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DU Verfahren - Ist das legal?

Begonnen von Bundeswehrbundeswehr, 20. April 2017, 21:17:16

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Bundeswehrbundeswehr

Hallo Bundeswehrforum,

Ich versuche mich kurz zu halten,
Ich bin (noch) SaZ 4 Gebirgsjäger und wurde aufgrund interner Probleme innerhalb der Kompanie krankgeschrieben und A400(Gebirgsjäger)-untauglich geschrieben (in einem Jahr würde ich ausscheiden).

Ich habe deswegen einen Versetzungsantrag gestellt um von den Gebirgsjägern zu den Jägern zu wechseln. Auf eine Antwort wartete ich 6 Monate.
Jetzt wurde vor kurzem ein DU-Verfahren eingeleitet und ich wurde bis zum 30.4. krankgeschrieben. Heute aber habe ich einen Anruf bekommen, dass ich "am Montag schon bei den Jägern sein soll".
Das DU-Verfahren will ich trotzdem beibehalten und schnellstmöglich aus der Bundeswehr raus.

Hier also meine Fragen:

1.Darf ich mit KzH status versetzt werden?
2.Wie lange dauert ein DU Verfahren (wenn von mir selbst gestellt). Also in welchem Zeitraum bewegt man sich da?
3.Habe ich bei einem DU Verfahren Ansprüche (z.b. in finanzieller Hinsicht)?
4.Gilt mein BfD-Anspruch trotz Ausscheidung durch DU?

Ich hoffe ihr könnt ihr meine Fragen beantworten.

Grüße, Bundeswehrbundeswehr

Andi8111

Abgesehen davon, dass Ihr Spieß und Ihr Chef für diese Auskünfte bezahlt werden:

1.Darf ich mit KzH status versetzt werden?
Ja, denn dies ist eine Ermessensentscheidung des DV.

2.Wie lange dauert ein DU Verfahren (wenn von mir selbst gestellt). Also in welchem Zeitraum bewegt man sich da?
Das DU Verfahren wird VON AMTS wegen eingeleitet, nicht auf Antrag des Soldaten. Es dauert zur Zeit in der Regel etwa 1-1,5 Jahre, je nach Komplexität des Falles.

3.Habe ich bei einem DU Verfahren Ansprüche (z.b. in finanzieller Hinsicht)?
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden werden die BFD Ansprüche auf die geleistete Dienstzeit heruntergerechnet. In der Regel kommt es nicht zur vollen Zuerkennung, warum auch, wenn man weniger als die Verpflichtungszeit geleistet hat. (Meistens ja noch weniger, weil man elendig lange krank geschrieben war...)

4.Gilt mein BfD-Anspruch trotz Ausscheidung durch DU?
Siehe Antwort 3.


Zur Klärung aller Ansprüche sollte der Sozialdienst und der BFD Berater konsultiert werden.

Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf.

BSG1966

Zitat von: Andi8111 am 20. April 2017, 21:29:50
Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf.

Vielleicht meinter er internistische Probleme :D :D

LwPersFw

1.
Wenn Sie bis 30.04. krank sind, sind Sie krank.
Sie können auf dem Papier versetzt werden, der Dienstantritt ist zw. alter und neuer Einheit aber so abzustimmen, dass er erst erfolgt, wenn Sie wieder dienstfähig sind.

2.
Sie haben die Versetzung selbst beantragt.
Auch wenn die Umsetzung gedauert hat.
Warum sollte der Dienstherr jetzt davon absehen, zumal Sie ja als GebJg nicht mehr eingesetzt werden können ?

3.
In einem DU-Verfahren ist immer zuerst zu prüfen, ob der Soldat in einer anderen Verwendung eingesetzt werden kann. Da Sie ja anscheinend als Jg verwendet werden können und auch ein entsprechender Dienstposten verfügbar ist, ist für eine Entlassung im Rahmen DU kein Raum mehr. Sie haben keinen Anspruch auf Feststellung einer DU, entgegen dem o.g. Grundsatz.
M.M. wäre deshalb ein solcher Antrag nicht sachgerecht.

4.
Damit erübrigen sich auch die Fragen zu BfD und finanzielle Aspekte bei Entlassung im DU-Verfahren.


Wenn Sie sich selbst "schlau machen" wollen...DU-Verfahren finden Sie in:

A-1350/67
Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

A-1420/20
Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Getulio

Zitat von: Bundeswehrbundeswehr am 20. April 2017, 21:17:16
Ich bin (noch) SaZ 4 Gebirgsjäger und wurde aufgrund interner Probleme innerhalb der Kompanie krankgeschrieben und A400(Gebirgsjäger)-untauglich geschrieben (in einem Jahr würde ich ausscheiden).

Für mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.

Bundeswehrbundeswehr

Zitat"Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf."

- Wenn man mit internen Problemem eine versuchte Vergewaltigung meint, und daraus Depressionen entstehen, kann sehr wohl ein DU-Verfahren eingeleitet werden.

ZitatFür mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.

- Schamlose Mutmaßung. Siehe Antwort aus erstem Zitat.



(Abgesehen von den beiden letzten unnötigen Kommentare) danke schonmal für die Antworten.
Verfällt der Anspruch auf ein DU-Verfahren tatsächlich durch Versetzung? Da ich wirklich so schnell wie möglich aus der BW raus will und eine Besserung der Depressionen durch eine Versetzung ja nicht wirklich in Aussicht gestellt werden kann. Welche Wege kann ich in der Hinsicht gehen?

wolverine

Es gibt keinen "Anspruch auf Du" weder in der alten, noch in der neuen Dienststelle. DU heißt nicht fähig Dienst zu leisten. Das idt man oder nicht.
Bisher war von Unfähigkeit Gebirgsjägerdienst zu leisten die Rede. Für alles andere braucht man mehr Details oder - besser - die Akte.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

LwPersFw

Sie sollten sofort erst mal das Gespräch mit Ihrem Chef führen und den Punkt Versetzung klären. Was wollen Sie?

Dies gilt auch für den Punkt DU-Verfahren.
Stand des Verfahrens ?
Kennen alle Beteiligten Ihre Vorstellungen?

Dann sollten Sie umgehend einen Beratungstermin beim Sozialdienst und BfD wahrnehmen.

Und wie ich schon erwähnte... die o.g. Vorschriften lesen.


Für das DU-Verfahren gilt grundsätzlich:

"Ein Soldat auf Zeit ist dienstunfähig und nach § 55 Abs. 2 Satz 1 SG auf seinen Antrag hin zu entlassen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist."

Quelle: Leitsatz Bundesverwaltungsgericht

Für die Umsetzung dieser Vorgabe ist die Bw aber an die in den o.g. Vorschriften genannten Verfahrensgrundsätze gebunden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BSG1966

Zitat von: Bundeswehrbundeswehr am 20. April 2017, 23:18:34
Zitat"Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf."

- Wenn man mit internen Problemem eine versuchte Vergewaltigung meint, und daraus Depressionen entstehen, kann sehr wohl ein DU-Verfahren eingeleitet werden.

ZitatFür mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.

- Schamlose Mutmaßung. Siehe Antwort aus erstem Zitat.

Eine versuchte Vergewaltigung ist ja nun kein "internes Problem", sondern ein Straftatbestand. Wenn diese innerhalb der Dienststelle stattgefunden hat, gibt es daraus folgend tatsächlich "interne Probleme", diese sollten aber tatsächlich zügig behoben werden, hier ist entsprechend zu ermitteln, Täter und Opfer sollten organisatorisch voneinadner getrennt werden usw usw.. Eine Versetzung ist da eine gängige Maßnahme. Sollte die versuchte Vergewaltigung außerhalb der Bundeswehr stattgefunden haben, ist "internes Problem" eine recht zweideutige Formulierung, intern im Sinne von innerhalb Ihres Privatlebens, oder innerhalb der Einheit weil kein Verständnis für Ihre Situation.

Sie sehen, für den ein oder anderen stellt sich das hier etwas nebulös dar, der ein oder andere zieht tatsächlich vorschnell falsche Schlüsse (liegt aber eher auch an vielen vielen vorherigen Threads, ändert aber natürlich nichts daran, dass das für Sie unbefriedigend ist).

Ich hoffe dass bei Ihnen adäquat psychologische Betreuung/Behandlung stattfindet, ich habe die leise Befürchtung dass der Täter nicht so wirklich "dran" ist weil Beweislage unklar - ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Kraft, dieses Ereignis entsprechend zu verarbeiten. Der Tipp Sozialdienst und BfD ist darüberhinaus ja bereits gekommen.

ulli76

Das ist wirklich alles nebulös.
Versuchte Vergewaltigung ist eine Straftat und kann in bestimmten Konstellationen eine WDB darstellen. Das hat mit "internen Problemen" nicht allzu viel zu tun.

In so einem Fall sollte der Soldat aber erstmal tunlichst die Finger vom DU-Verfahren lassen. Der Verbleib in der Bundeswehr garantiert ein festes Einkommen, sehr gute Sozialleistungen UND umfassende medizinische Versorgung- gerade de facto unbegrenzte Psychotherapie ist in deinem Fall Gold wert. Und das alles auch bei langer Krankschreibung.

Dass man in so einem Fall vom Standort oder aus der Einheit weg will, ist nachvollziehbar. Aber ich frage mich echt, welcher Held die Gebirgsjägeruntauglichkeit unterschrieben hat.
Um die Versetzung mit dieser Konstellation durch zu bekommen, hätte es andere Möglichkeiten gegeben.

Jetzt ist offenbar die Versetzung durch- und damit bist du ja aus dem Umfeld der Tat raus. Was eine Chance bedeutet, dass die Depression soweit ausheilt, dass du wieder dienstfähig bist.

Da ist offenbar einiges schief gelaufen.

Sieh zu, dass du mit dem Sozialdienst und deinem Chef sprichst. Vielleicht kann man noch irgendwas geradegebogen bekommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Ich hoffe, dass die Straftat bei der Polizei angezeigt wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

Zitat von: Bundeswehrbundeswehr am 20. April 2017, 23:18:34
Zitat"Apropos: Wegen interner Probleme wird kein DU-Verfahren eingeleitet. Diesen Bären binden Sie bitte wem anders auf."

- Wenn man mit internen Problemem eine versuchte Vergewaltigung meint, und daraus Depressionen entstehen, kann sehr wohl ein DU-Verfahren eingeleitet werden.

ZitatFür mich liest sich das einmal mehr nach "ich war nicht in der Lage, bestehende interne Probleme anzugehen und habe mich deshalb krankschreiben lassen/bin in die "Krankheit" geflohen". Machen leider zu viele Ärzte mit.

- Schamlose Mutmaßung. Siehe Antwort aus erstem Zitat.

Mein Beileid, wenn Ihnen das wirklich widerfahren sein sollte.

Allerdings kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen, wie man eine solche erhebliche Straftat verharmlosend als "interne Probleme" umschreiben kann.

BSG1966

Zitat von: Getulio am 21. April 2017, 13:44:10
Allerdings kann ich dann wiederum nicht nachvollziehen, wie man eine solche erhebliche Straftat verharmlosend als "interne Probleme" umschreiben kann.

Oh, da kann ich helfen. Man will's halt nicht jedem auf die Nase binden und manchem Gewaltopfer fällt das auch im anonymen Setting schwer.

Getulio

Zitat von: BSG1966 am 21. April 2017, 01:41:04
Eine versuchte Vergewaltigung ist ja nun kein "internes Problem", sondern ein Straftatbestand. Wenn diese innerhalb der Dienststelle stattgefunden hat, gibt es daraus folgend tatsächlich "interne Probleme", diese sollten aber tatsächlich zügig behoben werden, hier ist entsprechend zu ermitteln, Täter und Opfer sollten organisatorisch voneinadner getrennt werden usw usw.. Eine Versetzung ist da eine gängige Maßnahme. Sollte die versuchte Vergewaltigung außerhalb der Bundeswehr stattgefunden haben, ist "internes Problem" eine recht zweideutige Formulierung, intern im Sinne von innerhalb Ihres Privatlebens, oder innerhalb der Einheit weil kein Verständnis für Ihre Situation.

So sieht das aus. In diesen Fällen arbeitet die Bw nach meiner Erfahrung extrem schnell, d.h. der Täter bekommt umgehend die Ausübung des Dienstes verboten und ist dadurch erstmal weg aus der Einheit, auch Spannungsversetzungen/-kommandierungen gehen da von heute auf morgen. Vor dem Hintergrund scheint auch mir hier einiges "nebulös".

Vor dem Hintergrund des hier geschilderten Sachverhalts wäre auch mein Rat, die DU mit spitzen Fingern anzufassen.

F_K

Die Ratschläge wurden ja schon gegeben, ob es einen Verdächtigen innerhalb der Bw (Soldat der Einheit des TE) gibt, ist vom TE nicht beschrieben worden.

Von "Täter" spricht man in einem Rechtsstaat nach erfolgter, rechtskräftiger Verurteilung.

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