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Hoffentlich ein positiver Erfahrungsbericht einer Wiedereinstellung mit 42 J. ..

Begonnen von Lehre- und Ausbildung, 31. Januar 2017, 00:01:44

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LoggiSU

Zitat von: mailman02 am 26. April 2017, 18:16:47
Zitat45 wieder rein und nach 12 Jahren dann mit 57 direkt in Hartz 4

Das muss man sich auch als Ü30 gut überlegen. Ich geh mit 31 wieder rein und bin bei DZE auch 43 oder 44 Jahre alt. Hartz IV nach DZE gehört auf jeden Fall auch zu einem Problem dem ich mich stellen muss, denn auf dem heutigen Markt ist es schon egal ob 57 oder 43.

Naja, wenn man gut ausgebildet und qualifiziert ist, ist die Gefahr mit Anfang / Mitte 40 überschaubar.
Auch im Zivilen geht der Nachwuchsmangel um und viele Firmen stellen wieder "ältere" Bewerber ein, wenn diese geeignet sind.
Bei uns in der Firma setzt man seit Jahren auf einen Mix aus jung/stürmisch und älter/erfahren in den Abteilungen und fährt sehr gut damit.
In den letzten Jahren wurde viele über 40 oder über 50 eingestellt.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

gast-schreiber

Zitat von: LoggiSU am 26. April 2017, 17:59:56
Zitat von: gast-schreiber am 26. April 2017, 11:31:33
Erstmal Glückwunsch. Du bist echt über 50?? Dann scheint sich wirklich eine Menge verändert zu haben. Wei lange hast Du dann überhaupt noch Restdienstzeit?
Ich bin Ü40 und habe (wie ich im Erfahrungsbericht aus dem ACFü schon berichtet hatte) auch die Eignung zuerkannt bekommen und könnte sehr zeitnah wieder als SaZ einsteigen. Man hat mir mehrere Dienstposten angeboten, u.a. LehrStOffz oder RüstungsStOffz. Aber ich gebe zu, dass ich noch unentschlossen bin.

Ich habe noch 12 Jahre Restdienstzeit, dann gehts mit DZE in die Rente. So ist der Plan.
Alles andere kann ich auch nicht empfehlen, z.B. mit 45 wieder rein und nach 12 Jahren dann mit 57 direkt in Hartz 4 sollte man sich sehr gut überlegen. Also bezogen auf eine Ü40-Bewerbung. Wenn man jünger ist, stellt sich das Problem ja nicht unbedingt. Aber das wurde hier schon mehrfach zu bedenken gegeben.

In Rente heißt, Du willst kein BS werden oder man hat Dir bereits gesagt, dass Du keine Chance hast es zu werden? Als was will man Dich denn einstellen?
Mir hat man auch SaZ angeboten, Dauer nach Wunsch bis zu SaZ25 frei wählbar. Aber wer will schon mit 67 in Rente gehen, wenn andere mit 62 in Pension gehen?
Hat man Deine Berufserfahrungsjahre bei der Festsetzung des Einstellungsdienstgrades denn angemessen berücksichtigt? Das war bei mir auch noch ein Diskussionspunkt, der bisher nicht zufriedenstellend geklärt ist.

KlausP

Zitat... In Rente heißt, Du willst kein BS werden oder man hat Dir bereits gesagt, dass Du keine Chance hast es zu werden? ...

In dem Alter und mit den paar Dienstjahren als BS pensioniert werden? Ich vermute, da kommt dann nur die Mindestversorgung (§ 26 (7) SVG) mit der Möglichkeit der vorübergehenden Erhöhung nach § 26a SVG bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters raus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

Nein, BS ist wohl in den 12 Jahren nicht möglich.
Die BW zahlt die Rentenbeiträge für mich ein, bzw. nach.
Eigentlich alles genau wie bei einer zivilen Arbeitsstelle.
Nur eben auf ein deutlich höheres Gehalt als bisher und auf 120% Berechnungsbasis.
Und ja, ich werde mit höherem Dienstgrad eingestellt.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwPersFw

@ Loggi

falls Sie es nicht schon getan haben... beschäftigen Sie sich auch mit dem Thema Krankenversicherung nach DZE.

z.B. hier   http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.0

Sollten Sie eine Anwartschaft in der GKV ... bei ruhenden Leistungen ... abschließen wollen... beachten Sie, dass Sie dazu nur 3 Monate nach Diensteintritt Zeit haben.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LoggiSU

Vielen Dank für den Hinweis LwPersFw.
Damit muss ich mich auf jeden Fall noch beschäftigen.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LwPersFw

Dann auch noch der Hinweis auf die sog. 9/10-Regelung zum Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

siehe Anhang

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

gast-schreiber

Zitat von: LoggiSU am 26. April 2017, 21:07:42
Nein, BS ist wohl in den 12 Jahren nicht möglich.
Die BW zahlt die Rentenbeiträge für mich ein, bzw. nach.
Eigentlich alles genau wie bei einer zivilen Arbeitsstelle.
Nur eben auf ein deutlich höheres Gehalt als bisher und auf 120% Berechnungsbasis.
Und ja, ich werde mit höherem Dienstgrad eingestellt.

Höheres Gehalt und höhere Rentenbeiträge schön und gut, aber Du müßtest viele Jahre länger arbeiten als ein BS. Und die Absicherung bei Dienstunfähigkeit wäre auch nicht dieselbe. Außerdem wäre unter Berücksichtigung der Anrechnungszeiten sicher mehr als die Mindestversorgung drin, eigentlich müßtest Du nahezu auf die normale Pensionshöhe kommen.

Dass Du mit Ü50 mit höherem Dienstgrad eingestellt wirst ist klar, die Frage ist nur, ob die Möglichkeiten der SLV bei Dir auch voll ausgeschöpft wurden? Bei mir wurde nämlich der Nachweis von mehr Berufserfahrung gefordert als eigentlich nach SLV für die Zuerkennung des Dienstgrades notwendig.

Bekommst Du denn eine Gewinnungszulage? In welcher Truppengattung/Verwendungsreihe fängst Du eigentlich an?

KlausP

ZitatAußerdem wäre unter Berücksichtigung der Anrechnungszeiten sicher mehr als die Mindestversorgung drin, eigentlich müßtest Du nahezu auf die normale Pensionshöhe kommen.

In den §§ 26 und 26a steht nichts von Anrechnungs- sonden nur von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Können Sie mir bitte mal auf die Sprünge helfen, welche Anrechnungszeiten Sie für den Pensionsanspruch meinen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

Zitat von: gast-schreiber am 27. April 2017, 00:12:40
Höheres Gehalt und höhere Rentenbeiträge schön und gut, aber Du müßtest viele Jahre länger arbeiten als ein BS. Und die Absicherung bei Dienstunfähigkeit wäre auch nicht dieselbe. Außerdem wäre unter Berücksichtigung der Anrechnungszeiten sicher mehr als die Mindestversorgung drin, eigentlich müßtest Du nahezu auf die normale Pensionshöhe kommen.
Ich gehe nicht zurück in die Truppe, um möglichst schnell in Rente/Pension zu kommen. Zum DZE bin ich 65 und genauso alt, als wenn ich in der freien Wirtschaft in Rente ginge.

Zitat von: gast-schreiber am 27. April 2017, 00:12:40
Dass Du mit Ü50 mit höherem Dienstgrad eingestellt wirst ist klar, die Frage ist nur, ob die Möglichkeiten der SLV bei Dir auch voll ausgeschöpft wurden? Bei mir wurde nämlich der Nachweis von mehr Berufserfahrung gefordert als eigentlich nach SLV für die Zuerkennung des Dienstgrades notwendig.
Natürlich, ich habe meine Berufserfahrung nachgewiesen, und werde mit genau dem Dienstgrad eingestellt, der gemäß §17 (2) SLV damit möglich ist.

Zitat von: gast-schreiber am 27. April 2017, 00:12:40
Bekommst Du denn eine Gewinnungszulage? In welcher Truppengattung/Verwendungsreihe fängst Du eigentlich an?
Keine Ahnung, was das ist, daher also nein.
Ich habe eine Stelle als ReFü Fw.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

gast-schreiber

Zitat von: KlausP am 27. April 2017, 06:51:55
ZitatAußerdem wäre unter Berücksichtigung der Anrechnungszeiten sicher mehr als die Mindestversorgung drin, eigentlich müßtest Du nahezu auf die normale Pensionshöhe kommen.

In den §§ 26 und 26a steht nichts von Anrechnungs- sonden nur von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Können Sie mir bitte mal auf die Sprünge helfen, welche Anrechnungszeiten Sie für den Pensionsanspruch meinen?

@KlausP: Ich meinte die Zeiten nach §§ 21 bis 24 SVG.

@LoggiSU: Ah ok, dann wirst Du als SF eingestellt? Bei mir wollte man einen Nachweis über 5,5 Jahre zusätzliche Berufserfahrung statt der in der SLV geforderten 3 Jahre für den nächsthöheren Dienstgrad.

LoggiSU

Zitat von: gast-schreiber am 27. April 2017, 18:59:10
Zitat von: KlausP am 27. April 2017, 06:51:55
ZitatAußerdem wäre unter Berücksichtigung der Anrechnungszeiten sicher mehr als die Mindestversorgung drin, eigentlich müßtest Du nahezu auf die normale Pensionshöhe kommen.

In den §§ 26 und 26a steht nichts von Anrechnungs- sonden nur von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Können Sie mir bitte mal auf die Sprünge helfen, welche Anrechnungszeiten Sie für den Pensionsanspruch meinen?

@KlausP: Ich meinte die Zeiten nach §§ 21 bis 24 SVG.

@LoggiSU: Ah ok, dann wirst Du als SF eingestellt? Bei mir wollte man einen Nachweis über 5,5 Jahre zusätzliche Berufserfahrung statt der in der SLV geforderten 3 Jahre für den nächsthöheren Dienstgrad.

3 Jahre? Was für ein höherer DG sollte das sein?

Zitat §17 (2) SLV:
Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
1. als Oberfeldwebel ein Jahr,
2. als Hauptfeldwebel fünf Jahre und
3. als Stabsfeldwebel neun Jahre.

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Netri

Zitat von: LoggiSU am 25. April 2017, 21:09:10
Wollte hier ja noch Bericht erstatten .....
Also ich habe die Eignungsfeststellung durchlaufen und bestanden, die Feldwebeleigung erhalten und einen Dienstposten bekommen.
Bin also demnächst wieder als SAZ in der Truppe.
Und ich war nicht der einzigen Ü50-Bewerber.
Es geht also einiges, die BW scheint den demografischen Wandel erkannt zu haben.

Herzlichen Glückwunsch,

aber nun wartet doch noch die Hürde BMF auf Sie oder ist die schon genommen?


LoggiSU

Ist lt. Einplaner schon erledigt.
Eine Stelle hatte man mir schon vorab geblockt und bewilligt.
Ich warte jetzt nur noch auf meine endgültige Einplanung da ich wegen dieser Blockung erst mal eine vorläufige bekommen habe.
Lt. Einplaner nur ein Verwaltungsakt.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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