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Von FWDL zu SaZ?

Begonnen von erkstz, 03. Januar 2017, 00:41:10

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erkstz

Moin, meine Idee ist es evtl. von FWDL-23 zu SaZ 2 zu wechseln, also bis jetzt noch DZE: 31.07.2018. Wenn der Antrag durchgeht, habe ich dann DZE 31.08.2018? Ist für spätere Planungen von Bedeutung.

Danke.

Ralf

Ja, wie sonst?
Ob das klappt, ist eine andere Frage. Möglicherweise bietet man dir als Mindestverpflichtungszeit SaZ 4 an.
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KlausP

Das sehe ich skeptisch. Was soll der eine Monat mehr dem Dienstherrn bringen, zumal die Regelverpflichtungszeit bei Mannschaften mindestens 4 Jahre beträgt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Frage an den TE:
Ist gleichzeitig ein Laufbahnwechsel geplant?

(SsZ 2 bis 3 Jahre ist meines Wissens nach nur für ROA möglich. Wenn Du einen Monat "länger" als Mannschafter möchtest, wäre ein Anschlusswehrübung / Reservedienstleistung das Mittel der Wahl ... sofern Tage verfügbar).

Ralf

Bei der Einstellung (!) bietet man das auch schon mal Msch an anstatt (!) FWDL23.
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erkstz

Einfach nur des Geldes wegen. Der Unterschied zwischen FWDL un SaZ ist so immens, dass ich mit Freuden einen Monat länger mache.

Andi8111


F_K

@ erkstz:

Der "Unterschied" im Geld kann je nach Fallkonstellation sogar NEGATIV für den SaZ im Vergleich zum FWDL sein - weil der FWDL ggf. seine Wohnung, seine Heimfahrten und sein "Essen" bezahlt bekommt - alles Leistungen, die SaZ nicht erhalten.

However: Wie beschrieben wird eine Umwandlung des Dienstverhältnisses bei Mannschaften von FWDL23 zu SaZ2 nach Dienstantritt eher nicht gemacht.

F_K

Nochmal:

Willst Du SaZ 2 ROA SanDienst machen, kommt erstmal ein Auswahlverfahren auf Dich zu - und die dann folgenden 2 Jahre sind ZUSÄTZLICH zu Deiner dann abgeleisteten Dienstzeit zu sehen - es wird also mehr als ein Monat "mehr".

JohnnyThunders

Zitat von: Andi8111 am 03. Januar 2017, 13:50:17
das ist wenigstens ehrlich ;)

Einmal das, und außerdem völlig legitim meiner Ansicht nach.

Dass das so voraussichtlich eher nicht klappen wird, steht dabei auf einem anderen Blatt.

erkstz

Da ich selber mit einem eigenen Kfz anreise, habe ich bei den Fahrtkosten keine Veränderung. Verpflegung sind meines Wissens nach keine 40 Euro pro Woche, also beim doppelten Netto Betrag eines SaZ defintiv untern Tisch fallen zu lassen.

erkstz

Zitat von: F_K am 03. Januar 2017, 14:19:13
Nochmal:

Willst Du SaZ 2 ROA SanDienst machen, kommt erstmal ein Auswahlverfahren auf Dich zu - und die dann folgenden 2 Jahre sind ZUSÄTZLICH zu Deiner dann abgeleisteten Dienstzeit zu sehen - es wird also mehr als ein Monat "mehr".
Ich möchte jetzt von FWDl-23 zu SaZ2 wechseln und DANACH evtl. noch ROA2 machen.

F_K

Lieber erkstz:

Beispiel: Die 40 Euro pro Woche sind vom SaZ SELBER zu zahlen, der FWDL bekommt diese umsonst.
Die nicht genutzte Verpflegung am Wochenende bekommt der FWDLer "ausgezahlt, ca. 20 Euro.

Sind also mal "schlappe" 240 Euro Unterschied pro Monat (und zwar Netto, steuerfrei).

Wie in aller Welt kommst Du auf den doppelten Nettobetrag im Vergleich Mannschafter SaZ / FWDL?

Zu den Chancen Wechsel FWDL23 zu SaZ 2 Mannschafter wurde genug geschrieben - dies kann aufgrund der Chancen kein Plan A sein.

erkstz

Brutto beim SaZ Gefr.: 1.900 Euro
Brutto beim FWDL Gefr.: 900 Euro.

Mein Fehler, nicht ganz das Doppelte, aber ich glaube die kleine Ungenauigkeit kann man mir verzeihen.

F_K

Nö.

Beim FWDL kommt, wie dargestellt,  bis zu 300 Euro (oder mehr wenn viel Abwesenheit) im Monat für Essen drauf, beim SaZ ist die Unterkunft zu bezahlen, Miete wird nicht übernommen, ein SaZ zahlt Steuern, ein FWDL praktisch nicht.

SOP war daher, Mannschafter möglichst lange als FWDLer zu halten und dann erst zu SaZ zu machen - Fürsorge.

Was solls - einige deiner Ideen "passen" nicht zur Realität - mach mal, Du machst das schon.

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