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Brustimplantate Musterung SanOA

Begonnen von luisaxcv, 18. Juli 2017, 14:37:03

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luisaxcv

Hallo,
ich habe vor, mich als Offiziersanwärterin im Sanitätsdienst zu bewerben. Ich habe vor 1 1/2 Jahren eine Brustvergrößerung durchführen lassen (moderate Größe, alles problemlos verheilt), die mich in keinster Weise in meiner Beweglichkeit oder Belastbarkeit einschränkt. Ich würde diese OP natürlich angeben und würde ganz gerne wissen, ob ich dennoch Chancen habe, tauglich gemustert zu werden?

In der ZDv 46/1, kann bei GNr. 76 folgendes zum Thema 'Fremdkörper' nachgelesen werden:

Gradation II: Reaktionslos eingeheilte Fremdkörper ohne störende Größe/Lokalisation.
Gradation III:1. Reaktionslos eingeheilte Fremdkörper größeren Umfanges mit gringgradig störender Größe/Lokalisation.
2. Reiz-und reaktionslos ein- geheilte körperformende Implantate ohne Kapselfibrose, die das Tragen der erforderlichen militärischen Bekleidung und Ausrüstung nicht einschränken.

Laut dieser Definition müsste ich ja mindestens in die Gradation III, wenn nicht II fallen, wodurch ich geeignet wäre, oder sehe ich das nicht richtig? Mir ist bewusst, dass eine Brustvergrößerung ein sehr kontroverses Thema ist, dennoch würde ich mich über sinnvolle und ernstgemeinte Antworten sehr freuen.

Liebe Grüße,
Luisa

F_K

Ja - es gibt aber viele andere Dinge die zu einer Untauglichkeit führen können, daher immer Plan B haben.

Viel Erfolg.

(Randfrage: Abiturschnitt? Anforderungen bekannt und erfüllt?)

schlammtreiber

Zitat von: luisaxcv am 18. Juli 2017, 14:37:03
Mir ist bewusst, dass eine Brustvergrößerung ein sehr kontroverses Thema ist, dennoch würde ich mich über sinnvolle und ernstgemeinte Antworten sehr freuen.

Naja, sooooooo unvorstellbar ist das Thema ja nicht, hatten wir hier auch schon mal.

Grundsätzlich kein unbedingtes Hindernis, wenn ich mich recht erinnere.
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