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Wann steigt die Besoldung und Urlaubsanspruch

Begonnen von Impered, 09. März 2017, 23:24:36

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Impered

Guten Tag,

ich bin neu hier und habe mal zwei kleine Fragen. Ich interessiere mich für die Laufbahn des Feldwebels und wollte euch nun mal fragen wie es genau mit der Steigerung der Besoldung aussieht. Ich lese auf der Homepage der Bundeswehr, dass man zwischen der Besoldung A7 - A9 verdient, doch steigt man direkt mit einer Besoldung von A7 ein? Hat man schon in der AGA die Besoldung von A7 oder wie steigt das mit dem verdienst, bzw. ab wann verdient man sein reguläres Gehalt der jeweiligen Besoldungsstufe?

Zudem wollte ich noch fragen wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht. Wie viele Tage stehen einem zur Verfügung, und kann man darüber frei verwalten wann man diese Einsetzt wie bei einem zivilen Arbeitgeber (soweit er diese auch genehmigt) oder ist man an Wochen wo dies erlaubt ist gebunden?

Gruß!

CER10TY

Direkt als Feldwebel (Besoldung A7) einsteigen ist generell nur möglich, wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Fachinformatiker) hast, und auf einen entsprechenden Dienstposten eingeplant wirst wo diese Ausbildung auch verwendet wird. Sonst fängst du, wie alle anderen Feldwebelanwärter auch, ganz unten an, bis du dann nach frühestens 12 Monaten(?) zum Feldwebel befördert werden kannst.

funker07

Du steigst als Schütze/Funker/sonstwas mit Besoldung A3 ein.
Nach der Ausbildung zum Feldwebel (ca 3 Jahre) und frühestens nach 3 Jahren Dienstzeit wirst du idR. Feldwebel und damit A7. Zwei Jahre später Oberfeldwebel A7Z und frühestens 8 Jahre nach Diensteintritt (bei guten Leistungen) Hauptfeldwebel A8.

Bei einer Einstellung mit verwertbarem Beruf als StUffz (A6) sparst du 2 Jahre, bei Einstellung als Feldwebel (mit verwertbarem Meister) 3 Jahre.

Die 30 Tage Urlaub kannst du jederzeit beantragen. Es kann aber sein, dass es Zeiträume mit Urlaubssperre gibt (z.B. Übungsplatzaufenthalte).

HerrZog

Ums ganz einfach auszudrücken: Deine Besoldung ist an dem Dienstgrad gebunden, den du aktuell besitzt. Und zusätzlich an deine Dienstzeit.
Das was du gelesen hast ist die Dotierung des Dienstposten, den man dann als Feldwebel inne hat. Heisst, der DP kann von Feldwebel bis Stabsfeldwebel besetzt werden.
Dienstjahr: 10

Tommie

Zitat von: CER10TY am 10. März 2017, 00:42:45Direkt als Feldwebel (Besoldung A7) einsteigen ist generell nur möglich, wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Fachinformatiker) (Sehr schlechtes Beispiel! Richtig ist: "auf Meister-Ebene"!) hast, und auf einen entsprechenden Dienstposten eingeplant wirst wo diese Ausbildung auch verwendet wird. Sonst fängst du, wie alle anderen Feldwebelanwärter auch, ganz unten an, bis du dann nach frühestens 12 Monaten(?) drei Jahren zum Feldwebel befördert werden kannst.

Bitte keinen Schwachsinn posten! Wer im untersten Mannschaftsdienstgrad einsteigt kann frühestens nach drei Jahren, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Feldwebel werden! Wer als Uffz (FA) eingestellt wird, nach zwei Jahren, wer als StUffz (FA) eingestellt wird, nach einem Jahr! Nochmal, das sind "Kann-Bestimmungen" und ich betone erneut das Wort "frühestens"!

Weiterhin berechtigen nur Ausbildungen auf Meister-Ebene und bestimmt Ausbildungen im Gesundheitsbereich zu einer Einstellung als Feldwebel-Dienstgrad! Der Fachinformatiker gehört definitiv nicht dazu, denn der berechtigt, je nach Schulabschluss, nur zum Einstig als Uffz oder StUffz, ggf. mit dem Zusatz (FA)!

Impered

Ich bedanke mich bei euch für die schnellen und hilfreichen Antworten. Also bedeutet das, dass ich mit der besoldung A3 einsteige, was heißt ich habe ein Einstiegsgehalt von ca.2095,45 Euro oder?
Bekomme ich dieses Gehalt dann auch in der AGB voll ausgezahlt oder gibt es dort Kürzungen? 

Tommie

Zitat von: Impered am 10. März 2017, 07:49:29Ich bedanke mich bei euch für die schnellen und hilfreichen Antworten. Also bedeutet das, dass ich mit der besoldung A3 einsteige, was heißt ich habe ein Einstiegsgehalt von ca.2095,45 Euro oder?
Bekomme ich dieses Gehalt dann auch in der AGB voll ausgezahlt oder gibt es dort Kürzungen?

Bezüge sind immer brutto! D. h. sie werden versteuert, also gehen Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, und Solidaritätszuschlag davon weg! Sozialversicherungsabgaben zahlen Sie als Soldat nicht! Rechnen Sie in der ersten Zeit mit ca. 1.750,-- € netto!

Impered

Ja das war mir bewusst, nur trotzdem finde ich dieses Gehalt schon mal gut für den Anfang :)
Hätte gedacht, dass man anfangs viel weniger verdient da man ja ungelernt ist, doch so ist es ja super.
Dankesehr.

Impered

Entschuldigt wegen dem Doppelpost, nur möchte ich noch etwas fragen ohne dafür einen neuen Thread zu eröffnen.

Ich habe gehört man bekommt bei der Bundeswehr neben dem normalen Gehalt noch weitere Vergünstigungen wie beispielsweise in Online Shop, bei der Kfz-Steuer etc.
Was stimmt davon und wo kann ich einsehen was für vergünstigungen ich wo genau bekomme?

KlausP

Das hat aber dann nichts mit der Bundeswehr selbst zu tun, das müssen Sie schon mit den entsprechenden Anbietern  "auskaspern".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Richtig ist, dass viele Kfz-Versicherer den Bundeswehrsoldaten den sog. "B-Tarif", der klassisch den Beamten vorbehalten ist, einräumen! Und für Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV e. V.) gibt es Vergünstigungen über deren Fördergesellschaft (Foeg).

MarcCc

Zu meiner Zeit gab es Vergünstigungen in der KFZ Versicherung.
Das heißt man hat Beamtentarife bekommen.
Ich denke, dass sich daran bisher nichts geändert hat(?).
Dez 2006 - Aug 2007
10. MTS
5. MUS
MStpKdo Eckernförde
TrÜbPl Putlos

miguhamburg1

Ihre Vergünstigungen sind die, dass Sie keine Sozialabgaben zahlen müssen (also Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungen), Sie also bei gleichem Brutto mehr Netto als normale Arbeitnehmer zur Verfügung haben. Je nach Dienstposten können dann dazu noch Zulagen für spezielle Verwendungen kommen. Sonstige allgemeine Vergünstigungen erhalten Sie nicht, denn das wären dann schlichtweg geldwerte Vorteile, die Sie nur wegen des Berufes hätten - und da wäre unser Finanzminister davor.

Was Sie darüber hinaus haben, wären Vergünstigungen, die Ihnen manche Versicherer aufgrund des Berufes "Soldat" bei einigen Sachversicherungen hätten, es gibt Rahmenverienbarungen mit anderen Versicherungsgesellschaften, und Sie haben als Mitglied z.B. des Bundeswehrverbandes günstige Angebote über dessen Förderungsgesellschaft in Bezug auf Altersversorgung z.B.

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