auf die Schnelle richtig recherchiere, wird im zivilen Bereich bei Schuhen mit Schutzfunktionen zwischen Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen unterschieden, wobei die Kampfschuhe zur Kategorie der Berufsschuhe gehören dürften (was sie natürlich nicht zwingend zu einem Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen im Sinne der Anzugordnung machen muss, aber eindeutig finde ich die Sache vom Wortlaut her nicht).

Zitat von: SCPO am 03. Januar 2017, 23:29:40
Laut ZDV (ja ich weiss, dass heißt nicht mehr so), wird zu BGA ja auch die "Bordmütze" (dieses hässliche Basecap) getragen. Ich habe NIEMALS jemanden an Bord, das tragen sehen.

Dann wurde jetzt wohl die Anzugordnung an die Praxis angepasst  ;), denn mit der letzten Änderung wurde die Bordmütze gestrichen, zur Grundform gehört jetzt das Schiffchen.

BulleMölders

Zitat von: SCPO am 03. Januar 2017, 23:29:40
Laut ZDV (ja ich weiss, dass heißt nicht mehr so), wird zu BGA ja auch die "Bordmütze" (dieses hässliche Basecap) getragen. Ich habe NIEMALS jemanden an Bord, das tragen sehen.
Das mit der Bordmütze kann ich so bestätigen, ich habe meine damals in der Grundausbildung empfangen und beide nach acht Jahren so wieder abgegeben.

Opa_Hagen

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Januar 2017, 23:34:48
die Angehörigen des Seebataillons und der Kampfschwimmerkompanie tragen ganz vorschriftsmäßig zusammen mit den Angehörigen der Marinekompanie im Wachbataillon ganz offiziell zum Feldanzug das Marinebarett. (Aber das ist ja nun wirklich offtopic)
Und nochmal OT, aber ärgerlich:

Die Marinekompanie des WachBtl BMVg darf nicht mehr das Barettabzeichen Seebataillon tragen, sondern muss das gotische "W" tragen...

Gruss aus Bärlin

Hagen

Ralf

Ist das denn ein Problem, weil du schreibst "ärgerlich"? Ich finde so etwas immer ziemlich überzogen, kann das halt nicht nachvollziehen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Opa_Hagen

Zitat von: Ralf am 18. Januar 2017, 07:49:22
Ist das denn ein Problem, weil du schreibst "ärgerlich"? Ich finde so etwas immer ziemlich überzogen, kann das halt nicht nachvollziehen.

Es soll 76iger geben, die wirklich stolz auf ihre militärische Herkunft (MSK) sind. Ich finde, das hat etwas mit gelebter Tradition zu tun.


Ralf

Wenn man doch versetzt ist, grenzt man sich damit aus, ist das kameradschaftlich? Und wie sieht es da mit dem Traditionsverständnis für die neue Einheit aus?
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F_K

Ein Barett ist ein Barett, eine Rose ist eine Rose.

Ersteres ist ein Bekleidungsstück zur Uniform, und wird den Vorschriften entsprechend getragen.

Ich bin stolz auf die Tradition der Truppengattungen und Einheiten / Verbände, in denen ich dienen durfte - und habe ab Versetzung zum FA (da meistens Abwandlung Barett befohlen / üblich war / ist) die Feldmütze getragen, bis ich die "Umrüstung" vornehmen konnte (meistens innerhalb weniger Tage).

Eine Rose ist eine Rose.

KlausP

Und wie ist das bei Heeressoldaten, die zu anderen Truppengattungen versetzt werden? Ist zwar selten, aber auch das kommt vor. Da trägt dann ja auch kein ehemaliger Jäger sein Eichenlaub weiter, wenn er in eine PzGrenKp oder eine FSchJgKp versetzt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

So selten ist es nicht - "geborener" PzGren, dann  Jäger (Grünes Barett "blieb" mir, aber anderes Abzeichen), dann LLBrig, da Gold mit Bordeaux nicht "gewünscht" war, Truppengattungswechsel zu FschJg, also b.-rot mit Adler, und nun in einem Verband, der ein "eigenes" Barett / Abzeichen hat.

Also 5 verschiedene Baretts - to be continued ...

Pericranium

Zitat von: KlausP am 18. Januar 2017, 09:18:11
Und wie ist das bei Heeressoldaten, die zu anderen Truppengattungen versetzt werden? Ist zwar selten, aber auch das kommt vor. Da trägt dann ja auch kein ehemaliger Jäger sein Eichenlaub weiter, wenn er in eine PzGrenKp oder eine FSchJgKp versetzt wird.

Ich habe den Wechsel vollzogen und trage jetzt blaue Litzen auf der Schulter und die grünen Litzen hängen in der Feldmütze  :D

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