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Mit eigenem Rucksack in Uniform nach Hause fahren.

Begonnen von DaybyDay1, 14. April 2017, 17:41:19

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DaybyDay1

Abend,

kann ich mit meinem privat beschafftem Rucksack in MultiCam in Uniform mit der Bahn nach Hause fahren oder verstößt es gegen die Anzugordnung?

MfG


Ralf

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12345678

Zitat von: Ralf am 14. April 2017, 17:43:55
Nein, das ist nicht erlaubt.

Hm, also private Rucksäcke in dezenten Farben sind erlaubt, ebenso wie Rucksäcke gemäß Ausstattungssoll (vgl. ZDv A-2630-1, Ziff. 703), womit also z. B. der Kampfrucksack, der ja in der Regel zum Ausstattungssoll gehört, zulässig ist. Sofern ein privat beschaffter Rucksack in MultiCam dem Kampfrucksack optisch ähnelt, würde ich dies als "dezent" interpretieren und es als zulässig ansehen. Im Zweifel hätte aber natürlich der Disziplinarvorgesetzte zu entscheiden.

F_K

Och Nummer,

Schon der Modefachmann / gesunde Menschenverstand würde zwei unterschiedliche Tarnmuster als "No Go" werden - die Vorschrift ist da eindeutig.

12345678

Zitat von: F_K am 14. April 2017, 18:51:20
Schon der Modefachmann / gesunde Menschenverstand würde zwei unterschiedliche Tarnmuster als "No Go" werden - die Vorschrift ist da eindeutig.

Eindeutig ist hier lediglich, dass die Vorschrift einen MultiCam-Rucksack nicht ausdrücklich verbietet, einen Rucksack in "dezenten Farben" hingegen ausdrücklich erlaubt. Was "dezente Farben" sind, ist ebensowenig eindeutig, wie es eindeutig ist, was einen "Modefachmann" oder einen "gesunden Menschenverstand" ausmacht. Zudem hat das BMVg in bezug auf die ZDv A-2630-1 explizit mitgeteilt, dass die Vorschrift bewusst nicht alles im Detail regele, "um den Vorgesetzten den wichtigen Ermessensspielraum vor Ort zu gewähren."

F_K

2 (ehemalige) DVs haben sich geäußert - welche Erfahrungen hast Du mit der Auslegung von dezent?

12345678

Zitat von: F_K am 14. April 2017, 20:09:17
2 (ehemalige) DVs haben sich geäußert - welche Erfahrungen hast Du mit der Auslegung von dezent?

Entscheidend für die Beantwortung der Frage wäre ggf. eine Äußerung des Vorgesetzten des Fragestellers, da die Vorschrift hier - auch angesichts der zitierten Äußerung einer BMVg-Sprecherin - offenbar bewußt einen Ermessensspielraum einräumt, der sich der Beurteilung durch Dritte weitgehend entzieht.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ KlausP:

Genau - "damals" waren keine Diskussionen angesagt, sondern Ausführung von Befehlen.  ;.)

@ Nummer:

Richtig erkannt - diese Abwägung hat jeder Vorgesetzte zu treffen, nicht nur der DV.
Und zur Frage "dezent" haben sich neben Modeexperten auch schon Gerichte geäußert.

Tasty

Zitat von: F_K am 14. April 2017, 20:09:17
2 (ehemalige) DVs haben sich geäußert - welche Erfahrungen hast Du mit der Auslegung von dezent?

Was hat das Verständnis von "dezent" damit zu tun ob jemand DV war oder nicht?

Die Ausübung des Ermessens im Hinblick auf das Empfinden, ob etwas dezent ist oder nicht hat recht wenig mit Erfahrung als viel mehr einer inneren Einstellung oder Geisteshaltung zu tun.

Vielmehr könnte eine übertriebene Engstirnigkeit den Tatbestand des Ermessensfehl- oder -nichtgebrauchs erfüllen.



wolverine

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Andi8111

Lasst doch das Diskutieren mit new edge Soldaten, die den ganzen Tag ihre Rechte einfordern aber von den Pflichten keinen Plan haben ;)

Jens79

Zitat von: BobbyNice am 14. April 2017, 17:41:19
Abend,

kann ich mit meinem privat beschafftem Rucksack in MultiCam in Uniform mit der Bahn nach Hause fahren oder verstößt es gegen die Anzugordnung?

MfG

Wie Sie ja mittlerweile mitbekommen haben dürften  ::)
ist da die Vorschrift nicht zwangsläufig eindeutig und lässt dem DiszVorges einen Spielraum.

Entweder Sie tragen den Rucksack, und leben dann damit wenn sie evtl. eine unangenehme Begegnung mit den Feldjägern haben oder aber,
Sie ziehen sich Zivile Klamotten an und fahren einfach so nach Hause. Dann können Sie auch nen pinken Rucksack tragen.

Das man sich immer noch selbst ein Bein stellt wenn man sich nicht sicher ist.... Meine Fresse.
 

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