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Anforderung einer Beurteilung nach Umbeorderung

Begonnen von sky13, 03. März 2017, 14:22:58

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sky13

Guten Tag Kameraden,

ich wurde zum 02.01.17 zu einer RDL bei meinem Beorderungstruppenteil auf einem DP A11 herangezogen. Im gleichen Verband erfolgte zum 20.02.17 eine Umbeorderung auf einen DP A13/ A14.

Ursprünglich sollte die RDL am 14.07.17 enden, dieser Heranziehungsbescheid wurde auch bisher bisher noch nicht aufgehoben.
Die RDL soll nun am 26.05.17 enden, da ich mit einem anderen Truppenteil im Rahmen einer weiteren RDL in der Zeit vom 29.05-23.06.17 im Ausland (kein Einsatz) sein werde. Eine weitere RDL beim Beorderungstruppenteil soll in der Zeit vom 26.06-14.07.17 erfolgen.
Diesem Splitting habe ich in Kenntnis der finanziellen Nachteile und dem Verlust von Urlaubstagen zugestimmt, da dies sonst abrechnungstechnisch nicht möglich sein soll. Die neuen RDL werden derzeit bearbeitet.

So, nun mein eigentliches Problem ;-)
Ich wurde im Jahr 2005 zum Leutnant befördert und habe über 400 RDL-Tage als Hauptmann geübt, also sollten die Voraussetzung zur Beförderung zum Major erfüllt sein.
Gem. A-13/40 ist eine Beurteilung für Reservisten zu erstellen bei Wehrdienstleistungen, in denen die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt werden und bis dahin noch keine Beurteilungin der derzeitigen Beorderungsverwendung erstellt wurde.
Nun meint mein Personalführer, dass eine Beurteilung nicht möglich wäre, da dies SAP nicht leisten könne, da die RDL ja auf einem anderen DP angetreten wurde. Eine Beurteilung wäre erst wieder im Rahmen der RDL möglich, die am 28.06.17 beginnen soll.
Dies würde für mich eine Verzögerung für die Beförderung von mehreren Monaten bedeuten. Ist es wirklich nicht möglich in der aktuellen RDL beurteilt zu werden?

Vielen Dank im Voraus.

MkG
Sky


F_K

NEIN, die Voraussetzungen sind derzeit nicht erfüllt. Du benötigst eine Beurteilung auf einem A13 Dienstposten, sonst keine Beförderung möglich.

Derzeit übst Du auf einem A11 Dienstposten, offensichtlich wird es die (Über-) nächste RDL auf dem A13 Dienstposten stattfinden.

Aus meiner Sicht bleibt nur das Gespräch mit dem PersFührer ob es keine andere Lösung gibt - aber da scheint sich der PersFührer ja schon zu ausgelassen habben.

sky13

Ja, genau darum geht es ja ;-). Die Umbeorderung ist ja bereits zum 20.02.17 erfolgt, also übe ich auf einem A 13/ A14 DP.  Nun fordere ich eben diese von dir genannte Beurteilung um zum Major befördert zu werden.

F_K

Zitat02.01.17 zu einer RDL bei meinem Beorderungstruppenteil auf einem DP A11 herangezogen

Die Umbeorderung "wirkt" aber erst bei der nächsten RDL - wenn nicht "getrickst" wird, dies scheint Dein PersFhr aber nicht zu wollen.

Nun verstanden?

sky13

OK, wenn das tatsächlich so ist, ist die Aussage des Personalführers für mich verständlich. Dann hätte die Umbeorderung einfach bereits vor Dienstantritt erfolgen müssen.
Dass eine BU bei der nächsten RDL nicht möglich ist, ist ja auch einleuchtend.
Wann kann denn die BU tatsächsich erfolgen, 12 Diensttage nach Antritt der übernächsten RDL?

F_K

@ Sky:

Deshalb lässt man sich ja, wenn förderungswürdigkeit erkannt wird, ein bis zwei Jahre vor der Beförderung umplanen und hat die notwendige Beurteilung und Tage auf dem Dienstplan dann schon ein Jahr vorher "fertig" - vorausschauend planen halt.

Ja, sprich das mit dem PersFhr und Deinem DV ab.

sky13

Ja, es war seit 1,5 Jahren fest geplant, dass ich auf den DP komme. Wurde auch damals schon in der BU so festgehalten.
Da ich aber der Meinung war, dass ich als Hptm noch einiges lernen muss, wollte ich noch nicht befördert werden. Ich war dann letztzes Jahr in meinem ersten Einsatz in Afghanistan, den wollte ich als Hptm wahrnehmen, obwohl es auf dem DP bis OTL möglich gewesen wäre. Nach dem Einsatz habe ich gesagt, dass ich bereit bin, hier in D den StOffz DP wahrzunehmen und wir haben uns darauf verständigt, dass dies bei der nächsten RDL verwirklicht wird. Jetzt wurde der DP für mich neu aufgemacht.
Leider wissen die Perser in der Truppe manchmal auch nicht genau wie mit Reservisten zu verfahren ist.

sky13

Naja ist halt jetzt dumm gelaufen, es sei denn, dass ich die Präventivkur, die noch im Rahmen der aktuellen RDL liegt, als neue RDL über den Leitverband laufen lassen kann  ;)

F_K



F_K

Ich verstehe die Geschichte nicht - DP Beorderung und DP Ausland sind zwei paar Schuhe, und ggf. fällt im Inland ja DP und Aufgabe auseinander ...

Viel Erfolg.

sky13

Ich spreche am Montag mal mit meinem Personalführer und dann sehen wir weiter;-). Im schlimmsten Fall habe ich einfach 6 Monate verloren.
Danke schonmal für deine Infos. Wäre nur schön gewesen, wenn ich diese Infos in meinem Verband bekommen hätte, dann wären wir die Sache anders angegangen...

Nachschieber

Zitat von: F_K am 03. März 2017, 22:10:22
Ich verstehe die Geschichte nicht - DP Beorderung und DP Ausland sind zwei paar Schuhe, und ggf. fällt im Inland ja DP und Aufgabe auseinander ...

Viel Erfolg.

Hallo,

kurze Frage zum Auseinanderfallen von DP und Aufgabe: Wenn ich bspw. als Leutnant auf einem A11-DP beordert bin - werde ich die nächsten Jahre einfach "durchbefördert", oder muss ich "innerhalb" des DP aufsteigen? Konkret: Ab wann zählen die 12 Tage zur Beförderung zum Hauptmann - und nicht mehr als Oberleutnant-Tage?

Danke und Horrido!

F_K

Ab der Beförderung zum OLt - aber bitte Beurteilung und Zeitablauf nicht vergessen.

sky13

So, hier ein Update.  8)
Die RDL wurde unterbrochen und nach der Präventivkur eine erneute Heranziehung veranlasst.
Nach Aussage Personalführer hätte am 12. Tag der RDL die Beurteilung eröffnet werden können. Dies war auch mit dem Verband zunächst so besprochen.

Tatsächlich war es dann so, dass ich immer wieder hingehalten und am 12. Tag wurde mir der erste Entwurf aushändigt und dann am 13. Tag durch den DV eröffnet. Die Aussage des S1 war, dass das nicht anders möglich gewesen sei. Ist diese Aussage zutreffend, oder hätte die die Aushändigung bereits im Vorfeld erfolgen können?

Am 03. 05 (13. RDL Tag) wurde die unterschribene BU dann an die vorgesetzte Dienststelle weitergeleitet. Diese soll sich dahingehend geäußert haben, dass mit der Stellungnahme (lediglich Kreuzchen und Unterschrift) durch den nächsthöhehen Vorgesetzten im Laufe der 20. KW gerechnet werden kann. Da ich ja jetzt nochmal gut zwei Wochen verliere, stellt sich mir die Frage, ob die komplette Erstellung der BU nicht in den 12 Tagen hätte erfolgen können.

Außerdem stellt sich mir die Frage, in welchen Zeitraum nach endgültiger Eröffnung der BU mit der Beförderung zu rechnen ist, da ich mich ja wie gasagt, ab Juni im Ausland befiden werde.

Vielen Dank im Voraus

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