Hallo Kameraden,
hier noch ein eine Ergänzungen:
14.) Wie wird meine Dienstzeit festgesetzt?
Hier gibt die A-1330/2, offen, Nr. 105 Auskunft. Im Fazit wird deine Dienstzeit so festgesetzt, dass die gesamte Zeit der neuerlichen
Verpflichtung ohne Berufsförderung in der Truppe verbracht werden kann.
Ein Beispiel: Bewerber hat bereits 12 Monate Vordienstzeit als FWDL und will weitere 8 Jahre Dienst tun.
Lösung: Festsetzung SaZ 9 unter Anerkennung der bereits geleisteten 12 Monate = 8 Jahre Restdienstzeit
Klar, von den 8 Jahren verbringt man nochmal einen Teil in der Ausbildung und nicht originär "in der Truppe", aber am Ende des Tages
wird man vor DZE noch 8 Jahre treu dienen.
15. Kann ich Berufssoldat werden?
Auch hier gibt die A-1330/2, offen, Aufschluss, und zwar in Nr. 601-605. Im Endeffekt gibt es zwei Wege, wovon der erste der unrealistischste
ist und nur zum Tragen kommen dürfte, wenn deine Ergebnisse im ACFüKrBw überragend sind und du ein absoluter Überflieger deines
Fachbereichs bist.
M1: Es kann dir zugesichert werden, nach 3 Jahren in das Dienstverhältnis eines BS übernommen zu werden, sofern du dich in der Zeit in der
Verwendung, für die du eingestellt wurdest, min. 2 Jahre lang bewährt hast.
M2: Dir steht - sofern keine Zusicherung wie in M1 beschrieben erteilt wurde - die Möglichkeit offen, dich im normalen Verfahren für die Übernahme
zum BS zu bewerben, sofern du mindestens drei Jahre treu gedient hast.
Das heißt also für dich als Seiteneinsteiger, so schnell wie möglich deine Ausbildung abschließen und dann auf deinem Dienstposten bestmöglich performen,
um entweder die "Bewährung" nach M1 zu erfüllen (sofern du eine schriftl. Zusicherung hast) oder aber möglichst gute Beurteilungen zu bekommen und dich
mit diesen im normalen BS-Verfahren durchzusetzen.
Meine persönliche Meinung:
Da man dich im Sinne der Gleichberechtigung im normalen BS-Verfahren aufgrund deiner Seiteneinstellung nicht benachteiligen darf, ist es durchaus möglich,
hierrüber BS zu werden; dennoch sollte klar sein das man den Kameraden der Vergleichsgruppe ggf. zigg Dienstjahre hinterher hinkt, daher wird man das
vermutlich ohne entsprechenden Leistungswillen nur schwer schaffen, vergleichbar gute Beurteilungen zu erreichen.
Ist also wie überall; wer will, kann es packen, es muss aber nicht klappen.
16. Bleibe ich ewig auf dem DP, für den ich eingestellt wurde?
Auch hier wieder mal die A-1330/2 und ein ganz klares "nein" in Ziffern 704 & 705. Für die erste Verwendung muss dein Studium zum Dienstposten passen.
Wenn du vor der ersten Verwendung auf einen anderen DP willst, muss dieser mit deinem Studium hinterlegt sein und das auch per Aktennotiz festgehalten werden.
Nach der ersten Verwendung bedarf es dieses Abgleiches nicht mehr, dann kann rein nach deinen ATNs (ja ich weiß es gibt einen neueren Begriff dafür) vorgegangen werden.
Aber machen wir uns nichts vor: In aller Regel wirst du als Seiteneinsteiger nur eingestellt wenn die Bundeswehr einen Bedarf nicht aus den eigenen Reihen decken kann;
z.B. weil es ein absoluter Spezialistendienstposten ist. Sofern da niemand regeneriert ist und irgendwann auf den DP drängt kann es gut sein, dass man lange dort bleibt, wenn man das will.
Oder man möchte dies eben nicht und bittet nach der ersten Verwendung um Versetzung auf einen anderen DP der eigenen Verwendungsreihe; das hängt von euch persönlich ab, was ihr für das Beste haltet.
Ich persönlich halte aber Versetzungsgesuche vor der ersten Verwendung für unkameradschaftlich, denn der Dienstherr hat euch ja zum Füllen genau dieser Lücke aus hunderten Bewerbern ausgewählt...
Aber auch hier nur meine persönliche Meinung; möglich ist es auf jeden Fall.