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Beamter als Reservist

Begonnen von BWDSF, 29. Januar 2017, 22:25:39

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BWDSF

Hi,

wie verhält es sich, wenn man als Beamter-Bundeswehrangehöriger Reservist wird? Folgende Fragen stellen sich mir:

- Werde ich für Übungen vom Dienst freigestellt?
- Mein Dienstgrad orientiert sich ja an meiner Besoldungsgruppe - werde ich als Reservist auch automatisch "befördert", wenn ich in der Zwischenzeit eine höhere Besoldungsgruppe erreiche?
- Welche Pflichten gehen mit der Reservisteneigenschaft einher? Muss ich an jedem vorgesehenen Auslandseinsatz oder nur regelmäßig an Übungen teilnehmen?

Schnolle

An Einsätzen nehmen nur die jenigen Teil, die vorher dafür Interesse bekundet haben. Wer mehr als 2 Jahre keine WÜ auf seinem Beorderungsdienstposten gemacht hat wird vom BAPers angeschrieben und ggf die Beorderung aufgehoben. Ansonsten muss man sich generell aktiv um Übungen bemühen. 
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

justice005

Zunächst mal machen verbeamtete Angehörige der Bundeswehr nur Wehrübungen, wenn dies für ihren dienstlichen Auftrag notwendig ist. Sie machen also keine Wehrübungen "einfach so zum Spaß" und auch nicht außerhalb ihres Aufgabenbereichs. Daher machen verbeamtete Angehörige der Bundeswehr Wehrübungen üblicherweise ausschließlich dann, wenn sie in den Auslandseinsatz gehen bzw. wenn sie sich auf den Auslandseinsatz vorbereiten.

Dann - und auch nur dann - erhalten sie für die Dauer der Wehrübung den militärischen Dienstgrad, der dem Beamtendienstgrad entspricht. Nach einer gewissen Anzahl von Wehrübungen kann unter bestimmten Voraussetzungen der Dienstgrad dauerhaft verliehen werden. Hat man als Soldat aufgrund früherer Verwendungen einen höheren Dienstgrad erreicht als der Beamtendienstgrad, behält man logischerweise seinen höheren militärischen Dienstgrad.

Auslandseinsätze sind für Beamte freiwillig, weil man niemandem befehlen kann, Soldat zu werden (also seinen Status zu ändern). Es kann aber - je nach dem, wo man als Beamter eingesetzt ist - durchaus etwas Nachdruck geben, wenn zum Beispiel die Erfahrung des Auslandseinsatz Voraussetzung für einen höherwertigen Dienstposten ist.




BWDSF

Vielleicht habe ich das nicht klar genug ausgedrückt, oder ich habe etwas grundlegend falsch verstanden:

Unabhängig von der Interessensbekundung für einen Auslandseinsatz, hat man doch auch als Beamter die Möglichkeit wie jeder andere Reservist zu werden, oder nicht? Dass man über ASA II sich auf den konkreten Einsatz vorbereitet ist ja eine unabhängige Geschichte.

Meine Fragen beziehen sich also auf einen "Beamten-Reservisten" - laut Aussage meines Referatsleiters ist dies sehr wohl möglich.

F_K


miguhamburg1

Ja, es gibt einzelne Beamte aus der Bundeswehrverwaltung, die als Reserveoffiziere in der Truppe und Kommandobehörden beordert sind und dort Reservedienstleistungen/Wehrübungen durchführen.

Es sind allerdings nicht die hier bereits erwähnten Beamten, die im Einsatz und auf Übungen in ihrer Funktion, nur in Uniform und mit militärischem Dienstgrad arbeiten, also Truppenpsychologen, Rechtsberater, Truppenverwaltungsoffiziere, Rechnungsführer etc.

BWDSF

Zitat von: F_K am 30. Januar 2017, 20:28:39
Nein, eher nicht.

Wozu auch?

Nunja, um bei Interesse an dauerhaftem Engagement in Einsätzen einen guten Ausbildungsstand zu gewährleisten, das geht sicher in Reservistenstatus besser. Werde mich einfach mal mit dem Reservistenverband in Verbindung setzen und dort erkundigen.

KlausP

Dass der Reservistenverband damit nichts zu tun hat ist ihnen aber bekannt? Er ist Träger der beorderungsunbhängigen freiwilligen Reservistenarbeit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BWDSF

Zitat von: KlausP am 30. Januar 2017, 21:15:14
Dass der Reservistenverband damit nichts zu tun hat ist ihnen aber bekannt? Er ist Träger der beorderungsunbhängigen freiwilligen Reservistenarbeit.

Jetzt ja, danke ;) Zu dem Thema gibt es leider in meinem Arbeitsumfeld nicht all zu viele kundige Quellen, werde es vielleicht mal beim KarrCBW versuchen, an das ich auch die Interessensbekundung geschickt habe.

Getulio

Jup, Reservistenverband ist definitiv die falsche Adresse. Je nach Dienststelle geht aber was hinsichtlich z.B. Teilnahme an IGF/KLF, ASA I und II. Ansonsten halt bei konkreter Planung für den Einsatz.

12345678

Zitat von: BWDSF am 29. Januar 2017, 22:25:39
- Werde ich für Übungen vom Dienst freigestellt?

Im Prinzip ja, d. h. es ist bei Beamten m. W. allgemeine Praxis, dass die für Wehrübungen geltende Regelung des § 9 Abs. 2 ArbPlSchG auch bei RDL sinngemäß angewandt wird, wobei die Weisungslage/Interpretion wohl je nach Dienstherrn/Vorgesetzten etwas anders sein kann, da RDL im Wortsinne ja keine Wehrübungen sind (die es ja nur noch im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall gibt). Im Zweifel empfiehlt sich eine Nachfrage beim zuständigen Vorgesetzten bzw. bei der Personalabteilung.

Zitat von: BWDSF am 29. Januar 2017, 22:25:39
Mein Dienstgrad orientiert sich ja an meiner Besoldungsgruppe - werde ich als Reservist auch automatisch "befördert", wenn ich in der Zwischenzeit eine höhere Besoldungsgruppe erreiche?

Grundsätzlich nein, und grundsätzlich orientiert sich der Dienstgrad auch nicht an der Besoldungsgruppe, von der hier bereits erwähnten Ausnahme abgesehen.

Zitat von: BWDSF am 29. Januar 2017, 22:25:39
Welche Pflichten gehen mit der Reservisteneigenschaft einher?

Ausserhalb einer RDL/DVag grundsätzlich keine, abgesehen von einigen Verhaltensregeln, wobei für Offiziere und Unteroffiziere insbesondere die nachwirkenden Pflichten gemäß § 17 Abs. 3 SG relevant sind (achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten), was ja aber für Beamte im Ergebnis ohnehin gilt, auch wenn sie keine Reservisten sind.  ;)

Zitat von: BWDSF am 29. Januar 2017, 22:25:39
Muss ich an jedem vorgesehenen Auslandseinsatz oder nur regelmäßig an Übungen teilnehmen?

Weder noch, wobei eine gewisse Regelmäßigkeit bei beorderten Reservisten wie bereits erwähnt erwartet wird.

Getulio

Zitat von: 12345678 am 30. Januar 2017, 22:13:32
Weder noch, wobei eine gewisse Regelmäßigkeit bei beorderten Reservisten wie bereits erwähnt erwartet wird.

Meines Wissens ist eine Beorderung bei Personal der Bundeswehrverwaltung regelmäßig nicht vorgesehen - die werden ja auch im V-Fall auf ihren Dienstposten gebraucht.

12345678

Zitat von: Getulio am 30. Januar 2017, 22:25:08
Meines Wissens ist eine Beorderung bei Personal der Bundeswehrverwaltung regelmäßig nicht vorgesehen - die werden ja auch im V-Fall auf ihren Dienstposten gebraucht.

Zumindest ist eine Beorderung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Näheres wäre ggf. mit dem Dienstherrn zu klären.

KlausP

Ich weiss nicht ob das noch so ähnlich ist (vermute aber eher nicht), aber mein Leiter Truppenverwaltung war im Bataillon als TrVerwOffz mit der Dotierung Hptm beordert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Zitat von: 12345678 am 30. Januar 2017, 22:34:36
Zitat von: Getulio am 30. Januar 2017, 22:25:08
Meines Wissens ist eine Beorderung bei Personal der Bundeswehrverwaltung regelmäßig nicht vorgesehen - die werden ja auch im V-Fall auf ihren Dienstposten gebraucht.

Zumindest ist eine Beorderung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Näheres wäre ggf. mit dem Dienstherrn zu klären.

Grundsätzlich ausgeschlossen habe ich auch nicht geschrieben, nur regelmäßig nicht vorgesehen (außer bei Katalogpersonal). D.h., wenn der Chef mitspielt, kann das was werden, wenn man in den Einsatz geht, wird es was werden. Aber erzwingen können gegen Widerstände wird man es eher nicht.

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