Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Betreuungsprobleme

Begonnen von Jeanhausn, 20. Juni 2017, 19:25:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jeanhausn

Hallo Ihr lieben,
ich habe an meinem Dienstort, fern von jeglichen Verwanden, nur meinen Mann und meinen Sohn. Wir haben bedingt durch die Öffnungszeiten der Kita massive Betreuungsprobleme.
Mein Mann kommt bspw täglich zu spät zur Arbeit, weil er unseren Sohn wegbringt. Aus diesem Grund streben wir eine Versetzung zur Familie an.
Ich hatte ein PersGespräch, darin habe ich versucht meine Problematik darzustellen, allerdings wurde alles direkt anders gedreht und mir wurden Luxusprobleme vorgeworfen. Und es wurde gesagt, das andere es auch schaffen, habe ich aber ein Argument von oder über andere angebracht, hieß es direkt ich solle mich nicht vergleichen.
Ebenso hat es auch nicht wirklich interessiert, das ich ständig wegen dem kleinen schnell nach Hause muss, weil er aus der Krippe wegen Krankheit oder ähnlichem abgeholt werden muss,  mit familiärer Unterstützung wäre das problemlos ohne mich lösbar.
Mein Mann hat leider keinen so kulanten Arbeitgeber, sodass diese Problematik auf meinen Schultern lastet.
Einer Versetzung, Kündigung oder einer Beurlaubung zur Kindesbetreuung ohne nach zu dienen, kann nicht stattgegeben werden, da ich mich in meiner AVR mit einer Mangel ATN im ZSan befinde.
Des Weiteren kann ich bedingt durch die Betreuung und Teilzeit auf keine Lehrgänge und somit auch nicht ins Ausland, allerdings würde ich das gerne. Ich bin ja auch nicht erst seid Gestern Soldatin sondern nun schon im 10. Dienstjahr (vorher in der Truppe) und weis schon wie der Hase läuft, war immer Heimatfern und nicht auf der Akademimimi ;)
Aber nun brauche ich halt wirklich die familiäre Unterstützung und die würde es nur durch eine Versetzung oder das Ausscheiden geben.

Habt Ihr Tipps und Ideen was ich noch in die Wege leiten könnte ? Ist es wirklich so aussichtslos da raus zu kommen ? Darf man eine Kündigung ablehnen, wenn ich Sie beantrage ?

KlausP

ZitatDarf man eine Kündigung ablehnen, wenn ich Sie beantrage ?

Ja, weil es für SaZ kein "Kündigungsrecht" gibt. Sie können eine Dienstzeitverkürzung beantragen, der aber nur dann stattgegeben wird, wenn sie auch im dienstlichen Interesse liegt. Das ist in eine definierten Mangel-AVR bestimmt nicht der Fall.

ZitatWir haben bedingt durch die Öffnungszeiten der Kita massive Betreuungsprobleme.

Gibt es in dem Ort nur die Eine?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jeanhausn

Es gibt hier im Ort mehrere (3), aber wir sind froh überhaupt eine der 20 Krippenplätze bekommen zu haben (bei mindestens 70 Bewerbern) und haben schon die einzige Kita erwischt, die 6.45 Uhr aufmacht und ich fange schon 6 Uhr an und mein Mann muss 7.15 Uhr auf der Arbeit sein, hat allerdings auch noch einen Fahrtweg von 25 min .. das ist alles so ein Mist.
Gibt es denn keine Lücke die BW zu verlassen ? Also man darf mich echt nicht falsch verstehen, ich bin super gerne Soldatin, aber es funktioniert einfach vorne und hinten nicht, seit ich Mutter bin :(

F_K

Teilzeit oder Vollzeitpapi geht nicht?

Jeanhausn

Zitat von: F_K am 20. Juni 2017, 20:06:13
Teilzeit oder Vollzeitpapi geht nicht?

Leider Finanziell unmöglich :/

KlausP

ZitatIch hatte ein PersGespräch,

Mit wem? Ihrem Disziplinarvorgesetzten?

In wessen Auftrag? Des BAPersBw?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jeanhausn

Zitat von: KlausP am 20. Juni 2017, 20:25:40
ZitatIch hatte ein PersGespräch,

Mit wem? Ihrem Disziplinarvorgesetzten?

In wessen Auftrag? Des BAPersBw?

Ich habe über meinen Disziplinarv. einen Antrag gestellt und hatte das Gespräch beim BAPersBw in Köln mit meiner Bearbeiterin und Ihrem Dezernatsleiter.

ulli76

Bei zwei Vollverdienern und einem Kind ist es nicht möglich, dass einer Teilzeit macht?
Und wieso musst du schon um 6 anfangen? Das ist doch ein ungewöhnlicher Dienstbeginn.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Danke. Und die haben so argumentiert, wie Sie es oben geschildert haben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jeanhausn

Zitat von: ulli76 am 20. Juni 2017, 20:27:52
Bei zwei Vollverdienern und einem Kind ist es nicht möglich, dass einer Teilzeit macht?
Und wieso musst du schon um 6 anfangen? Das ist doch ein ungewöhnlicher Dienstbeginn.

Mein Mann verdient nicht so gut und deckt quasi gerade die Miete die aber hier nicht gerade günstig ist - nähe FFM)
Ich selbst gehe Teilzeit auf 87% weniger wäre Finanziell nicht möglich (TZ= Verlust knapp 400€ dazu Kitabeitrag ca 300€)
Wir arbeiten mit Zeiterfassung, Dienstbeginn zwischen 6 und 9 Uhr und dann quasi eben die Stunden die man leisten muss. Ohne Teilzeit zb 6-15.15 Uhr

Jeanhausn

Zitat von: KlausP am 20. Juni 2017, 20:29:10
Danke. Und die haben so argumentiert, wie Sie es oben geschildert haben?

Ja, ich war wirklich sehr enttäuscht. Gerade weil es für mich ein wirklich wichtiges und schwieriges Thema ist.

F_K

Wenn Du besser als Dein Mann verdienst - warum machst Du dann Teilzeit?

(Dann wäre auch Ausland und Lehrgänge möglich und das Familieneinkommen wäre höher.)

Papierberg

Vielleicht können Sie Ihre Arbeitszeit erhöhen und Ihr Mann nimmt Elternzeit in Anspruch? Oder Sie arbeiten beide Vollzeit und ziehen eine Betreuung über eine Tagesmutter in Erwägung?

Hinsichtlich der gewünschten Versetzung könnten Sie Kontakt mit der "Beauftragten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst" im BMVg aufnehmen. Dort befasst man sich bedarfsweise auch mit der Prüfung von Einzelfällen - Betreuungsprobleme von Familienangehörigen sind ein Dauerbrenner. Auch wenn bisher nur Ihre Darstellung über den Verlauf des Personalgesprächs bekannt ist, spricht zumindest einiges dafür, dass mit Blick auf die Regelungen im 2. und 3. Abschnitt des SGleG möglicherweise zu oberflächlich und nicht sachgerecht verfahren worden sein könnte.
Stellen Sie sich im Falle einer Eingabe nach dort darauf ein, dass man zur Prüfung der Schilderungen über den Verlauf des Personalgesprächs den Sachverhalt objektiv ermitteln und mit dem Ziel einer Lösungsfindung auch die andere Seite hören wird.

Zur Betreuung Ihres Kindes während der Teilnahme an Lehrgängen siehe § 10 SGleiG.

Jeanhausn

Zitat von: F_K am 20. Juni 2017, 21:09:33
Wenn Du besser als Dein Mann verdienst - warum machst Du dann Teilzeit?

(Dann wäre auch Ausland und Lehrgänge möglich und das Familieneinkommen wäre höher.)

Mein Mann ist KFZ Mechatroniker und da ist es mit der Teilzeit zumindest in seinem Fall bzw in seiner Firma aufgrund der Arbeitszeit nur sehr schwer bis gar nicht möglich.

Jeanhausn

Zitat von: Papierberg am 20. Juni 2017, 21:44:04
Vielleicht können Sie Ihre Arbeitszeit erhöhen und Ihr Mann nimmt Elternzeit in Anspruch? Oder Sie arbeiten beide Vollzeit und ziehen eine Betreuung über eine Tagesmutter in Erwägung?

Hinsichtlich der gewünschten Versetzung könnten Sie Kontakt mit der "Beauftragten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst" im BMVg aufnehmen. Dort befasst man sich bedarfsweise auch mit der Prüfung von Einzelfällen - Betreuungsprobleme von Familienangehörigen sind ein Dauerbrenner. Auch wenn bisher nur Ihre Darstellung über den Verlauf des Personalgesprächs bekannt ist, spricht zumindest einiges dafür, dass mit Blick auf die Regelungen im 2. und 3. Abschnitt des SGleG möglicherweise zu oberflächlich und nicht sachgerecht verfahren worden sein könnte.
Stellen Sie sich im Falle einer Eingabe nach dort darauf ein, dass man zur Prüfung der Schilderungen über den Verlauf des Personalgesprächs den Sachverhalt objektiv ermitteln und mit dem Ziel einer Lösungsfindung auch die andere Seite hören wird.

Wenn er in Elternzeit geht, dann hätte er ja gar kein Einkommen und da die Kita so teuer ist, geht das dann auch wieder nicht auf. Wir haben wirklich alle Möglichkeiten durchgesprochen und in Erwägung gezogen.

An die habe ich bereits geschrieben, das hatte ich jetzt ganz vergessen zu erwähnen, allerdings kam da noch nichts bei rum. Das Schreiben habe ich im Mai abgeschickt und einen Tag später ne Eingangsbestätigung gehabt. Irgendwie ist das nun meine letzte Hoffnung.
Allerdings haben die jetzt natürlich keine Schilderung zum PersGespräch, sollte ich eventuell noch als Nachbrenner hinter senden, oder ?


Zur Betreuung Ihres Kindes während der Teilnahme an Lehrgängen siehe § 10 SGleiG.