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Tattoos

Begonnen von PluxSkyHD, 03. Mai 2017, 18:29:38

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PluxSkyHD

Darf mir mein Paragraph 2 Vorgesetzter ein Tattoo am Unterarm verbieten ?!


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dunstig

Ein paar mehr Details wären interessant. Und von was für einem Tattoo sprechen wir hier?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

PluxSkyHD

Es geht darum mir einen Wolf auf den Rechten unterarm zu tätowieren
das tattoo soll schwarz weiss werden und dadurch das ich im sanversz sitze trage ich weiss

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PluxSkyHD

Und ich das gespräch mit meiner leiterin der Einheit gesucht habe und sie hat es mir untersagt

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PluxSkyHD

Das ist in dem Fall die Leiterin des SanVersZ


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F_K

Das Erscheinungsbild der Soldaten ist eindeutig - aber wenn zukünftig immer Langarmhemd gewünscht ist ....

PluxSkyHD

Zitat von: F_K am 03. Mai 2017, 18:46:53
Das Erscheinungsbild der Soldaten ist eindeutig - aber wenn zukünftig immer Langarmhemd gewünscht ist ....
Jedoch steht in der Vorschrift das sichtbare tattoos abzukleben oder zu verdecken sein

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CIRK

Wie wäre es denn damit, dass ganze weniger von der Seite Befehl/verbieten und mehr als Ratschlag eines Vorgesetzten zu sehen und das Ganze einfach zu lassen? In ein paar Jahren sind Sie dann vermutlich Ihrer Vorgesetzten dankbar.

PluxSkyHD

Es liegt doch bei mir ob ich das mache oder nicht meine frage war ausschliesslich darauf bezogen ob mir mein chef das verbieten darf

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KlausP

Zitat von: PluxSkyHD am 03. Mai 2017, 18:44:14
Das ist in dem Fall die Leiterin des SanVersZ


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Ja, und was sagt die nun dazu?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Zitat von: KlausP am 03. Mai 2017, 19:07:43
Zitat von: PluxSkyHD am 03. Mai 2017, 18:44:14
Das ist in dem Fall die Leiterin des SanVersZ


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Ja, und was sagt die nun dazu?

Zitat von: PluxSkyHD am 03. Mai 2017, 18:40:43
Und ich das gespräch mit meiner leiterin der Einheit gesucht habe und sie hat es mir untersagt

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Ich glaube er meint mit der Leiterin seiner Einheit seine DV. Sie hat es ihm wohl untersagt.

Ich kann mich zwar nicht mehr genau an den Rechtsunterricht erinnern, aber das kann einem doch eigentlich nicht verboten werden, oder?
Man kann ja, wie gesagt, die Tattoos abdecken. Was verboten ist, sind natürlich verbotene Symbole und das Carving der Haut oder wie auch immer der Trend heißt, wo man sich Hautschichten abtragen lässt um Motive entstehen zu lassen.

PluxSkyHD

Zitat von: KlausP am 03. Mai 2017, 19:07:43
Zitat von: PluxSkyHD am 03. Mai 2017, 18:44:14
Das ist in dem Fall die Leiterin des SanVersZ


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Ja, und was sagt die nun dazu?
Sie hat gesagt ich darf es mir nicht machen lassen solange sie leiterin ist

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KlausP

Dann ist das erstmal so. Sie wissen ja, was der Soldat unternehmen kann, wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein. Aber mir ict immer noch nicht klar, was Sie mit "Paragraf 2 Vorgesetzter"  meinen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

PluxSkyHD

Fachvorgesetzte gibt es nur in den Fachdiensten (Geoinformationswesen der Bundeswehr, Sanitätsdienst und Militärmusikdienst) und sind dort auch nur die Leiter des Fachdienstes.

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