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Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren

Begonnen von Nie Regasrev, 27. Juni 2017, 00:00:10

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Nie Regasrev

Sehr geehrte Mitmenschen,

ich habe mir ein riesen Schlamassel eingebrockt.

Vorweg: Ich schäme mich abgrundtief und habe mir einen neuen Account gemacht und fasse mich so unpersönlich wie möglich um anonym zu bleiben.

Ich war vor einiger Zeit im nächstgelegenen Karrierecenter und habe mich erfolgreich für die Feldwebellaufbahn qualifiziert und mich für eine Stelle entschieden auf die ich mich sehr gefreut habe. Am 3.7. wäre es mit der Grundausbildung losgegangen.

Vor ein Paar Tagen habe ich jedoch einen riesen Fehler gemacht.

Nach einer Feier habe ich mich in mein Auto gelegt und mich ausgeruht. Am frühen Morgen bin ich auf die beschämende Idee gekommen loszufahren. Ich bin beim rückwärtssetzen an die Grabenkante gekommen und habe mich festgefahren. Ein netter Mitbewohner wollte mir helfen, das Auto frei zu ziehen. Jedoch kam währenddessen die Polizei. Anwohner müssen diese verständigt haben. Ich habe alles sofort zugeben und mich zu Alkoholtests bereit erklärt. Die Atemalkoholprobe ergab 1,71. Nach der Verständigung eines Abschleppdienstes, der Sicherstellung meines Schlüssels, ging es ins Krankenhaus zur Blutabnahme. Das war etwa 1,5 Std später. Es ist mein erstes ergehen. Ich bekomme ein Strafverfahren. Das genaue Ergebnis des Bluttests oder Anderes kenne ich noch nicht.

Mir ist bewusst was ich da verbrochen habe und werde demütig alle Konsequenzen dafür tragen.
Mir ist einigermaßen klar was auf mich zukommt. Ich bin gestraft für mein Leben. Der Führerschein ist wohl mindestens ein Jahr weg. Eine empfindliche Geldstrafe und etliche Punkte kommen hinzu. Von der kostspieligen und schwierigen MPU fange ich erst gar nicht an. Mein geliebtes Auto habe ich vorsorglich verkauft und alle geplanten Aktivitäten abgesagt.
Meine Freundin bitte ich täglich um Verzeihung und bin jedes mal froh wenn Sie doch noch wieder kommt. Meiner Mutter kann ich wohl noch monatelang nicht in die Augen schauen. Meine Oma werde ich wohl noch um eine Menge Geld bitten müssen. Ich verdiene das Alles. Ich möchte kein Mitleid, das verdiene ich schlichtweg nicht. Ich versuche schlichtweg nur mein Leben wieder in die Spur zu bekommen, verurteilt mich nicht dafür.

Da meine Einstellung erst kurz bevor stand, habe ich meinem Karrierecenter gemeldet, dass gegen mich ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zukommen wird. Der Herr am Telefon meinte dass damit meine Einstellung aufgehoben wird, da ich nicht während eines offenen Verfahrens eingestellt werde. Er meinte ich muss ein Urteil abwarten und kann mich dann wieder Melden. Ich fragte ob ich mich komplett neu bewerben müsse. Doch die Ergebnisse des Eignungstest sind 2 Jahre gültig. Je nach Urteil müsse man dann sehen ob das ein Einstellungshindernis ist.

Bitte haltet mir keine Moralpedigten, die habe und werde ich noch genug bekommen. Ich möchte einfach sachlich diskutieren wie meine Chancen beim Bund noch sind.

Beste Grüße


SGBunny

Zitat von: Nie Regasrev am 27. Juni 2017, 00:00:10
Je nach Urteil müsse man dann sehen ob das ein Einstellungshindernis ist.
Teile dem Forum das mit wenn es erteilt ist, dann wird die Glaskugel die üblichen 0-100% ausspucken.

Ralf

Wenn das Urteil da ist, wir das KarrC Bw entscheiden, ob und wenn dann wann du dich wieder bewerben kannst. Es kann ja auch sein, dass du eine Sperrfrist bekommst.
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Gast aus Niedersaxn

Du solltest Dir überlegen, Dich mit einem inVerbindung zu setzen, der auf Strafrecht spezialisiert ist. U.U. ist der in er Lage eine Nachfrage bei der StA zu machen, inwieweit für Dich als Ersttäter ein Strafbefehlmerlassen werden kann. Dann ist die Angelegenheit schneller vom Tisch, soweit Du keine Rechtsmittelmeinlegst.
Zusätzlich zeigt Du, ein gewisses Maß an Reue ggü. der StA.

Andi

Nach der Sachverhaltsschilderung wird da - wenn überhaupt - sowieso "nur" ein Strafbefehl herumkommen. Die relevante Frage ist, ob da aus dem "Festfahren" eine etwaige Fremdgefährdung geschlossen wird und ob an der Grabenkante ein Schaden entstanden ist.

Alles letztlich nur ein Blick in die Glaskugel - da hilft nur abwarten.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Nie Regasrev

Viel Dank für eure Antworten.

Bin ich dann vorbestraft? Kann man dann noch eingestellt werden? Für meine Stelle wäre kein Führerschein notwendig gewesen. Macht deshalb eine Sperre seitens der Bw Sinn?

Ralf

Ja es macht Sinn: die charakterliche Eignung steht in Frage. Allerdings zeigt die Frage, dass das Unrechtsbewusstsein nicht wirklich da ist.
Du willst doch einem AG beitreten, der sich auf Rechtsstaatlichkeit aufbaut. Da ist es doch nur verständlich, dass Konflikte eben mit dem einbezogen werden. Deine Argumentation kommt eher bei zivilen Arbeitgebern zum Tragen.
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F_K

Das war eine Straftat.

Da kommt mindestens ein Strafbefehl - die Folgen kann jeder googeln.

... und natürlich ist man nach Rechtskraft des Strafbefehls vorbestraft - auch wenn man in der Regel dies noch behaupten kann.

Gast aus Niedersaxn

#8
Ganz so ist es nun aber nicht.

Da muss man erst einmal unterscheiden zwischen dem Eintrag im BZR und dem polizeilichen Führungszeugnis, siehe:

https://strafbefehl-info.de/strafbefehl-vorbestraft/

Der TE sollte aber dennoch versuchen, sich über einen Anwalt, bei der Staatsanwaltschaft nach einem beschleunigten Verfahren via Strafbefehl bemühen, um dann mit dem Ergebnis an den KarrC herantreten.
Ja nachdem, wie der zuständige Staatsanwalt "drauf", wird er sich die Problematik den TEs anhören, wenn für ihn da ein verkürztes Verfahren bei herausspringt und der TE reuig und geständig ist.
Es liegt van ihm das für dich positiv zu beeinflussen.


Edit: Link korrigiert!

KlausP

Tja, und da er sich für die Feldwebellaufbahn beworben hat, bekommt die BW eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Deepflight

Ein einsichtiges Verhalten und echtes Bereuen wird dir so oder so helfen, lieber TE.
Es kommt leider schonmal vor, dass man als.Mensch Mist baut....das passiert jedem mal, in mehr oder minder schwerer Form.
Wenn du den Fehler ernsthaft bereust, solltest du das mit Hilfe eines Rechtsbeistandes (Anwalt) auch zeigen.

Den Fehler hast du nunmal gemacht...jetzt heißt es, dazu zu stehen. Was das für deine Karriere bei der Bw heißt muss sich dann zeigen.
Selbst wenn du eine Sperrfrist bekommst bringt dich ein reumütiges Verhalten mit echter (!) Reue auf jeden Fall menschlich weiter.
Ich wünsche dir dennoch viel Glück und hoffe, dass du deinen weiteren Weg finden wirst!

Nie Regasrev

Mit der Frage ob die Sperre sinnvoll ist meine ich, ob diese auch zur Bestraffung von mir seitens des Karrierecenters dient. Oder ob diese nur die Funktion erfüllt ein Einstellungshindernis "abzuwarten". Das ein Kraftfahrer mit 3 Monaten Fahrverbot für mindestens 3 Monate nicht eingestellt werden kann mach ja Sinn. Sollte für die Bestrafung nicht ausschließlich unsere Justiz zuständig sein?
Ich werde euch auf dem laufenden halten, ich kann mir vorstellen, dass es einige gibt die es interessieren könnte.

Ralf

Das KarrC Bw bestraft nicht, es ist ja kein Gericht.
Eine Sperrfrist bedeutet, dass derzeit Zweifel an der charakterlichen Eignung liegen. Es ist doch einem Arbeitgeber zuzubilligen, dass er erst eine bestimmte Zeit ohne charakterliche Verfehlungen und Rechtsbrüche sehen möchte, bevor er jemanden einstellt und an Waffen lässt.
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Nie Regasrev

Hallo, ich habe gestern bei der zuständigen Polizei das Ergebnis des Bluttests erfragen können. >1,79.

Ich werde als nächstes einen Anhörungsbogen bekommen.

Auf mich wird also in etwa zukommen:

Geldstrafe 30-60 Tagessätze, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre für Antrag auf Wiedererlangung 10 Monate, positives MPU Gutachten erforderlich.

Das bekomme ich schon alles irgendwie hin.

Wenn ich doch nur wüsste ob ich trotzdem zur Bw kann...

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