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Rechtliche Grundlage für den Kinderzuschlag bei getrennt lebenden Soldaten

Begonnen von Kaeffchen123456, 11. April 2017, 12:57:35

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Kaeffchen123456

Ich bin in Elternzeit, noch Ehemann, ebenfalls Soldat, erhält den Kinderzuschlag, obwohl Kind bei mir im Haushalt lebt und das Kindergeld auf mich läuft. Laut BVA ist sind diese zwei Faktoren die Grundlage für den Erhalt. Als ich ansprach, dass diese Grundlage nicht gegeben ist kam "aber er könnte Kindergeld bekommen, würde das Kind bei ihm wohnen" Laut DBwV dürfte er das Geld nicht erhalten.

Nach Ablauf der Elternzeit läuft es wieder auf mich. Als ich entgegnete "aber auch da könnte er kige bekommen, würde er das Kind bei sich wohnhaft haben", kam keine Reaktion mehr. Dieses "hätte wäre könnte" ist doch keine Grundlage für die Zahlung von Zuschlägen. Er erhält sie seit September 16.

Hat Jemand Rat?

Kameradschaftliche Grüße

BulleMölders

Zitat von: Kaeffchen123456 am 11. April 2017, 12:57:35
Hat Jemand Rat?

Ja ich, sogar zwei!

Als erstes sollten Sie sich mal einen aussagekräftigen Betreff überlegen, diesen dem Team mitteilen und dann können wir das Thema auch wieder öffnen.

Und zweitens sollten Sie ihre Frage mal konkretisieren, denn wozu Sie einen Rat wollen, kann ich nicht wirklich aus Ihrem Beitrag herauslesen.

Kaeffchen123456

Vielen Dank für die erneute Öffnung des Themas.

Konkrete Frage: ist es rechtlich in Ordnung, dass der Andere den Kinderzuschlag erhält, obwohl er weder KiGe erhält, noch das Kind bei ihm wohnt? Ist es rechtlich in Ordnung, dass er dies bekommt, nur weil der betreuende Elternteil in Elternzeit ist? Verfällt dann quasi die eigentliche Grundlage "muss Kindergeld empfangen und Kind muss im Haushalt wohnen"?

LwPersFw

Zitat von: Kaeffchen123456 am 11. April 2017, 12:57:35

...noch Ehemann...ebenfalls Soldat...erhält den Kinderzuschlag...Kind bei mir im Haushalt lebt...Hat Jemand Rat?


Es gilt der § 40 Bundesbesoldungsgesetz

Da "noch Ehemann" ... gelten für diesen auch die Vorgaben für Verheiratete.

Da Sie beide im öffentlichen Dienst sind ... sind dabei die besonderen Regeln für diesen Fall zu beachten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Ich sehe auch §40 BBesG einschlägig, und zwar Absatz 5:

(5) Stünde neben dem Beamten, Richter oder Soldaten einer anderen Person, die im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach einer Ruhelohnordnung versorgungsberechtigt ist, der Familienzuschlag nach Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen zu, so wird der auf das Kind entfallende Betrag des Familienzuschlages dem Beamten, Richter oder Soldaten gewährt, wenn und soweit ihm das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird oder ohne Berücksichtigung des § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 4 des Bundeskindergeldgesetzes vorrangig zu gewähren wäre; ...

Danach müßtest Du eigentlich den FamZ bekommen, da Dir das Kindergeld gewöhrt wird. So zumindest meine Lesart.

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: LwPersFw am 11. April 2017, 15:56:03
Kaeffchen ist derzeit in Elternzeit ... erhält somit derzeit keine Besoldung.

Ja, ich weiss. Das Bezog sich auch auf die Zeit nach der Elternzeit ... hatte sie danach nicht gefragt?

Und zu Deiner Frage nach einem Rat, liebe(s) Kaeffchen:
Rauft euch zusammen und vertragt euch, gemeinsam geht fast alles wesentlich leichter im Leben. Ein Kind braucht beide Eltern, und zwar 2, die zusammen halten und sich nicht streiten, schon gar nicht um's Geld. Also geht beide einen Schritt aufeinander zu, steckt persönliche Eitelkeiten zurück und seid endlich eine ganz normale Familie.

schlammtreiber

Zitat von: Tasty am 11. April 2017, 16:09:52
Zitat von: LwPersFw am 11. April 2017, 15:56:03
Kaeffchen ist derzeit in Elternzeit ... erhält somit derzeit keine Besoldung.

Ja, ich weiss. Das Bezog sich auch auf die Zeit nach der Elternzeit ... hatte sie danach nicht gefragt?

Nach der Elternzeit ist es offenbar geklärt (dass sie den Zuschlag wieder erhält), zumindest lese ich das so:

Zitat von: Kaeffchen123456 am 11. April 2017, 12:57:35
Nach Ablauf der Elternzeit läuft es wieder auf mich.

Die Frage bezieht sich augenscheinlich auf die Zeit bis dahin.
Semper Communis
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Tasty

Zitat von: Kaeffchen123456 am 11. April 2017, 17:13:35
Stellt sich danach raus, der Erhalt der Zuschläge war rechtswidrig, hat er zu viel Unterhalt geleistet, ich muss zurück erstatten. Für beide blöd :-)

So oder so ist es vor allem für euer Kind blöd, wenn ihr eure Eigeninteressen in den Vordergrund stellt. Darum mein guter Rat: Springt über euren Schatten und rauft euch zusammen. Kinder brauchen eine intakte Familie und beide Eltern. Und alles andere, gerade das finanzielle, wird dann ohnehin viel einfacher.

Kaeffchen123456

Meinst du mit zusammen raufen etwa wieder zusammen kommen? Ausgeschlossen! Stell dir das unverzeilichste vor was ein Mann einer Frau antun kann. Und nebenbei andere Vorkommnisse bzgl des Kindes "damals" Säugling.

schlammtreiber

Zitat von: Kaeffchen123456 am 11. April 2017, 18:18:43
Stell dir das unverzeilichste vor was ein Mann einer Frau antun kann.

Der Arsch hat Schuhe von Dir weggeworfen?  :o :o :o

(scnr)

@Tasty: ich denke nicht, dass es unbedingt zielführend und erfolgversprechend ist, wenn ein anonymer Account in irgendeinem fachfremden Internetforum ohne jegliches Hintergrundwissen einer Frau erklärt, sie solle sich bitte mit ihrem Ex versöhnen wegen Kinder und so... besser lassen.
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Andi

the rest is silence...

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